Reform des Wahlrechts

Grundgesetz, Gesetzesfragen, Wahlen, bundespolitische Ereignisse, Polizei

Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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SPD und Grüne wollen das Wahlrecht reformieren
Die Initiative gegen verfassungswidrige Überhangmandate überrascht die Union
Holger Schmale

BERLIN. Die SPD hat eine plötzliche Initiative zur Reform des Wahlrechts ergriffen. Sie war mit dem Koalitionspartner CDU/CSU nicht abgesprochen und hat daher wohl nur begrenzte Erfolgsaussichten. Hintergrund ist ein Verfassungsgerichtsurteil aus dem vergangenen Jahr, wonach die nach jetzigem Recht vergebenen Überhangmandate grundgesetzwidrig sind. Eigentlich hatten Union und SPD verabredet, das Problem erst in der kommenden Legislaturperiode zu lösen, da das Gericht ausdrücklich eine Frist bis 2011 gesetzt hat...
weiter lesen: http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... index.html
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Barbarossa
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Eine Hängepartie

Das Wahlrecht muss laut Bundesverfassungsgericht bis 2011 reformiert werden. Einige Parteien wollen noch vor der Bundestagswahl Änderungen bei den strittigen Überhangmandaten. Welche Folgen hätte das?
weiter lesen: http://www.tagesspiegel.de/politik/deut ... 22,2729467
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Balduin
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Gibt es denn bereits ein Thema zur Reform des (Bundes)Wahlrechts? Das Bundesverfassungsgericht hat ja bereits 2008 das negative Stimmgewicht als verfassungswidrig erklärt und der BReg eine Frist zur Neuregelung gesetzt.
Die BReg hat jedoch ein Gesetz in den Bundestag eingebracht und durchgesetzt, das das Problem des negativen Stimmgewichts (im Extremfall führen dabei mehr Stimmen zu weniger Mandaten) überhaupt nicht löst :wtf:

Voßkuhle hat bereits "angedroht", dass zur Not das Verfassungsgericht auch selbst ein Wahlgesetz erlassen könne... Man darf nicht vergessen: Nächstes Jahr ist Bundestagswahl.
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Peppone
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Ralph hat geschrieben:Voßkuhle hat bereits "angedroht", dass zur Not das Verfassungsgericht auch selbst ein Wahlgesetz erlassen könne... Man darf nicht vergessen: Nächstes Jahr ist Bundestagswahl.
Und so wird das BVerfG (mal wieder) zum politischen Mitspieler...

Beppe
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Balduin
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Das stimmt - es ist schon erstaunlich, welche (auch politische) Macht das BVerfG hat. Wobei ich da denke, dass die Verfassungsrichter mit aller Wahrscheinlichkeit durchweg mehr Kenntnisse über Politik/Recht/Verfassungsrecht haben, als jeder Politiker.
Ich hatte im 1. und 2. Semester in Staatsorganisationsrecht und bei den Grundrechten Paul Kirchhof als Prof. Alle Achtung diesem Mann - der hats drauf.

Ich kann das mit meinem jungen Alter schwer beurteilen: Hatte das BVerfG in früheren Jahren kein solches Gewicht?
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Peppone
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Ralph hat geschrieben:Ich kann das mit meinem jungen Alter schwer beurteilen: Hatte das BVerfG in früheren Jahren kein solches Gewicht?
Obwohl ich auch noch nicht alt bin bzw. mich noch nicht so fühle: Mein Eindruck ist, dass das BVerfG erst so in den letzten 20 Jahren an politischem Einfluss gewonnen hat, weil immer öfter die Parteien das Gericht anrufen, um Streitigkeiten zwischen Opposition und Regierung zu klären.

Beppe
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Peppone hat geschrieben:
Ralph hat geschrieben:Ich kann das mit meinem jungen Alter schwer beurteilen: Hatte das BVerfG in früheren Jahren kein solches Gewicht?
Obwohl ich auch noch nicht alt bin bzw. mich noch nicht so fühle: Mein Eindruck ist, dass das BVerfG erst so in den letzten 20 Jahren an politischem Einfluss gewonnen hat, weil immer öfter die Parteien das Gericht anrufen, um Streitigkeiten zwischen Opposition und Regierung zu klären.

Beppe
Dass immer mehr Parteien das Verfassungsgericht anrufen bedeutet, dass die Absichten der Politik immer mehr im Gegensatz zum Grundgesetz stehen. Man möchte die elementaren Grundrechte abschaffen oder durch Nebengesetze unterlaufen.
Dann kann man doch gleich eine Partei küren, die das Grundgesetz abschafft. Die sogenannten demokratischen Parteien sind nach meiner Ansicht derzeit die energischsten Feinde des Grundgesetzes.
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Peppone
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segula hat geschrieben:Dass immer mehr Parteien das Verfassungsgericht anrufen bedeutet, dass die Absichten der Politik immer mehr im Gegensatz zum Grundgesetz stehen. Man möchte die elementaren Grundrechte abschaffen oder durch Nebengesetze unterlaufen.
Es bedeutet eher, dass sich die Parteien nicht mehr einigen können. Dafür sind eigentlich die Ausschüsse des Bundestags da. Funktioniert offenbar nicht mehr, daher muss das BVerfG einspringen und Aufgaben übernehmen, für das es eigentlich nicht vorgesehen ist (auch personell, übrigens. Wegen der Überlastung der Richter bleiben oft die eigentlichen Aufgaben des Gerichts auf der Strecke oder dauern unmäßig lange...).

Beppe
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Barbarossa
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Ralph hat geschrieben:Gibt es denn bereits ein Thema zur Reform des (Bundes)Wahlrechts? Das Bundesverfassungsgericht hat ja bereits 2008 das negative Stimmgewicht als verfassungswidrig erklärt und der BReg eine Frist zur Neuregelung gesetzt...
Ich hab mal die Suche eingeschaltet (gesucht - gefunden :wink: ) - konnte ja eigentlich auch nicht sein, daß mir das Thema durch die Lappen gegangen ist. Ich füge die Themen jetzt mal zusammen.
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Balduin
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Barbarossa hat geschrieben:
Ralph hat geschrieben:Gibt es denn bereits ein Thema zur Reform des (Bundes)Wahlrechts? Das Bundesverfassungsgericht hat ja bereits 2008 das negative Stimmgewicht als verfassungswidrig erklärt und der BReg eine Frist zur Neuregelung gesetzt...
Ich hab mal die Suche eingeschaltet (gesucht - gefunden :wink: ) - konnte ja eigentlich auch nicht sein, daß mir das Thema durch die Lappen gegangen ist. Ich füge die Themen jetzt mal zusammen.
Ich gebe zu, dass mich das auch verwundert hätte - wobei das Thema wohl anfangs komplett an mir vorbeigegangen ist.
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Irgendwie kommt die Politik nicht (oder nur sehr schwer) zu einem Punkt, wo das Wahlrecht so geändert wird, daß es für alle Bewerber korrekt und gerecht und vor allem grundgesetzkonform ist. Dabei wurde es im letzten Jahr erst geändert. Hier die Meldungen, zunächst noch einen Nachtrag aus dem letzten Jahr:
Donnerstag, 29. September 2011
Streit ums Wahlrecht
Koalition hält an Überhangmandaten fest

Überhangmandate fallen in der Regel großen Parteien zu, zuletzt vor allem der CDU. Die Union hat daher kein Interesse, diese Mandate abzuschaffen. Geändert werden muss das Wahlgesetz allerdings - die Reform ist sogar seit Monaten überfällig...
hier: weiterlesen
Dienstag, 05. Juni 2012
Karlsruhe prüft Wahlrecht
Die falsche Wahl
von Christoph Herwartz

Im deutschen Wahlrecht gibt es ein Paradox: In bestimmten Situationen ist es besser, nicht wählen zu gehen, um der eigenen Partei nicht zu schaden. Obwohl das Wahlgesetz vor kurzem überarbeitet wurde, besteht das Problem weiterhin. Wie kann es sein, dass in Deutschland seit über 50 Jahren falsch gewählt wird? ...
hier: weiterlesen

Auch in diesem Artikel:
Ein vernichtendes Urteil über unser Wahlrecht,
das der Staatsrechtsprofessor Hans Meyer vor Gericht mit den Worten beschrieb: "Das ist das liederlichste Stück Wahlrecht, das ich je erlebt habe."
:eh:
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Peppone
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Barbarossa hat geschrieben:Koalition hält an Überhangmandaten fest[/size]
Karlsruhe prüft Wahlrecht
Ein vernichtendes Urteil über unser Wahlrecht,
Karlsruhe (= Voßkuhle) scheint die Sache jetzt in die Hand zu nehmen (so viel noch einmal zum "Vetospieler" bzw. "politischen Mitspieler" BVerfG...). Indem insbesondere die Überhangmandate einer vertieften Prüfung unterzogen werden, scheint Karlsruhe jetzt die Aufgabe übernehmen zu wollen, die es der Politik schon 2008 gestellt hat und die die Politik bis heute nicht auf die Reihe bekommen hat (das ist der massivste Kritikpunkt Voßkuhles...)

Beppe
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Balduin
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Aber ist es nicht so, dass das negative Stimmgewicht automatisch mit den Überhangmandaten erfolgt?
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dieter
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Ihr Lieben,
SPD und Grüne sind wegen der Überhangmandate vor das Bunsesverfassungsgericht gegangen. Was Schwarz-gelb da beschlossen hat, ist verfassungswidrig. :roll:
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
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Barbarossa
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Ralph hat geschrieben:Aber ist es nicht so, dass das negative Stimmgewicht automatisch mit den Überhangmandaten erfolgt?
Was meinst du?
Überhangmandate können ja durch die Erststimmen entstehen und zwar dann, wenn eine Partei durch die Erststimmen (Direktkandidaten) mehr Sitze erhält, als ihr laut den Zweitstimmen (Parteiwahl nach %) zustehen würden. Diese überzähligen Sitze werden Überhangmandate genannt. Um die richtigen Sitzverhältnisse im Parlament wieder herzustellen, erhalten die übrigen Parteien Ausgleichsmandate. Allerdings stimmt mit der Verrechnung etwas nicht, so daß die anderen Parteien weiterhin benachteiligt sind. So hab ich das verstanden.
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