Armut in Deutschland

Arbeits und Lehrstellenmarkt, Arbeits- und Sozialrecht, Rente

Moderator: Barbarossa

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dieter
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Babylon5 hat geschrieben:ja, ein weitererr Beitrag zu dem Thema "Nieten in Nadelstreifen"...

Bei Rösler wird es dann auch nicht darum gehen, was er kann, sondern nur darum, wen er kennt...
Lieber Babylon,
so isses. :wink:
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Barbarossa
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Dienstag, 18. Dezember 2012
Verbände kritisieren Regierung
Armut verfestigt sich

Es ist eine bittere Bilanz, die Verbände und Kirchen ziehen: Wer in Deutschland arm ist, bleibt meist auch arm. Dabei sei Armut, so die Nationale Armutskonferenz, "politisch gewollt". Besonders kritisiert sie den geschönten Armutsbericht der Bundesregierung.
(...)
Die Zahl der von relativer Armut Betroffenen habe sich in den vergangenen Jahren zwar nicht mehr erhöht, sondern sei konstant bei 14 bis 16 Prozent der Bevölkerung geblieben. Das sind zwischen 11,5 und 13 Millionen Menschen. Dies sei aber kein Erfolg, "sondern ein Skandal, dass sich die Armutszahl auf einem so hohen Niveau eingependelt" habe. Als arm gilt, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verfügt...
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Aneri

Hier ist interessanter Link zum Thema: http://www.nachdenkseiten.de/?p=6433

Ich habe auch nicht in dem Artikel gefunden, dass der Steuer der Reichen kleiner wäre. Es wird nur festgestellt, dass der Steuersatz in Bereich mit höhen Einkommen wächst langsamer als in Bereich mit kleineren Einkommen.

Ich denke, dass die Schere zwischen Reichen und Armen muss politisch gekämpft werden. Ich bezweifele aber, dass der stärkere Reichenbelastung zum gewünschten Ergebnis führt. Sie werden einfach in steuegünstigere Lände ausweichen. Daher ist es kein Lösung für ein Einzellland. Ob es im Sinne des Landes, in dem dieser Reichtum - auch über Generationen hinweg - entstand, ist, bezweifele ich. Dieser Reichtum beschäftigt, nebenbei bemerkt, auch Einkommen und Steuer der Anderen mit niederem Einkommen, das wiederum dem Staat fehlen würde.

Für mich ist es eine populistische Lösung, die nur augenscheinlich ein Problem löst. Dass damit andere Probleme entstehen, wird ja gar nicht eingegangen.
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dieter
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Lieber Aneri,
entweder das amerk. Steuerrecht einführen, nachdem jeder US-Bürger auch im Ausland für sein land Steuern zahlen muß oder denen, die wegen den Steuern ins Ausland flüchten, die deutsche Staatsangehörigkeit aberkennen. :wink: :roll:
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Aneri

Liebe Dieter,

meinst du, dass durch größere Reichensteuer werden Probleme der Armen gelöst? wenn ehrlich, mich ärgert viel mehr die verpuffte schon eingenommene Steuer, die genug oft in der Luft aufgelöst wird.
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Barbarossa
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dieter hat geschrieben:Lieber Aneri,
entweder das amerk. Steuerrecht einführen, nachdem jeder US-Bürger auch im Ausland für sein land Steuern zahlen muß oder denen, die wegen den Steuern ins Ausland flüchten, die deutsche Staatsangehörigkeit aberkennen. :wink: :roll:
Dazu müsste aber das Grundgesetz geändert werden,denn dort heißt es:
Art. 16. (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Quelle: http://www.verfassungen.de/de/gg49-kons.htm

Ist also gar nicht so einfach und würde wohl auch keine Mehrheit finden.
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dieter
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Aneri hat geschrieben:Liebe Dieter,

meinst du, dass durch größere Reichensteuer werden Probleme der Armen gelöst? wenn ehrlich, mich ärgert viel mehr die verpuffte schon eingenommene Steuer, die genug oft in der Luft aufgelöst wird.
Lieber Aneri,
Steuergelder werden immer verprasst, aber dann bitte von den Reichen. :wink: :mrgreen:
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dieter
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Barbarossa hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:Lieber Aneri,
entweder das amerk. Steuerrecht einführen, nachdem jeder US-Bürger auch im Ausland für sein land Steuern zahlen muß oder denen, die wegen den Steuern ins Ausland flüchten, die deutsche Staatsangehörigkeit aberkennen. :wink: :roll:
Dazu müsste aber das Grundgesetz geändert werden,denn dort heißt es:
Art. 16. (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Quelle: http://www.verfassungen.de/de/gg49-kons.htm

Ist also gar nicht so einfach und würde wohl auch keine Mehrheit finden.
Lieber Barbarossa,
kann vielleicht nicht geändert werden, weil der Art.16 unter die ersten 20 Artikel fallen, die meines Wissens nach nicht geändert werden können :?: Dann muß eben das Steuerrrecht geändert werden, damit auch im Ausland wohnhafte Deutsche besteuert werden können. :wink:
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Balduin
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kann vielleicht nicht geändert werden, weil der Art.16 unter die ersten 20 Artikel fallen, die meines Wissens nach nicht geändert werden können
Das ist ein weitverbreiteter Irrtum, nur die Artikel 1 UND 20 fallen unter die Ewigkeitsklausel. :wink:
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dieter
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Ralph hat geschrieben:
kann vielleicht nicht geändert werden, weil der Art.16 unter die ersten 20 Artikel fallen, die meines Wissens nach nicht geändert werden können
Das ist ein weitverbreiteter Irrtum, nur die Artikel 1 UND 20 fallen unter die Ewigkeitsklausel. :wink:
Lieber Ralph,
Danke für diese Aufklärung. :)
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Peppone
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dieter hat geschrieben:
Ralph hat geschrieben:
kann vielleicht nicht geändert werden, weil der Art.16 unter die ersten 20 Artikel fallen, die meines Wissens nach nicht geändert werden können
Das ist ein weitverbreiteter Irrtum, nur die Artikel 1 UND 20 fallen unter die Ewigkeitsklausel. :wink:
Lieber Ralph,
Danke für diese Aufklärung. :)
Leider ist sie nicht ganz richtig. Die Art.1 UND 20 fallen laut Art.79 unter die Unveränderbarkeit. Da aber in Art.1 BIS 19 die Grundrechte festgelegt sind (Art. 1 ist das Allgemeine, Art.2 bis 19 das Spezielle bzw. die Ausarbeitung von Art.1), der Art. 20 grundlegende Aspekte der staatlichen Gestlatung der BRD festlegt und Art.79, Abs.3 besagt, dass "eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, (...) unzulässig [ist]", fallen automatisch die Art.1 BIS 19 UND der Art.20 unter die "Ewigkeitsklausel".

Das heißt, im Prinzip sind auch die ersten 20 Artikel des GG veränderbar. Dafür müsste aber eine komplett neue Verfassung her. Sie sind unveränderbar, solange das GG besteht.

Beppe
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dieter
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Lieber Beppe,
also nur mit neuer Verfassung. Vielen Dank für diese Aufklärung. :)
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Barbarossa
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Eine ganz frische und bedenkliche Meldung:
24.05.2013
Märkische Regionen bei Kinderarmut traurige Spitze
In Frankfurt, Brandenburg und der Uckermark ist jeder dritte Minderjährige auf Hartz IV angewiesen

POTSDAM - Kinderarmut ist in einigen Brandenburger Kommunen weit verbreitet: Frankfurt (Oder), Brandenburg/Havel und die Uckermark stehen deutschlandweit in den Negativ-Top-10 der Kommunen mit dem höchsten Anteil von Kindern in Hartz-IV-Familien. Etwa jedes dritte Kind lebt in den beiden kreisfreien Städten und in dem Landkreis im Norden der Mark von Leistungen des Staates, wie aus einer Erhebung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hervorgeht.

Am härtesten trifft es Frankfurt (Oder). Dort sind 33 Prozent der Kinder unter 15 Jahren leistungsberechtigt. Im Bundesvergleich bedeutet das Rang sechs...
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dieter
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Barbarossa hat geschrieben:Eine ganz frische und bedenkliche Meldung:
24.05.2013
Märkische Regionen bei Kinderarmut traurige Spitze
In Frankfurt, Brandenburg und der Uckermark ist jeder dritte Minderjährige auf Hartz IV angewiesen

POTSDAM - Kinderarmut ist in einigen Brandenburger Kommunen weit verbreitet: Frankfurt (Oder), Brandenburg/Havel und die Uckermark stehen deutschlandweit in den Negativ-Top-10 der Kommunen mit dem höchsten Anteil von Kindern in Hartz-IV-Familien. Etwa jedes dritte Kind lebt in den beiden kreisfreien Städten und in dem Landkreis im Norden der Mark von Leistungen des Staates, wie aus einer Erhebung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hervorgeht.

Am härtesten trifft es Frankfurt (Oder). Dort sind 33 Prozent der Kinder unter 15 Jahren leistungsberechtigt. Im Bundesvergleich bedeutet das Rang sechs...
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Lieber Barbarossa,
daran kann man sehen, das mit Sozialer Marktwirtschaft nichts mehr ist, wie nähern uns dem Manchester Kapitalismus der USA. :evil:
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Barbarossa
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dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,
daran kann man sehen, das mit Sozialer Marktwirtschaft nichts mehr ist, wie nähern uns dem Manchester Kapitalismus der USA. :evil:
Ich hatte schon damals gleich den Eindruck, daß die soziale Marktwirtschaft hier im Osten gar nicht erst eingeführt wurde, sondern gleich die absolut freie Marktwirtschaft. Denn wie kann es sein, daß man trotz des größtmöglichen Baubooms in der Mitte der 90er Jahre als Einheimischer auf dem Bau Probleme hatte, eine feste Arbeit zu finden? Statt dessen arbeiteten viele Ausländer auf den vielen Baustellen. Das bekamen sogar Kinder mit, die an einer Baustelle in Berlin-Buchholz vorbei liefen. Als sie mich nach der Uhrzeit fragen wollten, fragten sie mich zuerst, ob ich Deutsch spreche. Das sagt schon viel aus.

Aber wo sollte man sonst arbeiten?
Die Großbetriebe mit Tausenden von Beschäftigten wurden "abgewickelt" und wir waren ja nun mal vor allem Handwerker.
:?
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