Titus Feuerfuchs hat geschrieben:
Ich bin anderer Meinung. Die Parteichefin hatte den Kommunismus als Ziel genannt. Wenn das nicht verfassungsfeindlich ist, weiß ich nicht, was verfassungsfeindlich ist.
Die Ideologie des Kommunismus ist nicht auotomatisch verfassungsfeindlich. Die Gesellschaft beglückende politische Konzepte kann jeder verfassen und entsprechende Parteien gründen. Erst wenn verfassungsfeindliche Zielsetzungen propagiert werden, droht ein Verbot. So z.B., wenn ein Umsturz der bestehenden Ordnung durch Klassenkampf und die Diktatur des Proletariats angestrebt werden, wobei sich auf dem Weg dorthin offen demokratische Mechanismen außer Kraft gesetzt werden sollen. Die alte KPD hatte all das in ihrem Parteiprogramm und erklärte, es gäbe keinen friedlichen Weg zum Sozialismus.
Deratige Fußangeln hat DIE LINKE nicht im Programm und verstößt somit auch nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Fazit: Die Ideologie des Kommunismus lässt sich nicht juristisch ahnden, was auch für Parteien gilt, die ihn vertreten. Erst wenn damit verfassungsfeindliche Ziele verbunden sind, droht ein Verbot.