Reform des Wahlrechts

Grundgesetz, Gesetzesfragen, Wahlen, bundespolitische Ereignisse, Polizei

Moderator: Barbarossa

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dieter
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Peppone hat geschrieben:
Barbarossa hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:...Deshalb hat die CDU in aussischtslosen Situationen zweimal bei Wahlen der CSU den Vortritt gelassen und beide Male ist der von der CSU genannte Kanzlerkandidt gescheitert. :wink: :mrgreen:
Das ist wahr. Woran lag das deiner Meinung nach? Kamen die Kandidaten im Rest Deutschlands nicht gut an?
Ich meine, Stoiber als Bundeskanzler hätte ich mir wirklich auch nicht vorstellen können...
:crazy:
Strauß genauso wenig, denke ich mal. :mrgreen:
Der bei beiden hörbare bayerische Zungenschlag und ihr jeweiliger Charakter kamen nicht gut an. Trotzdem haben es beide fast geschafft. Schon allein das ist bemerkenswert, finde ich.
Was aus beiden geworden wäre als Bundeskanzler? Ehrlich: Ich weiß es nicht. Kann schon sein, dass sie fähige Kanzler geworden wären, insbesondere Strauß hätte wahrscheinlich einen interessanten "Touch" in die Bundespolitik gebracht (nein, das ist jetzt nicht nur negativ gemeint - der Mann war ein genialer Redner, anders als Kohl).
Beppe
Lieber Beppe,
Strauß hatte eine sehr interessanten "Touch", ließ sich von zwei Prostetuierten in New York die Brieftasche stehlen. :mrgreen: Kannst Du Dir das von Helmut Schmidt, den er ja beerben wollte, vorstellen :?:
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
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Peppone
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dieter hat geschrieben:Strauß hatte eine sehr interessanten "Touch", ließ sich von zwei Prostetuierten in New York die Brieftasche stehlen. :mrgreen: Kannst Du Dir das von Helmut Schmidt, den er ja beerben wollte, vorstellen :?:
Ist das eigentlich deine einzige Strauß-Geschichte? Viel bedenklicher finde ich an dem Mann seine "Vetternwirtschaft" sprich Korruption.
Übrigens: Schmidt hätte im "Deutschen Herbst" fast den Rechtsstaat ausgehebelt...

Beppe
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dieter
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Lieber Beppe,
Vetternwirtschaft und das Amigo-System ist doch in Bayern üblich. :wink: :mrgreen: (Vorsicht, Ironie)
Schmidt hatte im "Deutschen Herbst" eine große Verantwortung und hat das in Mogadischu gut gemacht. Der Rechtsstaat existiert immer noch. :wink:
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Peppone
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Um mal wieder auf´s Thema zurück zu kommen:
Heute hat ein Mathematiker, der vom Gericht als Sachverständiger befragt worden ist, bevor es zum Urteil kam, das das bisherige Wahlrecht kippte, in der SZ einen recht interessanten BEitrag geschrieben.
Darin merkt er an, dass die Politik so versagt nun auch wieder nicht hat, weil das BVerfG ja mittlerweile ZWEI Urteile in der Sache gesprochen hat: Das erste, mit dem es der Politik eine Aufgabe erteilte, und gleichzeitig einen Zeitrahmen, und das zweite, mit dem die Forderungen aus dem ersten Urteil ergänzt wurden - damals war nämlich von den Überhangmandaten offenbar keine Rede gewesen!

Beppe
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dieter
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Lieber Beppe,
die Überhangmandate sind ein Unrecht, weil wir ein Verhältniswahlrecht haben und diese Mandate das Ergebnis der Wahl verfälschen. :roll:
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
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Peppone
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dieter hat geschrieben:Lieber Beppe,
die Überhangmandate sind ein Unrecht, weil wir ein Verhältniswahlrecht haben und diese Mandate das Ergebnis der Wahl verfälschen. :roll:
Wenn nun aber die Direktkandidaten gewählt sind? Willst du diese Wählerstimmen hinten runter fallen lassen, weil die Kandidaten nicht auf irgendeiner innerparteilich ausgekungelten Liste stehen?
Eher würde ich die Gewichtung der Listen verkleinern als die Bedeutung der Direktkandidaten.

Beppe
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Barbarossa
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dieter hat geschrieben:Lieber Beppe,
die Überhangmandate sind ein Unrecht, weil wir ein Verhältniswahlrecht haben und diese Mandate das Ergebnis der Wahl verfälschen. :roll:
Das ist so nicht ganz richtig. Wir haben in Deutschland ein kombiniertes Wahrecht aus Verhältnis- und Direktwahl. Das hat den Vorteil, daß auch Parteien eine Chance bekommen Mandate zu erlangen, die nur regional antreten bzw. nur in einigen Wahlkreisen besonders stark sind. Eingeführt wurde diese Kombination, da die CSU nur in Bayern vertreten ist, dort aber sehr stark ist. Aber auch die PDS hat davon schon profitiert.
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dieter
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Peppone hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:Lieber Beppe,
die Überhangmandate sind ein Unrecht, weil wir ein Verhältniswahlrecht haben und diese Mandate das Ergebnis der Wahl verfälschen. :roll:
Wenn nun aber die Direktkandidaten gewählt sind? Willst du diese Wählerstimmen hinten runter fallen lassen, weil die Kandidaten nicht auf irgendeiner innerparteilich ausgekungelten Liste stehen?
Eher würde ich die Gewichtung der Listen verkleinern als die Bedeutung der Direktkandidaten.

Beppe
Lieber Beppe,
ich würde die Direktkandidaten einziehen lassen und entsprechend, die Kandidaten, welche über Listen einziehen kürzen. :wink:
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dieter
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Barbarossa hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:Lieber Beppe,
die Überhangmandate sind ein Unrecht, weil wir ein Verhältniswahlrecht haben und diese Mandate das Ergebnis der Wahl verfälschen. :roll:
Das ist so nicht ganz richtig. Wir haben in Deutschland ein kombiniertes Wahrecht aus Verhältnis- und Direktwahl. Das hat den Vorteil, daß auch Parteien eine Chance bekommen Mandate zu erlangen, die nur regional antreten bzw. nur in einigen Wahlkreisen besonders stark sind. Eingeführt wurde diese Kombination, da die CSU nur in Bayern vertreten ist, dort aber sehr stark ist. Aber auch die PDS hat davon schon profitiert.
Lieber Barbarossa,
das kann aber nicht dazu führen, dass die prozentualen Ergebnisse verfälscht werden. :roll:
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Barbarossa
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dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,
das kann aber nicht dazu führen, dass die prozentualen Ergebnisse verfälscht werden. :roll:
Das ist richtig, sollte es jedenfalls nicht, obwohl es ja nun doch so ist. Als das Problem auftauchte, war ich sehr verblüfft, daß es da überhaupt ein Problem geben kann, denn die Überhangmandate sind mit seit Jahrzehnten ein Begriff, nur es war immer auch von Ausgleichsmandaten für die anderen Fraktionen die Rede, so daß ich kein Problem vermutet hatte. Daß es nun doch zu Verschiebungen kommt, kann für mich nur daran liegen, daß jemand nicht 1 und 1 richtig zusammen rechnen kann oder will.
:mrgreen:
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dieter
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Lieber Barbarossa,
es fehlen bei Bundestagswahlen die Ausgleichmandate. :roll:
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Barbarossa
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dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,
es fehlen bei Bundestagswahlen die Ausgleichmandate. :roll:
Ich wollte das jetzt gerade gar nicht so richtig glauben, aber es scheint wirklich zu stimmen:
Wenn jedoch eine Partei innerhalb eines Bundeslandes über die Erststimmen mehr Wahlkreise gewonnen hat, als ihr nach Zweitstimmen zukommen würden, kommt es zu Überhangmandaten, also zusätzlichen Sitzen im Bundestag für die Partei. Ein Ausgleich zugunsten der anderen Parteien, der die jeweilige Sitzzahl dem Zweitstimmenverhältnis wieder anpassen würde, findet bei Bundestagswahlen nicht statt, wohl aber bei einigen Landtagswahlen...
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberh ... #Verfahren

Dann hatte ich das bei Landtagswahlen mal gehört.
Dann ist es nicht verwunderlich, daß es zu Verschiebungen kommt. Daß es da 60 Jahre lang keine Klagen gab wundert mich dafür um so mehr...
:?
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dieter
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Lieber Barbarossa,
weil anscheinend bisher immer klare Ergebinsse rauskamen,wenn die Schwarzen Überhangmandate hatten, dann hatten das die Hellroten meistens auch. :wink:
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Peppone
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dieter hat geschrieben:
Peppone hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:Lieber Beppe,
die Überhangmandate sind ein Unrecht, weil wir ein Verhältniswahlrecht haben und diese Mandate das Ergebnis der Wahl verfälschen. :roll:
Wenn nun aber die Direktkandidaten gewählt sind? Willst du diese Wählerstimmen hinten runter fallen lassen, weil die Kandidaten nicht auf irgendeiner innerparteilich ausgekungelten Liste stehen?
Eher würde ich die Gewichtung der Listen verkleinern als die Bedeutung der Direktkandidaten.

Beppe
Lieber Beppe,
ich würde die Direktkandidaten einziehen lassen und entsprechend, die Kandidaten, welche über Listen einziehen kürzen. :wink:
Genau das meinte ich.

Beppe
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