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»Der Vertrag von Tangermünde (1312)
Der Vertrag von Tangermünde vom 14. April 1312 bildet den Höhepunkt der spätmittelalterlichen Expansion Brandenburgs. Er steht für die kurze Hegemonie der märkischen Askanier im mittel- und norddeutschen Raum und zugleich den Tiefpunkt für das aufstrebende Haus Wettin im frühen 14. Jahrhundert.
Historischer Kontext: Die Spätfolgen des Interregnums
Die politische Instabilität des Heiligen Römischen Reiches nach dem Ende der Stauferzeit (1250) bot den großen Territorialfürsten Raum für expansive Bestrebungen. Man spricht von der Phase der Territorialisierung die dem Niedergang der kaiserlichen Zentralgewalt nach den Staufern folgte. Die Wettiner unter Friedrich dem Freidigen versuchten das vermeintliche Machtvakuum an der Spitze des Reichs zu nutzen, um ihre Herrschaft in der Mark Meißen und der Landgrafschaft Thüringen gegen den Zugriff der römisch-deutschen Könige zu konsolidieren.
Mit der Wahl Rudolfs von Habsburg, der eigentlich seinem relativ hohen Alter und seiner schwachen Hausmacht nach, nur wieder einer der machtlosen „Grafenkönige“ hätte sein sollen, änderte sich manches im Reich, denn er erwies sich als energisches und fokussiertes Reichsoberhaupt.
Zentrales Element der folgenden Könige war die Revindicationspolitik der Könige Rudolf von Habsburg, Adolf von Nassau und Albrecht I. von Habsburg. Anmerkung: Alle drei sind im Kaiserdom zu Speyer beigesetzt. Ihre Politik zielte darauf ab, Reichsgüter und königliche Rechte (Regalien), die während der zentralmachtfreien Zeit des Interregnums durch die Fürsten entrissen worden waren, gewaltsam oder juristisch zurückzufordern (revinzieren). Besonders Adolf von Nassau bedrohte die wettinische Existenz, indem er 1294 die Landgrafschaft Thüringen von Friedrichs Vater, Albrecht dem Entarteten, käuflich erwarb. Erst durch den militärischen Sieg in der Schlacht bei Lucka (1307) konnten Friedrich und sein Bruder Diezmann den direkten Zugriff der erneut auf dem Thron folgenden Habsburger abwehren. Die wettinische Herrschaft blieb aber in der Folge durch ausbleibende kaiserliche Belehnungen rechtlich prekär. Hinzukamen schwere finanzielle Belastungen durch die vorangegangenen Kriege.
Dynastische Abgrenzung: Das askanische Sachsen
Es ist vielleicht notwendig an dieser Stelle zu differenzieren, dass das Haus Wettin zu diesem Zeitpunkt nicht mit dem Herzogtum Sachsen gleichzusetzen ist. Das historische Herzogtum Sachsen war seit der Teilung von 1296 gespalten; der für diese Region relevante Teil wurde von einer askanischen Nebenlinie Sachsen-Wittenberg regiert. Unter Bernhard III. von Sachsen hatte sich diese Linie mit Residenz in Wittenberg etabliert. 1312 standen sich somit nicht „Sachsen“ und „Brandenburger“ gegenüber, sondern neben den Wettinern auch zwei askanische Linien – die märkische unter Waldemar und die sächsische unter Rudolf I. – agierten in einem oft konkurrierenden, teils kooperativen Verhältnis gegenüber dem wettinischen Meißen. Die Übertragung der sächsischen Kurwürde an die Wettiner erfolgte erst über ein Jahrhundert später (1423), indem durch Zusammenschluss von Meißen und Sachsen-Wittenberg das dann bekannt werdende Sachsen geformt wurde. Nur wenige Jahre vor 1423 hatte sich auch in Brandenburg mit den Hohenzollern eine neue Dynastie festgesetzt. Der erste von ihnen, Friedrich I., setzte sich auch für die Belehnung der Wettiner mit dem Herzogtum Sachsen und der damit verbundenen Kurwürde ein, und sprach sich damit gegen die askanischen Ansprüche aus Sachsen-Lauenburg aus.
Die Protagonisten des Vertrags von Tangermünde
+ Waldemar von Brandenburg („der Große“): Als letzter bedeutender Vertreter der märkischen Askanier verfolgte er das Ziel eines geschlossenen Herrschaftsraums von links Elbe bis rechts der Oder, sowie der Ostsee. Hierbei steckte er seine Fühler bis Danzig aus, das er eroberte aber dauerhaft nicht hätte halten können, worauf er es an den Deutschen Orden verkaufte. Er agierte als kühler Interessenpolitiker, der die rechtlichen Grauzonen der Reichspolitik und die finanzielle Not seiner Nachbarn systematisch ausbeutete, dabei aber selbst häufig in finanzieller Bredouille war.
+ Friedrich der Freidige (Meißen): Seine Regierungszeit war von defensiven Notwendigkeiten geprägt. Der langjährige Konflikt mit seinem Vater Albrecht dem Entarteten und die Kämpfe gegen die Könige des Reiches hatten seine ökonomische Basis belastet, was ihn gegenüber Waldemars Aggression verwundbar machte.
Der Konflikt: Hinterhalt bei Großenhain
Der Ausbruch der offenen Feindseligkeiten resultierte aus Waldemars Ansprüchen auf das Osterland und die Markgrafschaft Landsberg, die er aus alten Verpfändungen durch den böhmischen König Wenzel II. ableitete. Im Frühjahr 1312 nutzte Waldemar eine Unvorsichtigkeit Friedrichs: Er überfiel den wettinischen Tross überraschend in dessen Feldlager bei der Stadt Hayn (Großenhain).
Friedrich geriet mitsamt seinem Sohn Friedrich dem Lahmen in brandenburgische Gefangenschaft. Die Haft auf der Burg Tangermünde diente als Druckmittel, um die Bedingungen der Freilassung zu diktieren, die unter normalen kriegerischen Umständen sehr wahrscheinlich in dieser Härte nicht hätten durchgesetzt werden können. Der Vertrag von Tangermünde ist ein für die Zeit nicht untypischer Vertrag, der unter Zwang geschlossenes und ein reines Diktat war.
Verlauf und Vertragsinhalte: Die ökonomische Lähmung
Der Vertrag vom 14. April 1312 verknüpfte weitreichende Gebietsabtretungen mit einer zusätzlichen finanziellen Last, die Meißen an den Rand des Staatsbankrotts führte:
1. Territoriale Zessionen: Friedrich musste formell für sich und seine Erben auf die Mark Lausitz (Niederlausitz), die Markgrafschaft Landsberg und das „Land zwischen Elbe und Elster“ verzichten. Damit verlor das Haus Wettin die territoriale Verbindung zu seinen nördlichen Besitzungen und den Zugriff auf die strategischen Elbübergänge bei Torgau.
2. Städteübergabe: Die Städte Hayn, Torgau und Ortrand wurden annektiert.
3. 32.000 Mark Silber: Diese enorme Summe wurde als „Schadenersatz“ deklariert. Um den astronomischen Betrag abzusichern, verpfändete Friedrich die wirtschaftlich wichtigsten Städte seines Kernlandes: Leipzig, Oschatz, Grimma und Geithain. Die Einnahmen dieser Städte flossen fortan direkt oder indirekt in die Tilgung der Kriegsschuld, was die wettinische Landesentwicklung nachhaltig blockierte.
4. Dynastische Klauseln: Zur Gesichtswahrung wurde ein Teil der Zahlung als Brautschatz für Friedrichs Tochter deklariert, die mit einem Askanier verlobt werden sollte – eine damals gängige Praxis, um einen kriegerischen Raubzug in ein rechtmäßiges dynastisches Geschäft umzudeuten.
Bedeutung und Folgen: Eine brüchige Hegemonie
+ Verschiebung der Machtbalance: Brandenburg erreichte 1312 den Zenit seiner mittelalterlichen Macht. Durch den Erwerb von Landsberg und der Lausitz war das wettinische Kerngebiet faktisch von Norden und Osten her eingekreist.
+ Strukturelle Schwächung der Wettiner: Die Rücklösung der verpfändeten Städte Leipzig und Oschatz dauerte Jahre und zwang Friedrich zu einer passiven Außenpolitik gegenüber dem Reich und bald auftretenden den luxemburgischen Nachbarn, die Meißen auf Jahrzehnte lähmte.
+ Das Ende der askanischen Dominanz: Die Erfolge von Tangermünde erwiesen sich als kurz. Der bislang kinderlose brandenburgische Markgraf Waldemar starb überraschend 1319, was schon 1320, mit dem Tod des letzten männlichen Askaniers in Brandenburg zum Aussterben der märkischen Askanier führte. In den Wirren des darauf folgenden brandenburgischen Interregnums kollabierte die märkische Macht vollends in den neu gewonnenen Gebieten.
Waldemar von Brandenburg stieg hoch und fiel tief. Mit ihm stürzte Brandenburg fast 100 Jahre in ein halb-chaotisches, halb-anarchisches Fegefeuer unter den Wittelsbachern und Luxemburgern, aus dem es territorial an allen Grenzen gemindert, nur langsam wieder unter den zunächst fremd bleibenden ersten Hohenzollern emporstieg.«
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Mittelalterliche Ostexpansion - Brandenburg: Der Vertrag von Tangermünde (1312)
Moderator: Barbarossa
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