Text-Zitat in voller Länge:
»16. November 1700 - Die Zeugung des Königreich Preußen
Wenn der 18. Januar 1701 als Geburt des Königreich Preußen gilt, so ist der 16. November 1700 der Tag seiner Zeugung.
Die Verhandlungen, die im sogenannten Krontraktat vom 16. November 1700 mündeten, stellten einen entscheidenden Schritt im politischen Aufstieg Brandenburg-Preußens dar. Der Vertrag wurde in der kaiserlichen Hofkanzlei zu Wien zwischen den Vertretern Kaiser Leopolds I. und Brandenburgs ratifiziert. Auf brandenburgischer Seite trat der Resident Christian Friedrich von Bartholdi als Bevollmächtigter auf und unterzeichnete das Dokument im Namen seines Herrschers.
Markgraf Friedrich III. von Brandenburg verfolgte bereits seit den 1690er-Jahren das Ziel, sich innerhalb der europäischen Rangordnung sichtbar aufzuwerten. Der Status eines Markgrafen, auch wenn er Kurfürst war, blieb im höfischen Protokoll auf europäischer Ebene deutlich hinter anderen zurück, was bei diplomatischen Begegnungen und internationalen Verhandlungen wiederholt schmerzlich spürbar wurde. Eine Königswürde innerhalb des Heiligen Römischen Reiches war verfassungsrechtlich ausgeschlossen, da der Königstitel traditionell dem Kaiser und – als beisherige Ausnahme – nur dem König von Böhmen vorbehalten blieb. Eine Lösung bot das außerhalb des Reichs liegende Herzogtum Preußen, das sich seit dem Wehlauer Vertrag (1657) und dem Vertrag von Bromberg (1657/1660) in völliger Souveränität des Hauses Hohenzollern befand. Nur ein souveränes Territorium konnte nach zeitgenössischem Rechtsverständnis die Grundlage für eine Königswürde bilden.
Die Motivation die den Kaiser zu so einer Erhöhung, oder förmlichen Anerkennung bewogen, waren machtpolitische Erwägungen. Zu Beginn des Spanischen Erbfolgekriegs benötigte Leopold I. verlässliche militärische Unterstützung, und Brandenburg erschien als ein wichtiger Partner. Die Zustimmung zum Königstitel sollte diese Bindung sichern, ohne dabei die hierarchischen Strukturen innerhalb des Reiches zu gefährden. Die endgültige Formulierung „König in Preußen“ ergab sich aus zwei Rücksichten: Sie war einerseits ein Kompromiss zur Wahrung der allgemeinen Reichsordnung und sollte verhindern, dass der neue Titel als gleichrangig neben der kaiserlichen Würde verstanden wurde oder andere Reichsfürsten zur Nachahmung anspornte. Andererseits spielte die politische Lage in Osteuropa eine wesentliche Rolle, da ein erheblicher Teil Preußens – das sogenannte königliche Preußen – weiterhin unter der Hoheit der polnisch-litauischen Krone stand. Die Formulierung stellte daher klar, dass der Titel sich ausschließlich auf den souveränen Landesteil, Ostpreußen, bezog und keinen Anspruch auf Gebiete erhob, die nicht in dynastischem Besitz der Hohenzollern waren. Sie erhöhte den Rang Friedrichs, vermied aber einen Titel, der dem Reichsgefüge gleichwertig neben dem Kaiser gestanden hätte.
Mit der Vereinbarung war der Weg zur feierlichen Titelerhebung geebnet. Am 18. Januar 1701 erfolgte schließlich die Selbstkrönung in Königsberg, die Brandenburg-Preußen sichtbar in die Reihe der europäischen Monarchien führte und den Aufstieg der Hohenzollern zu einer staatstragenden Dynastie europäischen Formats deutlich beschleunigte.«
Quelle: https://www.facebook.com/share/r/1H7ETQJohA/
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Die Erhebung Preußens zum Königreich
Moderator: Barbarossa
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