Seite 1 von 2

Folter – immer verboten oder darf es Ausnahmen geben?

Verfasst: 11.05.2011, 21:10
von Balduin
Folter ist ein brisantes Thema und wird generell abgelehnt. Bekannt ist noch der Fall des Entführten Bänkersohns Jakob von Metzler - dem Entführer wurde vom Polizeipräsident Folter angedroht, um den Jungen vor dem Tod zu retten (er war jedoch bereits Tod).
Aufgrund der Menschenwürde und den Grundrechten in Deutschland wurde der Polizeipräsident wegen der Androhung bestraft.
Ich möchte euch zu eurer Meinung fragen

Re: Folter

Verfasst: 11.05.2011, 21:57
von Barbarossa
Das ist ein gutes Thema.

Und es ist wahr: Dem Gefolterten soll ein bestimmtes Geständnis bzw. eine bestimmte Information abgepresst werden und wenn man ihn lange genug peinigt (der Begriff im Mittelalter hieß deshalb auch "peinliche Befragung") bekommt man fast immer das gewünschte Ergebnis, auch wenn es z. T. dennoch falsche Auskünfte waren, weil der Gepeinigte es einfach nicht mehr aushielt. Nicht umsonst hat sich irgendwann die Ansicht durchgesetzt, daß Geständnisse unter der Folter nichts wert sind.
Und ich bin der Meinung, daß Folterungen die Entstehung des Humanismus überhaupt ausgelöst haben.

Re: Folter

Verfasst: 05.08.2011, 06:55
von Barbarossa
Das Thema ist jetzt wirklich "heiß" geworden:
Entschädigung für Kindsmörder
Bosbach wertet Gäfgen-Urteil als „Schlag ins Gesicht“

Frankfurter Richter haben entschieden: Der Kindsmörder Magnus Gäfgen erhält vom Land Hessen eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro. Polizei-Gewerkschaften und CDU-Innenpolitker Bosbach sind über das Urteil des Landgerichts verägert...
weiter lesen: http://geschichte-wissen.de/go/gaefgenurteil

Und diese Diskussion verstehe ich jetzt zum Beispiel gar nicht.
:arrow: Also entweder sind wir ein Rechtsstaat: Dann gelten die Grundrechte auch für verurteilte Verbrecher.
Der Entzug eines der Grundrechte (in diesem Fall ist es das Recht auf "Die Freiheit der Person" Art. 2 (2) GG) darf nur ein Gericht entscheiden. Aber auch in diesem Fall behält jeder Bürger alle anderen Grundrechte, also "die Würde des Menschen", das "Recht auf körperliche Unversehrtheit" usw.

:arrow: Oder wenn das nicht gilt, dann wären wir kein Rechtsstaat und dann wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet. In diesem Fall dann müßte sich jeder Bürger darauf einstellen, daß irgendwann auch seine Rechte nicht geachtet werden.

Das kann niemand wirklich wollen.

Re: Folter

Verfasst: 05.08.2011, 09:38
von flybye88
[N.B. Bin neu hier. ein Deutsch- stämmige Engländer, in der Schule damals Franz. + Lat. Ich entschuldige mich vorab für evtl. Dt. Rechtsschreibefehler.]

Meines Ansichten: Mann ist nur wirklich frei wenn es pers. eingeräumt wird, falls als notwendig betrachtet - auch außer gesetzlich zu handeln - *im vollen nüchterne Bewusstsein das mann wohl möglich dafür zu Rechenschaft gezogen wird!*

Problematisch wird diese Hypothese wenn man denkt das es viel staatliche Akture gibt die zum Zeit des Handelns davon ausgehen kann das die nie, oder zumindest höchstwahrscheinlich - nie zu Rechenschaft gezogen wird wegen der Schutz die eine Staatsgeheimnis- (Juristisch und sonst-) System dem bietet.

Als Dt. stämmige Engländer finde ich es ein Unding das der Brit. "Official Secrets Act of 1948" ein Gültigkeitsdauer von 50 Jahr nach Dienstaustritt gewährt die ehml. Bedienste über auch sehr grobes Unrecht (Folter usw..) zum schweigen verpflichtet unter Androhung von 16+ Jahr Freiheitsstraffe bis am Lebensende, oder kurz davor. (Alzheimers!?)

Re: Folter

Verfasst: 05.08.2011, 16:56
von Barbarossa
flybye88 hat geschrieben:...Als Dt. stämmige Engländer finde ich es ein Unding das der Brit. "Official Secrets Act of 1948" ein Gültigkeitsdauer von 50 Jahr nach Dienstaustritt gewährt die ehml. Bedienste über auch sehr grobes Unrecht (Folter usw..) zum schweigen verpflichtet unter Androhung von 16+ Jahr Freiheitsstraffe bis am Lebensende, oder kurz davor. (Alzheimers!?)
Da hast du recht. Das kann natürlich gar nicht sein. Der Staat - damit also auch die Beamten - haben zwar ein "Gewaltmonopol". Das endet aber da, wo über die Festnahme eines mutmaßlichen Straftäters hinaus Rechte verletzt werden. Ein Polizeibeamter darf immer nur soviel Gewalt anwenden, wie es zur Festnahme unbedingt notwendig ist. Er darf auch erst die Dienstwaffe ziehen, wenn er selbst angegriffen wird und Folter bei einem Verhör (auch die Androhung von Folter) verbietet sich ganz. Ein "Schimanski"-Typ würde nicht mal einen Tag seines Dienstes beenden, ohne selbst ins Gefängnis zu kommen. Auch wenn er im "Tatort"-Film cool rüber kommt.

Re: Folter

Verfasst: 10.08.2011, 12:05
von Balduin
--- Interne Revision, 10.12.2017 ---

Re: Folter

Verfasst: 10.08.2011, 21:30
von Barbarossa
rfon hat geschrieben:--- Interne Revision, 10.12.2017 ---
Erwartest du das? Kann das wirklich ein Außensetehender erwarten? Emotional - im ersten Augenblick - kann vielleicht eine gewisse Sympathie für den Polizisten aufkommen. Das will ich gar nicht abstreiten.
Ich meine, die Eltern eines Kindes werden vermutlich schon eine gewisse Sympathie für eine solche Handlung empfinden. Das ist ganz natürlich. Aber sonst?
Genau, wie ein Arzt, der seinem Patienten die Todesnachricht überbringen muß, weil er an seine Grenzen stößt, muß ein Polizist ebenso einen gewissen Abstand zu den Menschen bewahren, die er schützen soll. Kann er das nicht, hat er den Beruf verfehlt.
Das gleiche gilt auch für den Arzt. Auch er muß möglicherweise Geräte abschalten können, die den Körper seines Patienten am "Leben" erhalten. Und - ganz wichtig für die Betrachtung - stoßen wir inzwischen auch in der Medizin an ethische Grenzen. Es kommt schon sehr bald die Zeit, wo medizinisch mehr machbar ist, als wir ethisch zulassen möchten. Ich erinnere da vor allem an die Gentechnologie.
Das Gegenbeispiel der Medizin einfach mal, um das ganze Problem zu verdeutlichen. Es gibt einen Unterschied zwischen "können" (weil es eben theoretisch machbar ist) und (aus ethischen oder eben rechtsstaatlichen Gründen) "dürfen".
:wink:

Übrigens bringt mich das jetzt gerade zum Nachdenken. Eigentlich bin ich schon immer ein Befürworter des plebizitären Elements in der Demokratie gewesen. Aber dieses Beispiel zeigt auch, daß Menschen eigentlich zuerst einmal eine bestimmte Haltung einnehmen, weil sie eben emotional gerührt sind. Erst wenn man sie zum Nachdenken bringt, kann man sie zu einer rationalen Haltung bringen, die dann u. U. sogar genau gegenteilig sein kann.
Das ist ein schwieriges Problem - gerade in einer Demokratie glaube ich...
:eh:

Re: Folter

Verfasst: 11.08.2011, 09:36
von Balduin
--- Interne Revision, 10.12.2017 ---

Re: Folter

Verfasst: 17.08.2011, 08:15
von Barbarossa
rfon hat geschrieben:--- Interne Revision, 10.12.2017 ---
Ja und bereits die Androhung von von körperlichen Schmerzen ist bereits eine Form von Psychoterror.
Sicher, in solch einer Situation entsteht schon eine Streßsituation - auch bei den Polizisten. Aber auch ein Verbrecher hat eben noch Rechte, die nicht verletzt werden dürfen.

Re: Folter

Verfasst: 17.08.2011, 09:29
von Balduin
--- Interne Revision, 10.12.2017 ---

Re: Folter

Verfasst: 17.08.2011, 20:27
von Barbarossa
Selbst wenn er nur bluffen wollte, so ist auch die Androhung von Folter nicht akzeptabel.
Was ich als akzeptabel ansehen würde, wäre die Inaussichtstellung einer längeren Haftstrafe. Bei solchen schweren Straftaten, wie der vorliegenden (mit Todesfolge), halte ich auch eine Haftstrafe von z. B. 2x lebenslänglich - wie in den USA durchaus üblich - auf jeden Fall für angebracht. Damit könnte man dann auch drohen.

Re: Folter

Verfasst: 17.08.2011, 21:08
von Balduin
Es gibt keine mehrfache lebenslange Strafe mehr^^

Re: Folter

Verfasst: 18.08.2011, 02:49
von Barbarossa
In den USA auch nicht mehr?
Verstehe ich eigentlich nicht...

Re: Folter

Verfasst: 18.08.2011, 11:18
von Balduin
Mit der US-Justiz bin ich nicht bewandert, aber in Deutschland bin ich mir sicher.

§54 StGB I S. 1: Ist eine der EInzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslage Freiheitsstrafe erkannt.

--- Interne Revision, 10.12.2017 ---

Re: Folter

Verfasst: 19.08.2011, 02:41
von Barbarossa
Ich meinte ja auch die USA. Sowas könnte man hier auch einführen.

Na ja - ich glaube, es darum, daß die Sicherungsverwahrung, dem normalen Strafvollzug zu ähnlich gewesen ist und außerdem eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahreung generell nicht statthaft ist. Vor allem Letzteres leutchtet mir auch nicht ein, denn es kann durchaus ja ein späteres Gutachten ergeben, daß ein Schwerverbrecher eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Und dann... ^^