Stephan hat geschrieben:
Zustimmung. Die Sozialleistungen, zumindest in Dtschl., sind ja kein Entgelt als Gegenleistung für die eigene Existenz sondern sollen die Existenz sichern, soweit sie nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Dazu können auch Einmalerlöse zählen, die man während der Bezugsdauer erzielt. Alles anzugeben in der Zeile
nebenberufliche, gemeinnützige oder ehrenamtliche Tätigkeit
Vom Erlös gehen noch Freibeträge ab, der Rest ist für die Sicherung der eigenen Existenz einzusetzen, es gibt keinen Grund warum Frau oder Herr Meier von nebenan dafür eintreten sollten, wenn nicht einmal der Leistungsempfänger für seine eigenen Existenz einzutreten bereit ist.
Am liebsten möchte ich mit Radio Eriwan antworten, kennst du die Witze, Stephan?
Theoretisch stimmt das, was du schreibst oder mit Radio Eriwan: Im Prinzip, ja,
aber
Inwieweit du dich mit dem Procedere in den Job Centern auskennst, weiß ich nicht.
Die ärmsten Schweine sind die Menschen, die alles versuchen, um sich wieder selbst unterhalten zu können. Kennst du die praktischen Folgen bei sog. Aufstockern? Das sind Menschen, die jeden Monat ein anderes Einkommen haben, je nachdem, was sie selbst verdienen können.
Weißt du, welchen Verwaltungs- und Kontrollaufwand das bei den leistungsberechnenden Job Centern verursacht?
Welche Risiken, dass Wohnungen gekündigt, der Strom abgestellt wird, weil Vermieter und Versorger nicht warten, bis das Job Center die Leistungen berechnet. Einmal bei der Erstberechnung kann man vielleicht noch erklären aber jeden Monat wieder?
Stephan hat geschrieben:In den von Marga geschilderten Fällen spricht vieles für gewerbsmäßige Schwarzarbeit in Verbindung mit Steuer- und Abgabenhinterziehung. Als kleines Schmanker'l kann es noch eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens obendrauf geben.
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewerbli ... indiz.html
Dass die Käufer um Gewährleistung und Rückgaberecht betrogen wurden, fällt dann kaum noch ins Gewicht.
Mein Mitleid hält sich in diesen Fällen doch arg in Grenzen.
Es mag auch Fälle von regelmäßiger Schwarzarbeit geben, will ich gar nicht bestreiten. Beim Flohmarkt- oder E-Bay-Verkäufer dürfte es sich aber um extreme Einzelfälle handeln, ansonsten kann man damit nur Peanuts in bar verdienen. Auf Konten darf ja nichts auftauchen, die werden regelmäßig überprüft.
Ansonsten sollte man bei den Job Centern und Alg 2 die Zielsetzung nicht aus den Augen verlieren. Ziel ist nämlich, Arbeitslosen zu helfen, wieder einen Job zu finden und nicht sie soweit zu kontrollieren und zu bespitzeln, dass sie jeglichen, eigenen Antrieb einstellen und mit Alg 2 zu Hause sitzen bleiben. Letztere sind nämlich für die Job Center die Fälle mit dem geringsten Arbeitsaufwand, einmal berechnet, hin und wieder ein sinnfreier Kurs und ansonsten machen sie keinen Ärger, weil sie vielleicht vermittelt werden wollen oder sich gar selber schlecht bezahlte Arbeit suchen.