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Dienstag, 26. Juni 2012
Tausenfache Körperverletzung
Beschneidungen sind strafbar
In der jüdischen und muslimischen Tradition hat die Beschneidung von Jungen einen festen Platz. Dennoch ist sie in Deutschland strafbar, urteilt das Landgericht Köln. Das Kind solle sich später selbst für oder gegen die Religion seiner Eltern entscheiden können.
(...)
Weiter heißt es in dem Urteil, auch sei das Erziehungsrecht der Eltern "nicht unzumutbar beeinträchtigt", wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als "sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam" entscheide...
Das Urteil selbst überrascht mich nun nicht wirklich, aber Interessant ist der folgende Aspekt:
hier: alles lesenDennoch gelangte das Gericht im vorliegenden Fall zu der Auffassung, dass ein nach der Beschneidung eines vierjährigen Jungen angeklagter Arzt freigesprochen werden muss: Der Mediziner habe sich in einem sogenannten Verbotsirrtum befunden. Dies bedeutet, dass ein Angeklagter ohne Schuld handelt, wenn ihm bei Tatbegehung die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun.
Heißt es nicht eigentlich immer: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?
Bemerkenswert ist aber, daß auch die Juden bei diesem Urteil "schlechte Karten" haben. Entsprechend fiel auch die Reaktion aus:
hier: weiterlesen26.06.2012
Zum Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen
Der Zentralrat der Juden in Deutschland sieht im Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet hat, einen beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Dieter Graumann:
„Diese Rechtssprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert.“
Der Zentralrat der Juden in Deutschland fordert den Deutschen Bundestag als Gesetzgeber auf, Rechtssicherheit zu schaffen und so die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen...
Soviel dann auch zur von Wulff als "christlich-jüdisch" bezeichneten hiesigen Kultur.
Bestimmte Elemente des Judentums sind eben so gar nicht mit unserer Kultur vereinbar.
Und: Gleichzeitig möchte ich an dieser Stelle eine Ungenauigkeit des Zentralrates der Juden korrigieren:
Es gibt laut Grundgesetz kein "Selbstbestimmungsrecht" der Religionsgemeinschaften, sondern es wurde dort die Religionsfreiheit festgeschrieben. Religiöse Praktiken dürfen dabei jedoch nicht mit den übrigen Artikel im Grundgesetz kollidieren. Dies wären demnach:
- das Recht auf körperliche Unversehrtheit,
- das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit,
und widerum
- die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses, welche unverletzlich sind.
Dazu gehört auch, daß sich jeder frei entscheiden können muß, woran er glaubt oder eben (vielleicht) auch nicht glaubt.
Dies alles gilt, auch wenn im Grundgesetz ebenso steht:
"Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Das macht aber nicht die übrigen Artikel im Grundgesetz ungültig.