Re: Diskussion um Reform des Gesundheitssystems
Verfasst: 12.03.2010, 23:26
Nun, bei entsprechender Vergütung zusätzlicher, arbeitsuntypischer Dienstleistungen.....
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elysian hat geschrieben:Nun, bei entsprechender Vergütung zusätzlicher, arbeitsuntypischer Dienstleistungen.....
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... esler.htmlGESUNDHEITSREFORM:
Rösler plant eine Prämie in Höhe von 29 Euro im Monat
Der 0,9-Prozent-Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer soll wegfallen
BERLIN - Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will nach Informationen der MAZ für die gesetzliche Krankenversicherung 2011 eine Gesundheitsprämie in Höhe von voraussichtlich 29 Euro im Monat einführen. Diese Kopfpauschale müsste von jedem Versicherten neben den Beiträgen gezahlt werden. Um die Bürger auch zu entlasten, will Rösler den 2005 eingeführten Zusatzbeitrag der Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 Prozent streichen. Die Beiträge für die Krankenkassen würden dann wieder paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die Beitragsfreiheit von mitversicherten Familienmitgliedern soll nach Unionsangaben jedoch erhalten bleiben...
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... id=2063771Gesundheit
Kassen mahnen zur Eile bei Arznei-Sparpaket
Gesetzliche Kassen sehen Einsparpotenzial für 2010 bei etwa 650 Millionen Euro
BERLIN Die Krankenkassen dringen auf eine schnelle Umsetzung des Arzneimittel-Sparpakets von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP). „Bis zur Sommerpause muss das im Gesetzblatt stehen, damit die Wirkung für die Kassenfinanzen auch eintritt“, sagte die Vorsitzende des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Doris Pfeiffer, der dpa in Berlin. Das Einsparpotenzial für 2010 liege dann bei etwa 650 Millionen Euro. Industrie und Ärzte wollen eine Mehrwertsteuersenkung für Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent...
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... aweit.htmlGESUNDHEIT:
Brüssel will billigere Medikamente
Vorstoß der EU: Die Preise sollen künftig europaweit mit den Konzernen ausgehandelt werden
BRÜSSEL - Im Kampf gegen die hohen Preise für Arzneimittel bekommt Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) Rückendeckung von der EU. „Deutschland ist – zusammen mit Dänemark und Malta – die letzte Insel, wo die Industrie die Preise noch frei festlegen kann“, sagte der Europa-Abgeordnete und Arzt Peter Liese (CDU) gestern in Brüssel bei der Präsentation eines EU-Kostenvergleichs...
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Koalition will Kassenbeiträge anheben
Die Krankenkassenbeiträge könnten bald teurer werden. Nach Plänen der schwarz-gelben Koalition sollen die Kassenbeiträge um 0,6 Prozentpunkte auf 15,5, Prozent steigen...
weiter lesen: http://www.mdr.de/nachrichten/7467976.htmlFinanzdefizit
Eckpunkte der Gesundheitsreform beschlossen
Bundesgesundheitsminister Rösler wollte das Gesundheitssystem grundlegend reformieren. Doch der jetzt erreichte Kompromiss soll vor allem die Finanzlöcher der Kassen stopfen: Der Beitrag wird erhöht und der Arbeitgeberanteil beim nun festgelegten Stand eingefroren. SPD-Fraktionschef Steinmeier kritsierte den Kompromiss und warf der Regierung Wortbruch vor...
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... inett.htmlGESUNDHEIT:
Bundeskabinett beschließt Röslers Gesundheitsreform
Beitrag steigt auf 15,5 Prozent / Tack befürchtet Zweiklassenmedizin
BERLIN - Von einer „Jahrhundertreform“ wollte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler gestern selbst nicht mehr sprechen, nachdem das Bundeskabinett seine Pläne für die gesetzliche Krankenversicherung verabschiedet hatte. Wie der FDP-Politiker sagte, ist es die siebte Gesundheitsreform in den vergangenen zwanzig Jahren.
Röslers Reform sieht unter anderem vor, dass 2011 der Krankenkassenbeitrag von 14,9 auf 15,5 Prozent steigt. Der Anteil der Unternehmen von dann 7,3 Prozent soll in Zukunft nicht mehr verändert werden (siehe Kasten). Falls die Beiträge nicht mehr ausreichen, womit von 2012 an gerechnet wird, können die Kassen zusätzliche Pauschalbeiträge erheben...
weiter lesen: http://www.krankenkassen.de/dpa/177782.htmlSPD kann Gesundheitsreform nicht stoppen
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung kann ihre umstrittene Reform
der Gesundheitsfinanzierung wahrscheinlich wie geplant zu Beginn des
kommenden Jahres in Kraft setzen. Ein Antrag SPD-geführter
Bundesländer, die Reform mit unbegrenzt möglichen Zusatzbeiträgen
allein zu Lasten der rund 50 Millionen Kassenmitglieder
fallenzulassen und einen neuen Entwurf vorzulegen, fand am Freitag im
Bundesrat keine Mehrheit.
Damit zeichnet sich ab, dass das Gesetzgebungsverfahren, wie von
Union und FDP geplant, vor dem Jahresende abgeschlossen ist...
weiter lesen: http://g-w.square7.ch/link/krankenkassewirdteurerGesundheitsreform: Krankenkasse wird teurer
Berlin (dpa) - Für rund 50 Millionen Bundesbürger wird die Krankenkasse teurer. Vom kommenden Jahr an steigt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 14,9 auf 15,6 Prozent. Dies bringt den Kassen rund sechs Milliarden Euro Mehreinnahmen...
Aber wie soll die "Bedürftigkeit" einer Person sonst festgestellt werden?Neben der Erhöhung des allgemeinen Krankenkassenbeitrags müssen sich die Versicherten darauf einstellen, dass die Kassen künftig bei Finanzengpässen unbegrenzt Zusatzbeiträge erheben dürfen. Der Kassenbeitrag der Arbeitgeber wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Die Zusatzbeiträge sind vom Einkommen unabhängig und müssen von den Versicherten alleine bezahlt werden. Für Bedürftige ist ein steuerfinanzierter Sozialausgleich vorgesehen.
5. Gerechter und unbürokratischer Sozialausgleich
• Der Zusatzbeitrag wird mit einem einfachen und unbürokratischen Sozialausgleich verbunden.
Übersteigt der im Voraus für das Folgejahr ermittelte durchschnittliche Zusatzbeitrag
die Überforderungsgrenze von 2 Prozent der individuellen beitragspflichtigen Einnahmen
eines Mitglieds, greift der Sozialausgleich. So werden die Mitglieder vor Überforderung
geschützt.
• Der Sozialausgleich wird grundsätzlich direkt über die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger
umgesetzt, indem der einkommensabhängige Beitragsanteil des Mitgliedes
um die Überlastung durch den durchschnittlichen Zusatzbeitrag reduziert wird. Dies ist automatisiert
im Rahmen der EDV-gestützten Lohnabrechnung bzw. des Rentenzahlverfahrens
handhabbar. Dieser automatisierte Sozialausgleich wirkt sich bei den Mitgliedern als
höheres ausgezahltes Entgelt bzw. als höhere Rentenzahlung aus. Ein aufwändiges Antragsverfahren
ist dadurch nicht erforderlich.
• Bezieht ein Mitglied beitragspflichtige Einnahmen aus mehreren Quellen, so findet eine
Prüfung durch die zuständige Krankenkasse statt. Hierfür können bereits vorhandene
Meldewege zwischen Arbeitgebern, Rentenversicherung und anderen Trägern einerseits
sowie den Krankenkassen andererseits genutzt werden. Der Sozialausgleich wird dann
von dem Träger ausgeführt, bei dem das Mitglied sein Haupteinkommen bezieht.
• Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II zahlen den Zusatzbeitrag in Zukunft
nicht mehr selbst; vielmehr wird der Zusatzbeitrag für diesen Personenkreis künftig bis zur
Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds
gezahlt. Liegt der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse über dem durchschnittlichen
Zusatzbeitrag, kann in der Satzung festgelegt werden, dass das Mitglied die
Differenz zahlen muss.
• Der Sozialausgleich wird aus Steuermitteln über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds
ausgeglichen. Dies bedeutet den Einstieg in einen gerechteren Ausgleich, da eine
Steuerfinanzierung die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Bürgerinnen
und Bürger berücksichtigt.
Für das Übergangsjahr 2011, in dem sich all Beteiligten auf die Neuregelungen in Ruhe einstellen
können, werden nach der Prognose des Schätzerkreises die Einnahmen, die der Gesundheitsfonds
aus den Beitragseinnahmen und den Bundeszuschüssen erhält, ausreichen, um die
voraussichtlichen Ausgaben der GKV insgesamt über Zuweisungen im nächsten Jahr in vollem
Umfang zu decken. Deshalb wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Jahr 2011 bei Null
liegen.
In den Jahren 2012 bis 2014 - wenn es zu einem schrittweisen Aufbau von Zusatzbeiträgen
kommt - wird der Sozialausgleich aus dem zusätzlichen Bundeszuschuss von 2 Mrd. Euro finanziert.
Ab 2015 werden dann zusätzliche Bundesmittel zur Finanzierung des Sozialausgleichs
bereit gestellt.
Quelle zum Nachlesen: http://g-w.square7.ch/link/gkvfinginformationspapier4. Stärkung der Finanzierungsgrundlagen und des Wettbewerbs
(...)
• Mittel- und langfristig wird das System durch die Weiterentwicklung einkommensunabhängiger
Zusatzbeiträge stabilisiert. Weitere unvermeidbare über die allgemeine Lohn und
Gehaltsentwicklung hinausgehende Ausgabensteigerungen werden zukünftig über
einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Mitglieder finanziert. Dies stärkt die Finanzautonomie
und den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Gleichzeitig wird das System
der GKV weniger anfällig gegenüber konjunkturellen Schwankungen.
• Die Zusatzbeiträge fließen direkt an die Krankenkassen. Sie werden von den Krankenkassen
individuell festgesetzt und von den jeweiligen Mitgliedern einheitlich in voller Höhe
erhoben. Damit kann zusammen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds die
Finanzierung gesichert werden. Ein zusätzlicher kassenübergreifender Finanzausgleich
zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen für Krankenkassen, deren Mitglieder unterdurchschnittliche
Einkommen haben, ist nicht erforderlich. Die Zusatzbeiträge werden
zunächst gering sein und in der Folge langsam anwachsen.
• Mit den Zusatzbeiträgen wird ein für alle Versicherten nachvollziehbares Preissignal in der
gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Damit erhalten die Krankenkassen die
Möglichkeit, ihre individuellen Vorteile mit festen Euro-Preisen darzustellen und damit zu
werben. Ebenso erhalten die Versicherten die Möglichkeit zu vergleichen und zu entscheiden,
welche Krankenkassen mit ihren jeweiligen Leistungen, Versorgungsangeboten
und Preisen sie bevorzugen. Durch den entstehenden Wettbewerb werden sich die Krankenkassen
um ein günstiges Preis-/Leistungsverhältnis bemühen und damit dazu beitragen,
eine gute Gesundheitsversorgung bei adäquaten Preisen sicherzustellen.
(...)
6. Mehr Wahl- und Entscheidungsfreiheit
Die Versicherten erhalten mehr Freiheit zu wählen und ihren Versicherungsschutz nach individuellen
Bedürfnissen auszurichten.
• Ein Wechsel abhängig Beschäftigter in die private Krankenversicherung ist künftig wieder
möglich, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem Jahr - statt wie
bisher in drei Jahren – überschreitet. Berufsanfänger mit einem Gehalt oberhalb dieser
Grenze können direkt zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung
wählen.
• Bei den Regelungen zur Kostenerstattung werden bürokratische Hemmnisse abgebaut.
Insbesondere wird die Bindungsfrist an das gewählte Prinzip Kostenerstattung auf ein
Vierteljahr begrenzt. So ist jederzeit die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip möglich.
• Für die Wahltarife "Prämienzahlung", "Kostenerstattung", "Arzneimittel der besonderen
Therapierichtungen" wird die Bindungsfrist auf ein Jahr reduziert. Sie werden zudem auf
eine solide Basis gestellt. Durch versicherungsmathematische Gutachten muss belegt
werden, dass Einnahmen, Einsparungen und Effizienzsteigerungen die langfristige Finanzierbarkeit
gewährleisten. Außerdem wird das Sonderkündigungsrecht im Falle der Einführung
oder Anhebung des Zusatzbeitrags künftig auch bei den Wahltarifen gelten (Ausnahme:
Krankengeld).