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Thronwirren am Ende der Stauferzeit auf Betreiben der Päpste

Die Kirche hatte eine machtvolle Stellung im Leben der Menschen des Mittelalters und bestimmte Politik und Gesellschaft auf einzigartige Weise.

Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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»Die Wahl des thüringischen Landgrafen Heinrich Raspe zum Gegenkönig – Höhepunkt des staufisch-päpstlichen Konflikts und Chance für die Mark Brandenburg

Der 22. Mai 1246 war wieder einer der zahlreichen dramatischen Momente der späten Stauferzeit. An diesem Tag wählte eine kleine Minderheit deutscher Fürsten in Veitshöchheim bei Würzburg den thüringischen Landgrafen Heinrich Raspe IV. zum römisch-deutschen König – als Gegenkönig zu Konrad IV., dem Sohn Kaiser Friedrichs II.

Die Wahl war kein spontaner Akt, sie war die unmittelbare Folge des anhaltenden tiefen Zerwürfnisses zwischen dem römisch-deutschen Kaisertum und dem Papsttum. Sie steht für die Schwäche der zentralen Reichsgewalt, die den Regionalfürsten im Reich, wie den askanischen Markgrafen von Brandenburg, Spielraum für autonome Handlungen gab.

Der tiefe Konflikt zwischen Friedrich II. und dem Papsttum

Der Gegensatz zwischen Kaiser Friedrich II. (1194–1250) und dem Papsttum hatte sich über Jahrzehnte zugespitzt. Friedrich, der „Staunen der Welt“ (stupor mundi), herrschte über das Heilige Römische Reich, über das Königreich Sizilien, das sich bis weit über Neapel hinaus auf der italienischen Halbinsel nach Norden erstreckte und das Königreich Jerusalem. Sein universaler Herrschaftsanspruch kollidierte hier mit dem päpstlichen Anspruch auf die Vorherrschaft in der Christenheit. Bereits unter Papst Gregor IX. (1227–1241) kam es zu schweren Auseinandersetzungen und zur Exkommunikation. Friedrichs Kreuzzug von 1228/29 – trotz Kirchenauschluss unternommen – führte zwar, gegen alle Wahrscheinlichkeit, zur Rückgewinnung Jerusalems, wurde vom Papst aber als Provokation betrachtet. Weitere Konflikte entzündeten sich an Friedrichs Vorgehen gegen den oppositionellen Lombardenbund in Oberitalien und an seiner als ketzerisch empfundenen toleranten Religionspolitik.
Unter Papst Innozenz IV. (1243–1254) eskalierte der Streit vollends und endgültig. Der Papst berief für 1245 das Erste Konzil von Lyon ein. Am 17. Juli 1245 wurde Friedrich II. dort feierlich vom Papst abgesetzt. Die Absetzungsbulle warf ihm Eidbruch, Häresie, Friedensstörung und Tyrannei vor. Innozenz entband die Untertanen vom Treueid und rief sogar zum „Kreuzzug“ gegen den gebannten und abgesetzten Kaiser auf. Zeitgenössische päpstliche Propagandisten wie Kardinal Rainer von Viterbo bezeichneten Friedrich als „Sohn Satans“ und Vorläufer des Antichristen. Der Kaiser wurde als Bedrohung für die gesamte Christenheit dargestellt. Friedrichs Vertreter protestierten vergeblich. Nie zuvor war ein Kaiser mit solcher Breite und Entschlossenheit durch ein Konzil abgesetzt worden. Das Zerwürfnis stellte alle bisherigen Konflikte der Kaiser mit dem Lateran in den Schatten, selbst jenen Kaiser Heinrichs IV. (Gang nach Canossa).

Die Absetzung spaltete das Reich tief, je es zersplitterte es langfristig gesehen regelrecht. Viele der weltliche Fürsten blieben staufertreu oder wenigstens neutral, während große Teile des hohen Klerus – vor allem die rheinischen Erzbischöfe – auf der päpstlichen Seite standen. Innozenz IV. suchte nun aktiv nach einem Gegenkönig, um die Staufer endgültig zu stürzen und unschädlich zu machen.

Die Wahl Heinrich Raspes

Vor diesem Hintergrund fand am 22. Mai 1246 in Veitshöchheim die Wahl statt. Heinrich Raspe IV. entstammte dem Geschlecht der Ludowinger (auch Ludowinger genannt), der Dynastie der Landgrafen von Thüringen. Er war der letzte männliche Vertreter dieser Linie. Seine erste Gemahlin war seit 1228 Markgräfin Elisabeth von Brandenburg, Urenkelin Albrechts des Bären, eine Schwester der askanischen Markgrafen Johann I. und Otto III.; sie starb früh die Ehe blieb kinderlos, weswegen es zu keinen weiteren engeren Verbindungen mit dem thüringischen Haus kam. Heinrich Raspe, früherer ein Anhänger Friedrichs II., hatte 1245 die Seiten gewechselt. Die Wahl wurde maßgeblich von päpstlichen Legaten und den Erzbischöfen von Mainz (Siegfried III. von Eppstein), Köln (Konrad von Hochstaden) und Trier vorangetrieben und finanziell unterstützt. Teilnehmer der Wahl waren vor allem geistliche Fürsten sowie einige kleinere weltliche Herren aus Thüringen und Hessen. Kein ranghoher weltlicher Reichsfürst war anwesend. Es sei hier erwähnt, dass zu diesem Zeitpunkt die Wahl des Reichsoberhaupts von
weit mehr als nur den späteren sieben Kurfürsten vorgenommen wurde.

Heinrich Raspe erhielt wegen der Rolle der Kirche im Gesamtkontext der Wahl rasch den spöttischen Beinamen „Pfaffenkönig“ (rex clericorum), da seine Herrschaft fast ausschließlich auf geistlicher und päpstlicher Unterstützung ruhte. Auch hier als Ergänzung: Den gleichen Schmähtitel trug Rudolf von Habsburg und Karl IV.

Schon am folgenden Tag nahm er erste Amtshandlungen vor Bereits und stellte eine Urkunde für den Bischof von Würzburg aus. Im August 1246 gelang ihm ein Sieg über seinen Widersacher Konrad IV. in der Schlacht an der Nidda bei Frankfurt. Dennoch konnte er seine Position nicht dauerhaft festigen. Er starb bereits am 16. Februar 1247 auf der Wartburg. Nachfolger als Gegenkönig wurde 1247 Wilhelm von Holland. Das „Große Interregnum“ (etwa 1250/54–1273) begann – eine Phase ohne anerkannten Kaiser, in der die Fürstenautonomie extrem stark zunahm und die Territorialisierung des Reichs inflationär anstieg.

Nach seinem Tod fiel die Landgrafschaft Thüringen an die Wettiner, die in der Folge zu einer der bedeutendsten Dynastien im Reich aufstiegen, zunächst aber noch unter der anwachsenden regionalen Hegemonie der Askanier standen.

Die Wahl steht den Versuch des Papsttums, die Stauferherrschaft zu zerschlagen. Sie scheiterte militärisch und politisch, beschleunigte aber die bereits einsetzende Fragmentierung des Reiches.

Die brandenburgischen Markgrafen Johann I. und Otto III.

Die beiden askanischen Brüder Johann I. (ca. 1213–1266) und Otto III. „der Fromme“ (ca. 1215–1267) regierten in der Regierungszeit Kaiser Friedrichs II. die Mark Brandenburg, genauer seit den 1230er Jahren gemeinsam. Beim Tod ihres Vaters Albrecht II. 1220 waren sie noch unmündig. Kaiser Friedrich II. übertrug die Lehnsvormundschaft zunächst dem Erzbischof von Magdeburg; später übernahm ihre ambitionierte Mutter Mathilde die Regentschaft. Ab etwa 1231/35 regierten die Brüder eigenständig.

Bei der Wahl Heinrich Raspes 1246 spielten sie keine Rolle. Wie die Mehrheit der weltlichen Fürsten hielten sie sich zurück oder neigten eher zur staufischen Seite. Früher hatten sie gemeinsam mit anderen Fürsten die Treue zu Friedrich II. bekundet. Erst nach Raspes Tod erkannten sie 1251 Wilhelm von Holland als nachfolgendes Reichsoberhaupt an. 1257 übten sie schließlich erstmals das brandenburgische Kurrecht bei der misslichen Doppelwahl Alfons’ X. von Kastilien und Richards von Cornwall aus, wobei sie den über die weibliche Linie mit den Staufern verwandten Alfons von Kastilien stimmten. Otto III. war 1256 sogar selbst kurzzeitig Königskandidat – ein Zeichen für das unter den beiden Brüdern außerordentlich gewachsene Ansehen der Askanier.

Während der Regierungszeit Friedrichs II. verhielten sich die Brüder pragmatisch. Sie blieben loyal oder neutral, ohne sich in die Konflikte zu verstricken. Friedrich übertrug ihnen 1231 die Lehnshoheit über Pommern und belehnte Johann mit der Mark Brandenburg in Ravenna. Hieraus war die Anhänglichkeit der damaligen Askaniern zu den Staufern begründet. Ihre Reichspolitik diente dabei vor allem dem Schutz und Ausbau der eigenen nach Osten weit ausholenden Expansion.

Profiteure der schwachen Zentralgewalt

Die späte Stauferzeit und das anschließende Interregnum wirkten sich für Brandenburg überwiegend vorteilhaft aus. Die Schwäche der zentralen Reichsgewalt ermöglichte den Askaniern einen fast schon souveränen Landesausbau. Ohne starken Kaiser konnten sie ihre Fürstenautonomie ausweiten und das Territorium erheblich vergrößern. Die Brüder gelten zu Recht als große „Städtegründer“ und Landesausbauer.
Konkrete Entwicklungen umfassen:
• Territoriale Expansion: Erwerb von Barnim, Teltow, Uckermark (Vertrag von Landin 1250 mit Pommern), Land Lebus und Teilen der Neumark. Diese Erwerbungen legten die Grundlage für die spätere Ausdehnung Brandenburgs.
• Städtegründungen und Infrastruktur: Über zwanzig Städte, darunter Berlin-Cölln, Frankfurt/Oder, Neuruppin, Strausberg, Bernau und Prenzlau. Intensive Förderung von Berlin und Cölln. Klostergründungen wie Chorin und planmäßige deutsche Ostsiedlung jenseits der Oder stärkten die territoriale Expansion.
• Institutionelle Festigung: Die Mark erhielt endgültig das Reichserzkämmereramt und stieg damit zu einem der einflussreichsten Kurfürstentümer auf.
Während das Reich im Chaos versank, blühte die Mark auf. Die „kaiserlose Zeit“ erlaubte es den Brüdern, Fehden mit Nachbarn (Wettiner, Greifen) oft zu ihren Gunsten zu entscheiden und eine eigenständige Territorialherrschaft aufzubauen. Die askanische Politik dieser Jahre legte den Grundstein für Brandenburgs spätere Bedeutung.

Zusammenfassend war der 22. Mai 1246 Ausdruck einer tiefen und anhaltenden Reichskrise. Für die Mark Brandenburg unter den Brüdern Johann I. und Otto III. erwies sich diese Krise jedoch als Chance. Die Schwäche der Zentralgewalt ermöglichte den territorialen und wirtschaftlichen Aufstieg, der die Grundlage für die weitere Geschichte Brandenburgs bildete.
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mit freundlicher Genehmigung von 𝔇𝔦𝔢 𝔐𝔞𝔯𝔨 𝔅𝔯𝔞𝔫𝔡𝔢𝔫𝔟𝔲𝔯𝔤
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