Andererseits habe ich inzwischen auch viele Diskussionssendungen über das Thema gesehen und da wurde auch der Vorwurf laut, daß die Bürger eben nicht ausreichend informiert wurden und alles im "stillen Kämmerlein" entschieden wurde und die Bürger im Entscheidungsprozeß eben "nicht mitgenommen"
Das ist bauordnungsrechtlich gar nicht möglich. Bereits mittels Wikipedia lässt sich der Gegenbeweis mit Leichtigkeit führen. Das Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren und daran anschließend das Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung ist transparent und darauf ausgerichtet, dass Betroffene oder berechtigte Interessierte sich rechtliches Gehör verschaffen können. Wird gegen diese Regeln verstoßen, steht der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Macht man das beizeiten, dann braucht man keinen Straßenprotest.
Am 6. April 2006 lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klagen des BUND und zweier Wohnungseigentümer gegen den Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Hauptbahnhof) ab.
http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/me ... OT=1153033
Man beachte, dass die Informationslage nicht so schlecht gewesen sein kann, wenn der Beschluss im Oktober 2006 getroffen wurde, die Klage aber am 29./30.3.2006 Gegenstand der mündlichen Verhandlung war!
Es ist festzuhalten, dass Stadt, Land, Bund und Bahn (hier ist der Bund ja wesentlich beteiligt!) in den jeweiligen Institutionen (Rat/Parlament) die Entscheidung herbeigeführt haben.
Der Beschluss des Landtages stammt ja auch von 2006:
Im Oktober 2006 beschloss der Landtag von Baden-Württemberg die Realisierung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm.
Wenn sich der Bürger den Kopf in den Sand steckt, bis die Entscheidungen getroffen worden sind, dann seh ich kein Recht für den Bürger, diese Entscheidung nicht zu respektieren und ihre Aufhebung erzwingen zu wollen. Wenn man mehr Rücksicht auf kurzfristige Stimmungsänderungen in der Bevölkerung nehmen wollte, müsste man zum Ausgleich die bauordnungsrechtlichen Verfahren dahingehen straffen, dass in sehr kurzer Frist geplant, beantragt, genehmigt und gebaut werden kann.
Es ist nicht einzusehen, warum erst ein umfangreiches Vorverfahren durchzuführen sein soll und die Investoren dann nach all dem Aufwand dennoch nicht bauen dürfen sollten, nur weil sich inzwischen eine ablehnende Meinung breitgemacht hat. Das ist Rosinenpickerei wie man sie in ihrer Mentalität sonst nur bei verwöhnten Kindern kennt!
Kurz und knapp, diese Behauptung ist eine Schutzbehauptung, wie wir Juristen sagen, wenn wir eine interessengeleitete Lüge meinen. Seit den 80er Jahren gab es Überlegungen, seit 1996 ein
Aber natürlich muß dennoch die Opposition (SPD, Grüne) informiert gewesen sein und die hätten dann "ihre Leute" mobilisieren können.
Besser noch! Man lese und staune über die Geschichte von S21:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte ... uttgart_21
Nachdem sich Bund und die Länder Baden-Württemberg und Bayern (für Neu-Ulm 21) sich auf eine Vorfinanzierung geeinigt hatten, genehmigte der Aufsichtsrat der DB am 14. März 2001 das Projekt.
Das heißt im Klartext, dass die Grünen 2001 dem Projekt ihren Segen gegeben haben!
Und die SPD 2001 und dann nochmals 2007:
Nach vielen Gesprächen und Verhandlungen einigten sich der Bund, das Land Baden-Württemberg, die Bahn und die Stadt Stuttgart am 19. Juli 2007 über die Aufteilung der Kosten und des Baukostenrisikos.
Was die jetzige Opposition betreibt, stinkt deshalb zum Himmel! Passt aber durchaus zu ihrem aktuellen Verhältnis zu ihrer jüngsten Vergangenheit. Dies insbesondere bei der SPD....