Orianne hat geschrieben:Paul hat geschrieben:Natürlich ist es etwas seltsam, das das Deutsche Reich Polen in einer deutschen Stadt angreifen konnte. Was hatte Polen in Danzig verloren? In diesem Zusammenhang werden im Fernsehen auch seltsame Dinge gezeigt. Da berichtet eine Frau, das ihre Eltern jedes Jahr die polnische Fahne aus dem Fenster gehängt haben und sich gewundert haben, das ihnen die Scheiben eingeschmissen wurden. Diese Leute haben sich völlig illoyal gegenüber ihren Mitbewohnern verhalten, welche die Mehrheit in Danzig stellten und ein normaler Teil Deutschlands sein wollten. Solche Leute zeigten eine nationalistische Besessenheit. Meine Eltern haben so was in Lodz nicht gemacht, obwohl in Lodz der deutsche Bevölkerungsanteil viel höher war als der polnische in Danzig.
Der 2. Weltkrieg hätte mit einem gerechten Frieden nach dem 1. Weltkrieg vermieden werden können, ohne Anexionen entgegen dem Willen der Bevölkerung. Der belgische Premierminister hat dies in einer Rede im französischen Parlament festgestellt, das nur ein Waffenstillstand geschlossen wurde, da der Keim für den nächsten Krieg gelegt sei. Das rassistische Massenmorden konnte allerdings nicht vorhergesehen werden.
Die Anexionen Südtirols, des Sudetenlandes, Elsaß-Nordlothringens, Westpreußens, des Memellandes, Eupen-St.Viet, Tonderns.... waren verbrecherisch und dumm.
Ich hatte mir die Sendung im ZDF auch angeschaut, und ich war auch über diese Szene erstaunt, der Mann hatte ja schon den Glaser bestellt, also wusste er was er tat.
Ich habe hier einmal die Liste mit den Gebietsverlusten des Deutschen Reiches:
Deutsche Gebietsverluste durch den Versailler Vertrag
Deutsche Gebietsverluste durch den Versailler Vertrag in Europa
Sofort abgetretene Gebiete (ohne Volksabstimmung)
Elsass-Lothringen an Frankreich
fast ganz Westpreussen (1466 bis 1772 als Preussen königlichen Anteils zu Polen gehörig) an Polen, jedoch ohne Danzig und das Abstimmungsgebiet Marienwerder
Provinz Posen (9. Jahrhundert bis 1793 als historische Landschaft Grosspolen polnisch) an Polen, jedoch ohne zwei kleinere deutschsprachige Randgebiete im Westen
die südliche Hälfte des ostpreussischen Kreises Neidenburg
das Reichthaler Ländchen an Polen
das Hultschiner Ländchen (an die Tschechoslowakei)
kleine Grenzstreifen Niederschlesiens an Polen
Neukamerun, das erst 1911 durch Tausch Teil der deutschen Kolonie Kamerun geworden war, wieder zurück an Frankreich
das von China gepachtete Kiautschou unter japanisches Mandat (siehe auch: Chinesisch-Deutsche Kooperation (1911–1941))
die 1899 von Spanien käuflich erworbenen Inselgruppen der Marianen (spanisch seit 1556) und der Karolinen, beide unter japanisches Mandat (Japanisches Südseemandat)
Nach Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags abgetreten
Nordschleswig stimmte mit einer Dreiviertelmehrheit für Dänemark, der Süden Schleswigs verblieb mit einer Mehrheit von 80 Prozent bei Deutschland.
Während der Volksabstimmung am 20. März 1921 war Oberschlesien von alliierten Truppen besetzt, damit nicht deutsche Behörden Druck zulasten der polnischen Option ausüben konnten. Sechzig Prozent der Stimmberechtigten votierten für den Verbleib beim Deutschen Reich. Nachdem ein gewalttätiger polnischer Aufstand am Widerstand deutscher Freikorps gescheitert war, beschloss der Oberste Rat der Alliierten im Oktober 1921, das Abstimmungsgebiet zu teilen, eine Möglichkeit, die der Versailler Vertrag explizit vorsah. So kam ein Gebiet von etwa einem Drittel der Fläche in Ostoberschlesien, wo es insgesamt eine Stimmenmehrheit für Polen gegeben hatte, am 20. Juni 1922 an Polen. Im abgetretenen Teil war bislang fast ein Viertel der deutschen Steinkohle gefördert worden. Die Abtrennung verbitterte viele Deutsche, weil die Teilung erst nach der Abstimmung beschlossen wurde und dadurch der größere Teil des industriell wertvollen Oberschlesischen Industriegebiets an Polen ging. Durch die räumliche Heterogenität der Stimmenmehrheiten fielen mehrere Orte entgegen der jeweiligen Stimmenmehrheit an Polen. Auch die Künstlichkeit der Grenzziehung in diesem Ballungsraum, teilweise durch Industriebetriebe und Bergwerke, nährte die Verbitterung.
Eupen-Malmedy sowie das bisherige Neutral-Moresnet an Belgien; ursprünglich ohne Abstimmung, eine spätere Abstimmung bestätigte die Zugehörigkeit zu Belgien. Ob die Abstimmung korrekt war oder nicht, wurde von beiden Seiten gegensätzlich dargestellt. Das abgetretene Gebiet umfasste sowohl Gemeinden mit französischsprachigen (Malmedy, Weismes) als auch mit deutschsprachigen Bevölkerungsgruppen (Eupen, Sankt Vith und andere). Letztere bilden heute die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens.
Nach Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags beim Deutschen Reich geblieben
Südschleswig
der Westteil Oberschlesiens inkl. dem dem Abstimmungsgebiet zugeschlagenen Teil des niederschlesischen Landkreises Namslau (zwei Drittel des Abstimmungsgebiets)
neun Landkreise Westpreußens östlich und westlich des neuen polnischen „Korridors“ (→ Westpreußen)
der Südteil Ostpreussens (jedoch ohne Soldau, Kreis Neidenburg)
Dem Völkerbund unterstellt
Karte Europas a) vor dem Ersten Weltkrieg und b) nach den Bestimmungen der Pariser Vorortverträge
Das Saargebiet, dessen Kohleproduktion (siehe Bergbau im Saarland) Frankreich zufiel, wurde dem Völkerbund unterstellt. Nach 15 Jahren sollte eine Abstimmung über die staatliche Zugehörigkeit stattfinden, die am 13. Januar 1935 eine große Mehrheit für Deutschland ergab.
Danzig mit Umgebung wurde zur Freien Stadt unter Kontrolle des Völkerbundes erklärt, in das polnische Zollgebiet eingeschlossen und von Polen aussenpolitisch vertreten.
Das Memelland wurde unter Kontrolle des Völkerbunds einem eigenen Staatsrat mit französischem Präfekten unterstellt und am 10. Januar 1923 von Litauen besetzt. 1924 wurde es in der Memelkonvention des Völkerbundes als autonomes Gebiet unter litauische Staatshoheit gestellt.
Befristet von den Siegermächten besetzt
Das Rheinland; die Räumung sollte bis spätestens 1935 erfolgen. Diese Befristung der Alliierten Rheinlandbesetzung hatten die Angelsachsen den Franzosen, deren Ziel ursprünglich die Abtrennung des Rheinlands vom Reich gewesen war, nur schwer abringen können. Um die Sicherheit Frankreichs vor Deutschland auch ohne einen solchen massiven Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu gewährleisten, schlossen die USA und Großbritannien mit der Französischen Republik ein Garantieabkommen ab, das jeden erneuten deutschen Angriff auf Frankreich zum Casus belli erklärte. Dieses Garantieabkommen wurde aber wie der gesamte Vertrag vom amerikanischen Kongress nicht ratifiziert, weshalb auch die Briten davon Abstand nahmen.
Quelle: Wikipedia