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Ein vergessenes Kapitel bundesdeutscher Geschichte. Vor 60 Jahren wurde die Volksbefragung zur Remilitarisierung verboten
Von Hans Daniel *
Bundesinnenminister Robert Lehr (CDU) erwies sich in jenen für die Existenz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der BRD so bedrohlichen Apriltagen des Jahres 1951 auf der Höhe der Zeit. »Sollte ein (Bundes-)Land nicht in der Lage sein, durch seine Polizei mit den Staatsfeinden fertig zu werden, ist die Bundesregierung entschlossen, einen Antrag auf Einschreiten (...) entgegenzunehmen und die erforderlichen Folgerungen daraus zu ziehen.«
Amt Blank
Die »Staatsfeinde«, die es da laut seiner Rede am 26. April 1951 im Bundestag fertigzumachen galt, waren Frauen und Männer aus allen Schichten der Gesellschaft – Gewerkschafter, ehemalige Offiziere, der Rennfahrer Manfred von Brauchitsch, Christen, Sozialdemokraten und Kommunisten. Sie hatten auf einem Friedenskongreß in Essen Ende Januar 1951 einen »Aufruf an alle Deutschen« zur Durchführung einer Volksbefragung im Monat April verkündet und die dazu notwendigen Gremien, ein Präsidium und einen 80köpfigen Hauptausschuß gebildet. Angesichts der von der Bundesregierung betriebenen Vorbereitungen zur Bildung einer neuen Armee sollte dem Volk diese Abstimmungsfrage vorgelegt werden: »Sind sie gegen die Remilitarisierung und für den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland im Jahre 1951?«
Das offizielle Bonn hatte bis dahin alle Forderungen nach einer Volksbefragung zu dieser in jener Zeit »größten Entscheidung in der Bundesrepublik« (so der Philosoph Karl Jaspers) schroff zurückgewiesen. Das Grundgesetz sehe derartiges nicht vor. Nun also Verbot und Drohungen...
26.04.1951: Volksbefragung gegen Remilitarisierung verboten
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