Die Frage ausführlich formuliert muß lauten: Trägt der Waffenverkäufer an einem bewaffneten Konflikt eine Mitverantwortung?
Gemeint ist der Waffenverkäufer, der einer Seite (oder villeicht sogar beiden Seiten) eines bewaffneten Konflikts Waffen verkauft.
Was meint ihr?
Es ist nur eine Antwortmöglichkeit erlaubt (logisch), die Umfage läuft unbegrenzt und jeder kann seine gegebene Antwort noch einmal korrigieren.
Los gehts!

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 Fragestellung nachträglich umformuliert
  Fragestellung nachträglich umformuliert


 Man kann doch Waffenhändlern, die nur ihren Profit im Sinne haben doch nicht von einer Mitschuld freisprechen.
  Man kann doch Waffenhändlern, die nur ihren Profit im Sinne haben doch nicht von einer Mitschuld freisprechen. 
 
  
