Um die Frage zu konkretisieren:
Die Frage ausführlich formuliert muß lauten: Trägt der Waffenverkäufer an einem bewaffneten Konflikt eine Mitverantwortung?
Gemeint ist der Waffenverkäufer, der einer Seite (oder villeicht sogar beiden Seiten) eines bewaffneten Konflikts Waffen verkauft.
Was meint ihr?
Es ist nur eine Antwortmöglichkeit erlaubt (logisch), die Umfage läuft unbegrenzt und jeder kann seine gegebene Antwort noch einmal korrigieren.
Los gehts!
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Fragestellung nachträglich umformuliert
Waffenverkäufer an bewaffneten Konflikten mitverantwortlich?
Moderator: Barbarossa
- Barbarossa
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Die Frage ist nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten, deshalb werde ich nichts ankreuzen.
Laut dem Völkerrecht gibt es unter bestimmten Umständen ein Recht Krieg zu führen („Ius ad bellum“) und zwar in den folgenden Fällen:
Krieg ist zulässig entweder zur Selbstverteidigung oder mit Zustimmung des Sicherheitsrates der UNO. Andere Kriege widersprechen dem Völkerrecht. (Art. 2 Charta der Vereinten Nationen).
Die Selbstverteidigung gegen den Angriff eines anderen Staates darf allein oder gemeinsam mit den Partnerstaaten eines Militärbündnisses erfolgen.
Treffen diese Bedingungen zu, sind Waffenlieferungen zulässig und man kann hier nicht von „Schuld“ sprechen
Kriege und Waffenlieferungen sind zulässig, wenn der Sicherheitsrat der UNO dies einstimmig beschließt.
Kriege und Waffenlieferung können durchgeführt werden, wenn es eine „Responsiblity to protect“ gibt:
Unter dem Begriff "Responsibility to protect" wird eine ethische und moralische Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft , vornehmlich der UNO, gegenüber Staaten und ihrer politischen Führung bezeichnet, die innerhalb ihrer Territoriums die Kriterien von Good Governance entweder nicht erfüllen können oder wollen bzw. nicht fähig oder willens sind, den Schutz der eigenen Bevölkerung vor Kriegen, Verfolgung; Hungerkatastrophen oder Naturereignissen zu gewährleisten. (United Nations, General Assamly A/RES/60/1, 24.10.2005)
In solchen Fällen wird die Lieferung von Waffen als nicht verwerflich angesehen und man kann hier nicht von Mitschuld sprechen.
Laut dem Völkerrecht gibt es unter bestimmten Umständen ein Recht Krieg zu führen („Ius ad bellum“) und zwar in den folgenden Fällen:
Krieg ist zulässig entweder zur Selbstverteidigung oder mit Zustimmung des Sicherheitsrates der UNO. Andere Kriege widersprechen dem Völkerrecht. (Art. 2 Charta der Vereinten Nationen).
Die Selbstverteidigung gegen den Angriff eines anderen Staates darf allein oder gemeinsam mit den Partnerstaaten eines Militärbündnisses erfolgen.
Treffen diese Bedingungen zu, sind Waffenlieferungen zulässig und man kann hier nicht von „Schuld“ sprechen
Kriege und Waffenlieferungen sind zulässig, wenn der Sicherheitsrat der UNO dies einstimmig beschließt.
Kriege und Waffenlieferung können durchgeführt werden, wenn es eine „Responsiblity to protect“ gibt:
Unter dem Begriff "Responsibility to protect" wird eine ethische und moralische Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft , vornehmlich der UNO, gegenüber Staaten und ihrer politischen Führung bezeichnet, die innerhalb ihrer Territoriums die Kriterien von Good Governance entweder nicht erfüllen können oder wollen bzw. nicht fähig oder willens sind, den Schutz der eigenen Bevölkerung vor Kriegen, Verfolgung; Hungerkatastrophen oder Naturereignissen zu gewährleisten. (United Nations, General Assamly A/RES/60/1, 24.10.2005)
In solchen Fällen wird die Lieferung von Waffen als nicht verwerflich angesehen und man kann hier nicht von Mitschuld sprechen.
Lieber Karlheinz,Karlheinz hat geschrieben:Unter dem Begriff "Responsibility to protect" wird eine ethische und moralische Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft , vornehmlich der UNO, gegenüber Staaten und ihrer politischen Führung bezeichnet, die innerhalb ihrer Territoriums die Kriterien von Good Governance entweder nicht erfüllen können oder wollen bzw. nicht fähig oder willens sind, den Schutz der eigenen Bevölkerung vor Kriegen, Verfolgung; Hungerkatastrophen oder Naturereignissen zu gewährleisten. (United Nations, General Assamly A/RES/60/1, 24.10.2005)
In solchen Fällen wird die Lieferung von Waffen als nicht verwerflich angesehen und man kann hier nicht von Mitschuld sprechen.
warum sagt die UNO dann nichts über Syrien Man kann doch Waffenhändlern, die nur ihren Profit im Sinne haben doch nicht von einer Mitschuld freisprechen.
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
Ich bin für JA.
Waffen haben noch nie etwas gutes bewirkt.
Aber wie Hunger und Naturgewalten mit Waffen bekämpft werden sollen ist mir schleierhaft
Die UNO Mitglieder liefern auch Waffen ohne so eine Entscheidung.
MfG
Tom
Waffen haben noch nie etwas gutes bewirkt.
Kriege/Verfolgung... Kann man sich streiten (bin dagegen, da man nicht kontrollieren kann, was mit den Waffen passiert). Wenn man gar nicht erst Waffen baut, dann gibts auch gäbs auch keine WaffenhändlerKarlheinz hat geschrieben:... Hungerkatastrophen oder Naturereignissen zu gewährleisten. (United Nations, General Assamly A/RES/60/1, 24.10.2005)
In solchen Fällen wird die Lieferung von Waffen als nicht verwerflich angesehen und man kann hier nicht von Mitschuld sprechen.
Aber wie Hunger und Naturgewalten mit Waffen bekämpft werden sollen ist mir schleierhaft
Die UNO Mitglieder liefern auch Waffen ohne so eine Entscheidung.
MfG
Tom
- Barbarossa
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Karlheinz: Ich nehme deinen Einwandt ernst. Frage an dich: Wäre der Begriff der Mitverantwortung günstiger gewählt?
Und Frage an alle: Wäre die Änderung dieses Begriffes ok?
Im Grunde dürfte sich das auf die bereits gegebene Antwort kaum auswirken.
Und Frage an alle: Wäre die Änderung dieses Begriffes ok?
Im Grunde dürfte sich das auf die bereits gegebene Antwort kaum auswirken.
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Lieber Barbarossa,Barbarossa hat geschrieben:Karlheinz: Ich nehme deinen Einwandt ernst. Frage an dich: Wäre der Begriff der Mitverantwortung günstiger gewählt?
Und Frage an alle: Wäre die Änderung dieses Begriffes ok?
Im Grunde dürfte sich das auf die bereits gegebene Antwort kaum auswirken.
dann ändere sie auf Mitverantwortung.
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
Der Begriff „Responsibilty to protect“ meint, das es eine Pflicht zum Eingreifen der UNO in die Politik anderer Staaten gibt. Dies bezieht sich nicht nur auf die Lieferung von Waffen falls erforderlich, sondern auch dann, wenn humanitäre Hilfe geleistet werden muss wie z.B. bei Hungerkatastrophen und die zuständige Regierung nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Hilfe aus eigener Kraft zu leisten.
Pflicht ist gut. Aber auch schade, dass man das festschreiben muss.Karlheinz hat geschrieben:Der Begriff „Responsibilty to protect“ meint, das es eine Pflicht zum Eingreifen der UNO in die Politik anderer Staaten gibt. Dies bezieht sich nicht nur auf die Lieferung von Waffen falls erforderlich, sondern auch dann, wenn humanitäre Hilfe geleistet werden muss wie z.B. bei Hungerkatastrophen und die zuständige Regierung nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Hilfe aus eigener Kraft zu leisten.
Sollte man nicht immer humanitäre Hilfe leisten?
Ich meine, gerade mit der Technik heute, müßte es gar nicht mehr zu Hungerskatastrophen kommen.
MfG
Tom
- Barbarossa
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Die Fragestellung wurde umformuliert und lautet nun:
Trägt der Waffenverkäufer an einem bewaffneten Konflikt eine Mitverantwortung?
(In der Umfage selbst geht es nicht mehr zu ändern. Ich hoffe, aber das stört nicht.)
Trägt der Waffenverkäufer an einem bewaffneten Konflikt eine Mitverantwortung?
(In der Umfage selbst geht es nicht mehr zu ändern. Ich hoffe, aber das stört nicht.)
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Schreibt doch gleich:
Trägt ein vermeintlicher Waffenverkäufer oder Hersteller an einem mit diesen Waffen ausgeführten Konflikt oder Kampf eine teilweise Mitverantwortung...
Natürlich tut er das: Er hat sie verkauft. Die Frage ist bloss, ob das jetzt immer schlimm sein muss. Waffenlieferungen der USA and die UdSSR im 2. WK: Schlimm?
Waffenlieferungen an Gegner der Taliban. Schlimm?
Waffenlieferungen an Saudi-Arabien. Schlimm?
Ist halt immer was anderes.
Trägt ein vermeintlicher Waffenverkäufer oder Hersteller an einem mit diesen Waffen ausgeführten Konflikt oder Kampf eine teilweise Mitverantwortung...
Natürlich tut er das: Er hat sie verkauft. Die Frage ist bloss, ob das jetzt immer schlimm sein muss. Waffenlieferungen der USA and die UdSSR im 2. WK: Schlimm?
Waffenlieferungen an Gegner der Taliban. Schlimm?
Waffenlieferungen an Saudi-Arabien. Schlimm?
Ist halt immer was anderes.
„In all den Jahren habe ich so viele junge Männer gesehen,
die der Meinung waren, auf andere junge Männer zuzulaufen.
Aber das stimmt nicht.
Sie liefen alle zu mir.“
so sprach der Tod
Aus „Die Bücherdiebin“
die der Meinung waren, auf andere junge Männer zuzulaufen.
Aber das stimmt nicht.
Sie liefen alle zu mir.“
so sprach der Tod
Aus „Die Bücherdiebin“
Lieber Karlheinz,Karlheinz hat geschrieben:Der Begriff „Responsibilty to protect“ meint, das es eine Pflicht zum Eingreifen der UNO in die Politik anderer Staaten gibt. Dies bezieht sich nicht nur auf die Lieferung von Waffen falls erforderlich, sondern auch dann, wenn humanitäre Hilfe geleistet werden muss wie z.B. bei Hungerkatastrophen und die zuständige Regierung nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Hilfe aus eigener Kraft zu leisten.
das schließt aber Waffenlieferungen nicht aus.
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.