Minderheiten im Osmanischen Reich
Verfasst: 06.04.2016, 12:41
Der nichtmuslimische Bevölkerungsteil wurde im Osmanischen Reich relativ tolerant behandelt, auch wenn er zusätzliche Abgaben entrichten musste, die in der Regel nicht besonders drückend waren. Bekanntlich mussten die nichtmuslimischen Untertanen dem islamischen Staat eine besondere Personensteuer entrichten, was im Osmanischen Reich durch die Erhebung einer Kopfsteuer (cizye) der arbeitsfähigen männlichen Bevölkerung erfolgte. Bis ins 17. Jh. wurde sie zuweilen von einem ganzen Dorf als Kollektivzahlung eingezogen.
Diese Steuer wurde von den Betroffenen vielfach als Diskriminierung empfunden, doch handelte es sich im Gegenzug auch um eine Ersatzleistung für den Militärdienst, den in der Regel nur Muslime ableisten mussten. Ein entsprechendes Religionsgesetz bildete die Grundlage dieser Religionspolitik.
Dass sich der osmanische Staat in dieser Hinsicht relativ tolerant zeigte und keine religiösen Zwangsgbekehrungen zuließ, liegt auch darin begründet, dass er auf die Produktion und Steuerleistung seiner christlichen und jüdischen Untertanen angewiesen war. Ferner sollte die Integration der christlichen Bevölkerung behutsam erfolgen, nicht durch Aufstände, Unruhen oder religiöse Unduldsamkeit zusätzlich erschwert werden.
Mit Blick auf die Behandlung religiöser Minderheiten im christlichen Europa war die Handhabung im Osmanischen Reich relativ human. Zudem waren die christlichen und jüdischen Religionsgemeinschaften (millet) in Glaubensfragen autonom und ihnen wurde Gerichtsbarkeit über ihre Glaubensbrüder zugebilligt.
Unterprivilegiert waren Nichtmuslime im Rechtsbereich und konnten vor Gericht nicht gegen Muslime aussagen, was besonders im Wirtschaftsleben ein ernstes Problem war. Häuser von Nichtmuslimen durften nicht höher sein als die Häuser ihrer muslimischen Nachbarn und es konnte geschehen, dass einer Gemeinde die Kirche weggenommen und in eine Moschee umgewandelt wurde.
Eine bedeutende Stärkung und auch ein sozialer Aufstieg städtischer Nichtmuslime in der Wirtschaft und Verwaltung erfolgte durch die Tanzimat-Reformen des 19. Jh.
Die christlichen Phanarioten des 18. und frühen 19. Jh. auf dem Balkan und in Konstantinopel waren reiche und auch politisch mächtige Adelsfamilien, doch handelte es sich nur um eine ganz dünne Schicht.
Diese Steuer wurde von den Betroffenen vielfach als Diskriminierung empfunden, doch handelte es sich im Gegenzug auch um eine Ersatzleistung für den Militärdienst, den in der Regel nur Muslime ableisten mussten. Ein entsprechendes Religionsgesetz bildete die Grundlage dieser Religionspolitik.
Dass sich der osmanische Staat in dieser Hinsicht relativ tolerant zeigte und keine religiösen Zwangsgbekehrungen zuließ, liegt auch darin begründet, dass er auf die Produktion und Steuerleistung seiner christlichen und jüdischen Untertanen angewiesen war. Ferner sollte die Integration der christlichen Bevölkerung behutsam erfolgen, nicht durch Aufstände, Unruhen oder religiöse Unduldsamkeit zusätzlich erschwert werden.
Mit Blick auf die Behandlung religiöser Minderheiten im christlichen Europa war die Handhabung im Osmanischen Reich relativ human. Zudem waren die christlichen und jüdischen Religionsgemeinschaften (millet) in Glaubensfragen autonom und ihnen wurde Gerichtsbarkeit über ihre Glaubensbrüder zugebilligt.
Unterprivilegiert waren Nichtmuslime im Rechtsbereich und konnten vor Gericht nicht gegen Muslime aussagen, was besonders im Wirtschaftsleben ein ernstes Problem war. Häuser von Nichtmuslimen durften nicht höher sein als die Häuser ihrer muslimischen Nachbarn und es konnte geschehen, dass einer Gemeinde die Kirche weggenommen und in eine Moschee umgewandelt wurde.
Eine bedeutende Stärkung und auch ein sozialer Aufstieg städtischer Nichtmuslime in der Wirtschaft und Verwaltung erfolgte durch die Tanzimat-Reformen des 19. Jh.
Die christlichen Phanarioten des 18. und frühen 19. Jh. auf dem Balkan und in Konstantinopel waren reiche und auch politisch mächtige Adelsfamilien, doch handelte es sich nur um eine ganz dünne Schicht.