Man hatte in der damaligen Zeit Probleme mit so allerhand Dingen, die man heute nicht mehr nachvollziehen kann. So dass Silvia Chotková nicht vom Herrschergeschlecht abstammte und somit ihre und Franz Ferdinands Kinder nicht thronwürdig waren... wenige Jahre danach war der Thron weg, das Reich weg und das Vermögen der Adligen auch...Katarina Ke hat geschrieben:Im Bereich Wissenschaft sind Vermutungen wenig sinnvoll. In der Tat: Warum hätte man die Anwesenheit von Hoyos verschweigen sollen?
Auf der anderen Seite stellt sich die Frage (du hattest es angedeutet): Ändert sich dadurch unsere Sicht auf die Juli-Krise 1914? Wohl kaum.
Aber wie heißt es so schön: Die Quellen haben ein Veto-Recht.
Mission Hoyos Delegation: Wer war bei Kaiser Wilhelm II. ?
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Das hatte mit dem Hausgesetz der Habsburger zu tun. Da sie in Österreich-Ungarn herrschten, war die Ehe eines Thronfolgers keine Privatangelegenheit, sondern eine "Staatssache".
Bei den Hohenzollern, die ja 1918 wenig rühmlich ihren Thron räumen mussten, wird meines Wissens dieses Prinzip der Ebenbürtigkeit noch heute angewandt. Obwohl wir - zum Glück - keine Monarchie mehr sind, hat der ehemalige Chef des Hauses Hohenzollern, Prinz Louis Ferdinand, einen Sohn von der "Thronfolge" ausgeschlossen, der nicht standesgemäß heiratete. In der Praxis bedeutete das "nur", dass der betreffende Prinz später nicht "Chef" des Hauses Hohenzollern wurde. Allerdings hatte die Angelegenheit erbrechtliche Folgen.
Besagter Prinz klagte. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm 2004 Recht, denn eine solche Bestimmung - ob zivilrechtlich wie hier oder öffentlich-rechtlich - verstieße gegen das Grundgesetz. Den Rest erspare ich mir. Immerhin ging es um viel Geld. Nicht alle Adelsfamilien sind verarmt.
Bei den Hohenzollern, die ja 1918 wenig rühmlich ihren Thron räumen mussten, wird meines Wissens dieses Prinzip der Ebenbürtigkeit noch heute angewandt. Obwohl wir - zum Glück - keine Monarchie mehr sind, hat der ehemalige Chef des Hauses Hohenzollern, Prinz Louis Ferdinand, einen Sohn von der "Thronfolge" ausgeschlossen, der nicht standesgemäß heiratete. In der Praxis bedeutete das "nur", dass der betreffende Prinz später nicht "Chef" des Hauses Hohenzollern wurde. Allerdings hatte die Angelegenheit erbrechtliche Folgen.
Besagter Prinz klagte. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm 2004 Recht, denn eine solche Bestimmung - ob zivilrechtlich wie hier oder öffentlich-rechtlich - verstieße gegen das Grundgesetz. Den Rest erspare ich mir. Immerhin ging es um viel Geld. Nicht alle Adelsfamilien sind verarmt.
Geschichte sollte so geschrieben werden, wie man eine Geschichte erzählt - lebendig und an den Fakten orientiert. Meine Homepage: http://www.katharinakellmann-historikerin.de/
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