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Mitversicherung bei einer Gesetzlichen Krankenkasse

Verfasst: 16.04.2026, 12:08
von Marianne E.
Diese Mitversicherung betrifft überwiegend Ehefrauen und Mütter in einer ehelichen Verbindung.
Der vollständige oder auch nur teilweise Wegfall dieser Mitversicherung würde die unentgeltliche Arbeit dieses Personenkreises diskriminieren und um „Lohnersatz“ betrügen.

Die Arbeit einer Nur-Hausfrau (Kinderbetreuung und -erziehung, Kochen, Reinigung, Management usw.) entspricht einem Vollzeitjob von 58 bis 100 Stunden pro Woche.
Wenn diese Arbeit wie auf dem Arbeitsmarkt bezahlt würde, entspräche das einem Bruttoarbeitslohn von mehr als 7.000 Euro. Wird aber nicht, geht auch nicht.

Als ein Äquivalent in rechtlicher Hinsicht gibt es die Anerkennung von Erziehungszeiten im Rentenrecht.
Ein weiterer „Ausgleich“ ist die kostenlose Mitversicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse.

Und wenn diese Mitversicherung entfällt?
Entfallen dann die Hausfrauen?
Haben Hausfrauen eigentlich eine Lobby?