Weil Bundespräsident Gauck im August des vergangenen Jahres vor Schülern seine Unterstützung für eine Gegendemonstration gegen die ausländerfeindlichen, rechtsradikalen Proteste gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf mit den Worten kundtat: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen, die den Spinnern ihre Grenzen aufweisen und die sagen 'bis hierher und nicht weiter'.", wird er nun von der NPD verklagt.
Der Vorwurf: Er habe seine Pflicht zur parteipolitischen Neutralität sowie die Chancengleichheit der Parteien verletzt.
NPD-Anwalt Peter Richter ist zudem der Ansicht, Gauck habe "eine Art regierungsamtliche Warnung vor der NPD ausgesprochen", die in Richtung einer unzulässigen Schmähkritik gehe.
Staatsrechtler und Juristen geben der Klage jedoch wenig Chancen auf Erfolg.
Artikel lesen: >> NPD-Klage - Gerichtspräsident Voßkuhle gesteht Gauck wertende Äußerungen zu <<
(zeit.de)
NPD verklagt Gauck
Moderator: Barbarossa
- Barbarossa
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Lieber Barbarossa,
die NPD braucht das für ihren Wahlkampf, außerdem steht ja noch der Verbotsantrag in Karlsruhe beim gleichen Senat an.
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Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
- Barbarossa
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Im vorliegenden Fall hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Gauck darf Rechtsradikale auch weiterhin als "Spinner" bezeichnen. Gauck habe seine Kompetenzen mit einer an NPD-Anhänger gerichtete Äußerung nicht überschritten, unteilten die Richter. Danach müsse sich der Bundespräsident bei wertenden Äußerungen über politische Parteien nicht zwangsläufig neutral verhalten.
Artikel lesen: >> Verfassungsklage - Gauck darf NPD-Anhänger Spinner nennen <<
(zeit.de)
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