 Im Artikel 14 (3) GG steht: "..., das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt,...."  D.h. der Eigentümer muß vom Staat eine Entschädigung bekommen. Wenn man die Privatwirtschaft verstaatlichen will, dann braucht der Staat eine sehr hohe Entschädigungssumme, die er nicht gewährleisten kann.
 Im Artikel 14 (3) GG steht: "..., das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt,...."  D.h. der Eigentümer muß vom Staat eine Entschädigung bekommen. Wenn man die Privatwirtschaft verstaatlichen will, dann braucht der Staat eine sehr hohe Entschädigungssumme, die er nicht gewährleisten kann.  Außer es erfolgt eine "sozialistische" Enteignung, so wie sie damals von der SED in der DDR vollzogen wurde. Das ist aber nicht grundgesetzkonform !
 Außer es erfolgt eine "sozialistische" Enteignung, so wie sie damals von der SED in der DDR vollzogen wurde. Das ist aber nicht grundgesetzkonform ! 
Ansonsten gilt im Artikel 14(1) GG das Privateigentum. " Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet."
Nicht DENKEN, sondern NACHDENKEN !


