Amoklauf in Winnenden und weitere

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Moderator: Barbarossa

MarcoZ
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Also ich finde das Schulsystem vom Prinzip her seltsam. Es trichtert einem ein ,dass Fehler etwas böses sind.Man wird für etwas menschliches bestraft mit einer schlechten Note.
Dabei sind es doch genau die Fehler die einen weiterbringen und sehr gut machen.
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Barbarossa
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MarcoZ hat geschrieben:Also ich finde das Schulsystem vom Prinzip her seltsam. Es trichtert einem ein ,dass Fehler etwas böses sind.Man wird für etwas menschliches bestraft mit einer schlechten Note.
Dabei sind es doch genau die Fehler die einen weiterbringen und sehr gut machen.

Na ja, das Notensystem immitiert irgenwo das Leistungsprinzip in der freien Wirtschaft. Vor allem aber ist es wichtig, um den Wissensstand eines Schülers zu überprüfen. Wenn nicht so, wie dann?
Und eine schlechte Note ist kein Beinbruch, sondern sollte Ansporn sein, es beim nächsten mal besser zu machen.
:wink:
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elysian
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MarcoZ hat geschrieben:Also ich finde das Schulsystem vom Prinzip her seltsam. Es trichtert einem ein ,dass Fehler etwas böses sind.Man wird für etwas menschliches bestraft mit einer schlechten Note.
Dabei sind es doch genau die Fehler die einen weiterbringen und sehr gut machen.
Die Fehler selbst bringen einen Menschen nie weiter. Erst den Fehler zu erkennen und aus ihm zu lernen, ihn also zu überwinden, bringt den Menschen dann weiter. Und dem Schüler eine bessere Note.
Noten sind sicherlich ein umstrittenes Mittel der Leistungsbewertung. Andererseits bieten sie auch dem Schüler die Möglichkeit, sich einen Überblick über seinen Leistungsstand zu verschaffen. Oder zumindest eine Art Rückmeldung, wie andere diese Leistung sehen.
Ohne eine solche Bewertung ist diese Einschätzung durch den Schüler selbst oder durch Dritte, für die eine Bewertung wichtig sein kann, nicht oder nur sehr schwer zu erreichen. Insbesondere sich selbst richtig einzuschätzen, fällt Menschen schwer, insbesondere jungen Menschen.
Alternativ zu Noten könnte man über Bewertungssätze nachdenken, wie man sie aus dem ersten Schuljahr (?) kennt.
Allerdings sind Sätze entweder individuell und damit wenig vergleichbar und durchschaubar oder sie sind typisiert (Arbeitszeugnis!) und damit nicht besser als das herkömmliche Notensystem.
sic transit gloria mundi
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Barbarossa
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Winnenden schaut zurück - und nach vorn
Von Tatjana Bojic, dpa

Winnenden (dpa) - Stille, Trauer und Zuversicht: Winnenden schaut zurück und nach vorn. Mit klammen Händen und Tränen im Gesicht legten die Schüler der Albertville-Realschule am Donnerstag Steinplatten und rote Rosen für ihre erschossenen Klassenkameraden und Lehrerinnen nieder.

Ein Jahr nach dem Amoklauf formten sie aber auch einen "Weg in die Zukunft", mit Kieselsteinen, beschriftet mit Worten der Hoffnung: "Liebe", "Frieden" oder "Engel"...
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... -vorn.html
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Barbarossa
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elysian hat geschrieben:Und die unsägliche, und wohl auch unvermeidbare, Pfeife Pfeiffer hat mit spektakulären Ferndiagnosen auf sich aufmerksam machen müssen..... :evil:
Hurra! Die Steckenpferdkompanie reitet wieder! :roll:

Und jetzt setzt sie zum Galopp an: http://geschichte-wissen.de/forum/viewt ... 7130#p7130
:?
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Barbarossa
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Vier Tote beim Amoklauf
Schock in Lörrach – "Es waren Zufallsopfer"

Trauer bei Augenzeugen und Angehörigen, Rätselraten bei den Ermittlern. Schritt für Schritt suchen sie nach den Motiven der Frau, die drei Menschen umbrachte und schließlich von der Polizei getötet wurde...
weiter lesen: http://www.welt.de/aktuell/article97555 ... opfer.html
Lörrach
Kind der Amokläuferin starb nicht durch Schüsse

Nach dem Amoklauf setzt die Polizei den Tathergang zusammen. Der Ehemann starb durch Schüsse, der kleine Sohn durch stumpfe Gewalt...
weiter lesen: http://www.welt.de/vermischtes/weltgesc ... uesse.html

Jedes mal auf´s Neue weiß man einfach nicht, was man dazu sagen soll...
:(
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Barbarossa
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:arrow: Aus aktuellem Anlaß habe ich das Thema in die Rubrik "Fragen" verschoben. Damit können Gäste auch ohne vorherige Anmeldung Beiträge schreiben.
Amoklauf von Lörrach
Täterin wusste offenbar, was sie tat

Lörrach (RPO). Im Fall des Amoklaufs von Lörrach gewinnt die Tat in der Rekonstruktion der Ermittler zunehmend an Kontur. Ein Experte hält es für wahrscheinlich, dass die Täterin planvoll vorgegangen ist. Zudem liegt inzwischen ein vorläufiges Obduktionsergebnis vor: Die Frau hat demnach ihren fünfjährigen Sohn zunächst bewusstlos geschlagen und dann mit einer Plastiktüte erstickt...
weiter lesen: http://www.rp-online.de/panorama/deutsc ... 09179.html

Ich hatte es befürchtet und nun geht es tatsächlich schon wieder los:
Nach dem Amoklauf von Lörrach
Hilft ein schärferes Waffengesetz?
VON DANA SCHÜLBE

Lörrach (RPO). Ist unser Waffengesetz streng genug? Nach Amokläufen wie dem jüngsten in Lörrach kommt diese Frage schnell wieder auf und wird heftig diskutiert. Ein Aktionsbündnis fordert mit dem Slogan "Keine Mordwaffen als Sportwaffen" ein eindeutiges Verbot. Politiker reagieren skeptisch...
weiter lesen: http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... 09123.html
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Barbarossa
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Winnenden-Prozess
Vater von Amokläufer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Mit einer Waffe seines Vaters tötete der 17 Jahre alte Tim 15 Menschen in Winnenden und schließlich sich selbst. Das Landgericht Stuttgart gab dem Vater Mitschuld: Er erhält eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung.

Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Vater des Amokläufers von Winnenden zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Das Gericht sprach den 52-jährigen Jörg K. der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Überlassung einer Waffe für schuldig...
weiter lesen: http://geschichte-wissen.de/go/vaterverurteilt
Winnenden-Urteil
„Ich habe kein Bedürfnis nach Rache“

Gisela Meyer verlor ihre Tochter beim Amoklauf von Winnenden. Im FOCUS-SCHULE-Interview spricht sie über das Urteil, den Kampf für Gerechtigkeit und die Arbeit für ihre Stiftung...
Interview lesen: http://geschichte-wissen.de/go/giselameyer

Der Vater wurde nun im Grunde für die Tat seines Sohnes verurteilt. Damit wurde ihm nun die Mitschuld an der Tat selbst - nicht nur wegen dem fahrlässigen Umgang mit seiner Waffe.
Bei mir wirft das Urteil Fragen auf, z. B. wenn jemand einen Mord z. B. mit einem Küchenmesser begeht, welches mir gehört, kann ich dann für diese Tat auch verurteilt werden? :shock:

Was sagt ihr zu dem Urteil?
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Sanherib
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Ich kenne mich mit Recht und Gericht wenig aus, allerdings ist die Strafe mit Sichereit notwendig, es geht ja nicht um ein Messer, das sich jeder von irgendwo besorgen kann, sondern um eine Waffe die an illegalem Ort frei herumlag. Außerdem wusste der Vater von der Störung seines Sohns und hat ihn trotzdem zum Schutztraining mitgenommen.
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Balduin
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Das Urteil finde ich durchaus richtig. Dein Beispiel mit dem Messer finde ich hier nicht passend. Schusswaffen sind unter Verschluss zu halten - der Vater hat diese Pflicht unterlassen und dadurch den Tod vieler Menschen mitverursacht. Es ist nicht der Fall, dass man einen Schuldigen finden möchte - Bürger müssen für ihr Handeln Verantwortung tragen.
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He has called on the best that was in us. There was no such thing as half-trying. Whether it was running a race or catching a football, competing in school—we were to try. And we were to try harder than anyone else. We might not be the best, and none of us were, but we were to make the effort to be the best. "After you have done the best you can", he used to say, "the hell with it". Robert F. Kennedy - Tribute to his father
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Barbarossa
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rfon hat geschrieben:Das Urteil finde ich durchaus richtig. Dein Beispiel mit dem Messer finde ich hier nicht passend. Schusswaffen sind unter Verschluss zu halten - der Vater hat diese Pflicht unterlassen und dadurch den Tod vieler Menschen mitverursacht. Es ist nicht der Fall, dass man einen Schuldigen finden möchte - Bürger müssen für ihr Handeln Verantwortung tragen.

Ja gut, strafbar hat er sich in jedem Fall gemacht und zwar wegen "fahrlässiger Überlassung einer Waffe". Da gehe ich ja noch mit, aber dann noch wegen "fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung"?
Da wäre das Beispiel mit dem Messer durchaus treffend, finde ich. Du nicht?
:|
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Balduin
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Barbarossa hat geschrieben:
rfon hat geschrieben:Das Urteil finde ich durchaus richtig. Dein Beispiel mit dem Messer finde ich hier nicht passend. Schusswaffen sind unter Verschluss zu halten - der Vater hat diese Pflicht unterlassen und dadurch den Tod vieler Menschen mitverursacht. Es ist nicht der Fall, dass man einen Schuldigen finden möchte - Bürger müssen für ihr Handeln Verantwortung tragen.

Ja gut, strafbar hat er sich in jedem Fall gemacht und zwar wegen "fahrlässiger Überlassung einer Waffe". Da gehe ich ja noch mit, aber dann noch wegen "fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung"?
Da wäre das Beispiel mit dem Messer durchaus treffend, finde ich. Du nicht?
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§222 StGB: Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Durchaus einschlägig, er hat den Tod durch Fahrlässigkeit (mit)verursacht - die Strafe ist ja zur Bewährung ausgesetzt (insofern wurde ja auf die besonderen Umstände Rücksicht genommen)
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Barbarossa
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rfon hat geschrieben:§222 StGB: Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Durchaus einschlägig, er hat den Tod durch Fahrlässigkeit (mit)verursacht - die Strafe ist ja zur Bewährung ausgesetzt (insofern wurde ja auf die besonderen Umstände Rücksicht genommen)
Das ist immer genau das, was ich auch in den Diskussionssendungen nicht verstehe. Was ist der Unterschied zwischen einer Pistole und einem Messer? Ok, die Pistole unterliegt dem Waffenrecht. Und weiter?
Beides sind Gegenstände, die solange völlig ungefährlich sind, bis sie ein Mensch (mit schlechten Absichten) in die Hand nimmt. Nicht der Gegenstand ist das Problem, sondern der Mensch. Und die Tat hat nicht der Vater begangen, sondern dessen 17-jähriger Sohn. Und nun wurde aber der Vater, als Besitzer dieses Gegenstandes (der zufällig zur Mordwaffe wurde - hätte aber auch das Brotmesser aus der Küche sein können :wink: ) für die Tat selbst verurteilt. Das ist das, was ich nicht verstehe. Und deshalb mein Vergleich mit dem Messer.
Verstehst du, was ich meine?
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Sanherib
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Der Unterschied liegt darin, dass:
1. Das Messer auch von dem 17 Jährigem im Supermarkt gekauft werden konnte, die Pistole nicht,
2.Der Vater von dem Zustand des Sohnemannes wusste (auch von Tötungsfantasien) und nicht einmal den Versuch unternahm die Pistole wegzuschließen (ihn sogar weiter zum Schusstraining mitnahm)
3.Eine Pistole weit gefährlicher ist wie ein Messer

Natürlich sind nicht die Gegenstände schlecht, sondern der Mensch der sie falsch benutzt!
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Barbarossa
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Sanherib hat geschrieben:...Natürlich sind nicht die Gegenstände schlecht, sondern der Mensch der sie falsch benutzt!

Und das ist für mich das Entscheidende. Die ganze Diskussion, ob das Waffenrecht verschärft werden müßte, ob sogenannte "Killerspiele" verboten werden sollten usw. usf. lenken von den wirklich wichtigen Fragen ab - was in meinen Augen obendreien noch besonders fatal ist. Denn die entscheidenden (und damit wichtigen) Fragen sind:

1.) Was war mit dem 17-jährigen los? --> Hier müssen Psychologen eine Antwort geben!
Denn: Bei einem Amoklauf brennen bei einem Menschen buchstäblich "alle Sicherungen durch". Und das muß
psychologische Gründe haben.

und in diesem Zusammenhang:
2.) Bestehen die Ursachen (eventuell im sozialen Umeld), die zu dem Amoklauf geführt haben vielleicht immer noch?
und damit:
2a) Besteht damit möglicherweise die Gefahr eines Amoklaufes (o.ä.) einer weiteren Person?

Das sind für mich die wichtigen Fragen. Alles andere sind für mich Pseudo-Diskussionen, die vom tatsächlichen (psychologischen) Probem ablenken. Und das Urteil spielt für mich genau da mit hinein, denn es besagt:
Der Besitzer der Waffe ist an der Tat mitschuldig.

Eine Waffe ist eine Waffe, weil es dem Waffenrecht unterliegt. Dieses Waffenrecht besagt (meines Wissens) aber nur, daß mit Waffen besonders vorsichtig umgegangen werden soll und daß sie vor unbefugtem Zugriff sicher zu lagern ist. Hat der Besitzer nicht getan, also wurde er folgerichtig wegen "fahrlässiger Überlassung einer Waffe" verurteilt. Aber ist er damit mitschuldig an der Tat selbst? Ich habe da (noch immer) meine Zweifel.
:?

Vielleicht will ich es ja auch nur nicht verstehen. Aber vielleicht erklärt mir das ja jemand so, daß ich es auch verstehe. :wink:
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