Suebe hat geschrieben:
Es wurde klar unterschieden zwischen "Regnum" dem Königreich und dem "Imperium" dem Kaiserreich.
Köngireich war das Ostfränkische oder (meinetwegen werdende) Deutsche Reich, wie ihr jetzt sagen wollt. Kaiserreich das HRR.
Die Entwicklung des Ostfränkischen Reichs zum Heiligen Römischen Reich war ein Prozess. Entsprechend wandelte sich auch die Titulatur dieses Staatsgebildes. Unter dem ersten ottonischen König Heinrich I. und seinem Sohn Otto dem Großen hieß es
Regnum francorum orientalum, da sich die Herrscher als Fortsetzer des Ostfrankenreichs sahen. In der Titulatur Ottos II. heißt es bereits
Romanorum imperator augustus. Im Jahr 1157 findet sich erstmals bei Kaiser Friedrich I. die Bezeichnung
Sacrum imperium, die lateinische Wendung
Sacrum Imperium Romanum ist frühestens 1254 belegt.
Das Reich gliederte sich ab dem 11. Jh. in drei
regna, nämlich das Königreich Burgund (regnum Burgundiae), Reichsitalien (regnum Italiae) und das regnum teutonicum.
Suebe hat geschrieben:Auch die angeführten Fremdbezeichnungen kann man so hoch nicht ansetzen, wie zB "Reich der Sachsen"
für die Franzosen seid ihr alle bis heute "Allemannen"
Die ostfränkisch-deutschen Herrscher haben Deutschland nicht vorgefunden, sondern es geschaffen.
Suebe hat geschrieben:Zur "Nation":
beim Konstanzer Konzil wurde um einen Ausgleich für die vielen vielen ital. Bischöfe zu schaffen, "Nationsweise" abgestimmt. Dei englische Nation, die französische Nation, die deutsche Nation, die spanische Nation ...
Ergo: Am Beginn des 15. Jahrhunderts wurde die "deutsche Nation" wie die anderen gesehen.
Peppone hat dich schon darauf hingewiesen, dass der damalige Begriff "nationae" nicht vergleichbar ist mit dem heutigen.
Suebe hat geschrieben:
die Fürsten hatten den "Blutbann" ja OK, mein kleines Vaterstädtchen auch. Und?
Das Reichsgesetz "Carolina" überklickst du vorsichtshalber.
Die Fürsten hatten die Reichsgesetze in ihren Territorien durchzusetzen. Wie heute die Bundesländer. Die Exekutivorgane Polizei oder Justiz, auch zB die Finanzämter sind Sache der Länder. Da hängt allüberall das Landeswappen nicht der Bundesadler. Obwohl die Gesetze in aller Regel vom Bund erlassen worden sind.
Es geht hier lediglich um die Tatsache, dass die Landesfürsten nahezu souveräne Territorien regierten und über Wohl und Wehe ihrer Untertanen entschieden. Insofern war der Landesfürst (oder auch ein Gutsherr mit Leibeigenen) die oberste Instanz im Leben der Menschen, die den Raum des heutigen Deutschlnads bewohnten, Dieser Partikularismus und diese terroriale Zersplitterung waren ein wesentlicher Grund dafür, dass sich eine übergreifende deutsche Identität verhältnismäßif spät bildete.