dieter hat geschrieben:
Lieber Titus,
zu1)reicht doch, dass es moralisch verwerflich ist.
Du kannst deine Lebensführung nicht so ohne weiters auf alle anderen übertragen. Nicht jeder hat das Glück, eine gute Ehe führen zu können. Im Gegenteil, die wenigsten schaffen es.
Wer frei von schuld sei, werfe den ersten Stein.
Stimmt doch beides nicht. Art.6 hat seine volle Berechtigung und außerhelicher Sex ist Privatsache, das geht Außenstehende nichts an. Sex wird m.E. ohnehin überbewertet.dieter hat geschrieben: zu2) Dass für Dich Artikel 6 des GG keine Rolle spielt und Du für außerehelichen Sex bist.
Doch, auch ein Politiker hat ein Recht auf Privatsphäre.dieter hat geschrieben: zu3 und4) Sie erfüllt ihre Aufgaben als Landesherrin und das Paar Personen der Öffentlichkeit sind, ist nichts mit privat.
zu5) Er war aber eine Person der Öffentlichkeit und MP von Bayern, deswegen ist das nicht seine Privatsache.
dieter hat geschrieben: zu6) Wenn das so wäre, warum wird kein Strafverfahren gegen ihn veranlasst und seine Immunität im Bundestag aufgehoben
Weil er über ein Netzwerk verfügt, das ihn schützt.
Weil in D eine bemerkenswerte Toleranz gegenüber linken Verbrechen herrscht.
Weil er ein intelligenter Jurist ist, der weiß, wie er sich schützt.
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Sie ist aber nicht verboten. Zudem ist sie in einigen Landtagen vertreten.dieter hat geschrieben: zu7) Die NPD ist nicht im Bundestag und es wurde vom Bundesrat ein Verbotsantrag gegen diese gestellt.
Eben.dieter hat geschrieben: zu8) Da die Kreuzzüge und der 30jährige Krieg weiter zurückliegen, Deutschland soll dann nur noch ein Drittel der vorherigen Bevölkerung gehabt haben, natürlich nicht. Es wurde noch keine Statistik geführt.
Es ist mir außerdem zu kurz gegriffen, den 30jährigen Krieg allein der katholischen Kirche in die Schuhe zu schieben.