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Recht Nationalsozialimus

Verfasst: 03.11.2021, 15:58
von Nick1987
Gab es im Nationalsozialismus Menschenrechte? Und wenn ja wo waren diese geschrieben? Und welches Recht/ Gesetz galt zur Zeit des Nationalsozialimus (1933-1945) (die Weimarer Verfassung ?) Und stehen die aktuellen Menschenrechte in dem Grundgesetzt?

Liebe Grüße :)

Re: Recht Nationalsozialimus

Verfasst: 04.11.2021, 14:47
von Barbarossa
Die aktuellen Menschenrechte stehen natürlich bei uns im Grundgesetz. Das sind die ersten ungefähr 20 Artikel.
In der NS-Zeit galt zwar offiziell die Weimarer Verfassung (die ja demokratisch war) formal weiter, aber sie war durch das Ermächtigungsgesetz von 1933 außer Kraft gesetzt. Und wie es in Diktaturen immer ist, werden dann auch alle Bürgerrechte mit außer Kraft gesetzt.

Mit den Menschenrechten ist das sowieso vor 1945 so eine Sache gewesen. Die universell - also weltweit - geltenden Erklärungen der Menschenrechte und die Menschenrechtscharta der erst 1945 gegründeten UNO wurden erst zwischen 1948 und 1950 verabschiedet. Davor hatte jedes Land seine eigenen nationalen Rechtsverordnungen. Gerade Diktaturen verstießen aber auch danach immer wieder dagegen, wie etwa der gesamte Ostblock oder Franco-Spanien, Südafrika sowie die Diktaturen in Lateinamerika - um jetzt nur mal Beispiele zu nennen.
Über die Historie dieser Rechtsgeschichte ist hier einiges aufgelistet:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte