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Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 17.07.2014, 15:42
von dieter
Lia hat geschrieben:
u2) Es gibt eine Statistik, wonach außer Hamburg und den Neuen Ländern, die Mehrheit der Bevölkerung einer Religionsgemeinschaft angehört, egal ob sie in die Kirche gehen oder nicht.
Dann nenne bitte die entsprechende Quelle!
Auch für S-H gleich mit.
Liebe Lia,
suche sie Dir doch selber raus. Ich bin nicht Dein Johann. :wink: :mrgreen:

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 17.07.2014, 19:08
von Lia
Dieter hat geschrieben:suche sie Dir doch selber raus.
Wenn ich eine Statistik als Beweis für meine Argumente anführe, dann sollte ich sie auch zitieren, bzw. die Quelle nennen können.
Von mir verlangst Du, dass ich einem Thema, von dem Du wirklich weit weg bist,wie du selbst schriebst, belege, woher mein Wissen stammt- Du selbst aber machst nicht den minimalen Versuch, Deine Äußerung zu belegen?
Ich bin nicht Dein Johann.
Ne, und dafür bin ich sehr dankbar. Meinen Anforderungen wärest Du sicherlich nicht gewachsen, was den Umgang mit Quellen betrifft und auch sonst nicht.

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 19.07.2014, 13:25
von Spartaner
Lieber Dieter ,
das finde ich ausgesprochen kindisch von dir . Wenn du etwas schreibst, warum nennst du nicht die Quelle wenn du danach gefragt wirst?

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 19.07.2014, 13:33
von RedScorpion
Ruhig Blut, gute Leuts;

in der Tat hat Dieter hier ja nicht gerade eine Behauptung in den Raum gestellt, welche an den Haaren herbeigezogen und unüberprüfbar wäre.

Natürlich werden Kirchenmitglieder - ausser in den Stadtstaaten und den neuen Bundesländern - nach wie vor in der Mehrheit sein.


LG

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 19.07.2014, 13:50
von Renegat
Egal, welche Mehrheiten auf dem Papier stehen, die Kirchenmitglieder sind rückläufig. http://de.wikipedia.org/wiki/Mitglieder ... inschaften
Den 57 % Landeskirchlern helfen langfristig evtl. die 5,6 % andere Rel.-gemeinschaften incl. Moslems weiter.

Deshalb macht eine Landesverfassung keinen Fehler, wenn sie zukunftsgerichtet den Gottesbezug aus der Verfassung streicht.
Langfristig sollten beide Landeskirchen in D darüber nachdenken, ob sie sich noch einen Gefallen tun, wenn sie sich beim Kirchensteuereinzug weiter vom Staat helfen lassen. Aber das ist ein anderes Thema.

Re: Darf oder soll Gott in die Landesverfassung?

Verfasst: 20.07.2014, 17:55
von Lia
OT:
RedScorpion hat geschrieben:In der Tat hat Dieter hier ja nicht gerade eine Behauptung in den Raum gestellt, welche an den Haaren herbeigezogen und unüberprüfbar wäre.
Dann kann man die Quelle auch gleich nennen, zumindest ansatzweise sagen, wo man solche Zahlen gelesen hat statt derart zu reagieren.

Natürlich werden Kirchenmitglieder - ausser in den Stadtstaaten und den neuen Bundesländern - nach wie vor in der Mehrheit sein.
Formuliert als Vermutung,Was jetz zu beweisen wäre. Werde mich um konkrete, nachvollziehbare Zahlen für S-H bemühen.
Einbeziehen muss man natürlich, ob es in der von Dieter nicht zitierten Statistik nur um zahlender Mitglieder der Kirchen ging oder um alle, die sich als nicht kirchlich- konfessionell gebunden dennoch zu christlichen Werten bekennen.