Maksim hat geschrieben:
Sicher, die Piraten in / um Malaysia waren bis kürzlich viel aktiver als die Somalis. Besonders in der Straße von Malakka.
Hier ist aber eine deutliche Besserung eingetreten, da sich die umliegenden Staaten in multilateralen Abkommen einigten und diese auch umsetzten. Eine internationale Aktion ist daher dort nicht (mehr) nötig.
Jain. Die Lage hat sich zwar verbessert, aber sie ist noch nicht gelöst. Ob eine internationale Aktion (noch) nötig ist, ist umstritten.
Bitte lese nochmals was ich schrieb ...
"Auf hoher See" ... also in internationalen Gewässern und außerhalb irgendwelcher Hoheitsgebiete ... reicht das Seerecht völlig aus. Nach dem derzeit gültigen Seerecht kann jede seefahrende Nation gegen Piraten vorgehen, sie festnehmen und im jeweils betroffenen Land vor Gericht stellen. Bei Widerstand darf von der Waffe Gebrauch gemacht werden, das Piratenboot ggf. sogar versenkt werden. Jede seefahrende Nation ist sogar verpflichtet, im Rahmen der Nothilfe, jedem von Piraten bedrohten Seefahrzeug Hilfe leisten zu müssen.
Nochmals, die Problematik liegt in den Hoheitsgewässern anderer Staaten begründet, sei es Somalia, Malaysia, China oder sonstwer.
Da sind wir uns ja einig.
Wenn man nicht eindeutig nachweisen kann, dass die Piraten in "hoheitlichem Auftrag" handeln ... also mehr Kaperfahrer, Handelsstörer bzw offizielle Kombattanten sind ... kann man aus Piraterie keinen "Casus Belli" nach dem Völkerrecht ableiten. Eine militärische Aktion gegen den betroffenen Staat wäre ein Verstoß gegen das "Kriegsvölkerrecht" ... ein Angriffskrieg ... und der ist seit Nürnberg international geächtet und illegal.
Beispiel: Einer polnischen Autoknackerbande oder einer rumänischen Einbrecherbande rückt man auch nicht mit dem Militär auf den Leib. Man erklärt auch Polen oder Rumänien deswegen nicht den Krieg.
Die Piraterie wird, soweit erkennbar, nicht mehr in den Dimensionen einer Einbrecherbande durchgeführt. Dahinter stecken größere Organisationen. Insoweit von diesen Organisationen Angriffe ausgehen, kommen wir nicht zu einem Angriffskrieg, sondern zu einem Verteidigungskrieg.
Man muss hier beiden Staaten die Aufforderung zukommen lassen, die Untriebe der Banden zu unterbinden, ggf. mit bilateralen Rechtshilfeabkommen den Verbrechern auf den Pelz rücken.
Gerade im Falle Somalias ist dies aber so nicht möglich, weil es derzeit keine somalische Regierung gibt an die man sich wenden könnte. Deshalb kann man nur den Weg über die UNO gehen, das Piratenunwesen nicht nur als Verbrechen sondern vielmehr als internationale Bedrohung deklarieren und mit UN-Mandat vorgehen.
Man kann und sollte, muss aber nicht unbedingt über die UNO gehen, um Piraterie als internationale Bedrohung statt als Verbrechen zu behandeln und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Völkerrecht ist, das hat das Vorgehen der USA gegen den Irak mal wieder nachgewiesen, sehr dehnbare Materie.
Dies sehe ich nicht so. Die Betonung in Deinem Beispiel liegt auf "paramilitärische Gruppen", nicht auf Verbrecherorganisationen. Bei Paramilitärs geht man davon aus, dass sie mit Duldung und / oder Billigung des betroffenen Staates handeln, der betroffene Staat daher beteiligt ist.
Erst kürzlich gab es einen Streitfall zwischen Kolumbien, Ecuador und Venezuela wegen militärischen Operationen gegen die FARC-Rebellen. Dieser Streitfall wäre fast zu einem Krieg eskaliert, konnte aber letztendlich noch gütlich beigelegt werden.
Im Beispiel Israels ging es darum - und das ist bis heute strittig - dass die Hezbollah im libanesischen Parlament sitzt, sogar an der Regierung beteiligt ist, und von Syrien und Iran als Schutzmächte unterstützt wird. Daher wertete Israel die Aktivitäten der Hezbollah (Raketenangriffe) als kriegerischen Akt und handelte militärisch - quasi aus dem "Selbstverteidigungsrecht" heraus. Aber, wie gesagt, dies ist höchst umstritten - wird auch nie im UN-Sicherheitsrat verhandelt werden, weil die USA von ihrem Veto-Recht zum Schutze Israels Gebrauch machen wird.
Das ist so nicht richtig. Auch durch die Regierungsbeteiligung wird aus dem Verhalten des militärischen Arms der Hisbollah kein Akt der Agression des Staates Libanon. Vielmehr wird der Süden Libanons durch den militärischen Arm kontrolliert. Hier kann sich der Staat Libanon nicht gegen die Terrororganisation durchsetzen.
Ich würde mich hier auch nicht zu sehr auf das Wort "paramilitärisch" versteifen. Die Resolution der Generalversammlung 3314 (XXIX) von 1974 führt in Art.3 lit.g aus:
....armed bands, groups, irregulars or mercenaries....
Die Bandbreite ist also recht groß. Speziell "groups" ist sehr dehnbar.
Natürlich hat Israel das Verhalten der Einheiten dieser Terrororganisation als Akt der Agression gewertet und entsprechend reagiert.
Dies führt aber zu weiteren Argumentationslinien.
Die Anschläge vom 11.9. wurden als bewaffneter Angriff anerkannt.
Ein bewaffneter Angriff kann von einer Terrororganisation auch dann ausgehen, wenn ein Staat ihr durch bloße Duldung auf seinem Gebiet ein Betätigungsfeld einräumt. Dieser Staat muss dann gewaltsame Maßnahmen der Selbstverteidigung auf seinem Staatsgebiet nach Art. 51 UN-Charta hinnehmen. Dies gilt auch, wenn der Staat die Existenz der Organisation auf dem eigenen Staatsgebiet missbilligt, zu Gegenmaßnahmen jedoch nicht in der Lage ist (s. Libanon).
Der internationale Terrorismus stellt unbestritten eine Gefahr für den internationalen Frieden dar.
Es ist m.E. durchaus vorstellbar, diese Grundsätze auch auf die Piraterie zu erstrecken, wenn sie ebenfalls als Bedrohung anerkannt wird.
Hier bin ich wieder bei Dir, wobei ich allerdings in China kein Problem sehe. China geht gewaltig gegen Piraterie vor ... erschießt jeden Piraten deren es habhaft wird.
Wir wissen aber auch, dass die chinesische Führung oft gewillt ist, das Richtige zu tun und auch entsprechende Erlasse verkündet, hiervon aber unten nur allzu oft nichts ankommt. Deshalb bleibe ich skeptisch.
Klar, es kommen immer "Gutmenschen" aus dem Busch, stellen irgend welche Vergleiche an ... die meistens stark auf beiden Beinen hinken ... und vergleichen Äpfel mit Birnen. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass sich die Somalis ... und die Afghanen übrigens auch ... gerne gegenseitig massakrieren dürfen und ihre Clanwirtschaft / Mittelalterstrukturen nach Herzenslust ausleben dürfen. Schreitet die Völkergemeinschaft ein, erzielt sie nur einen Solidarisierungseffekt bei den verfeindeten Clans / Sippen / Stämmen und wir stolpern in eine blutige Angelegenheit - die uns eigentlich nichts angeht.
Überschreiten die Wirrköpfe in Somalia / Afghanistan aber die Landesgrenze und werden Unbeteiligte Opfer ihrer Übergriffe, dann gilt es "draufzuhauen" wie Blücher (oder Kutusow).
Interne Probleme eines Landes ohne Regierung sollten nicht unser Ding sein, verbrecherische Aktivitäten schon.
Ja. Ausgenommen nur die Bereinigung der inneren Misere wäre notwendige Voraussetzung, unsere Interessen durchzusetzen.
Wobei ich zugeben muss, dass ich nicht umhin kann, mir manchmal eine Rekonolialisierung Afrikas zu wünschen, um den Menschen dort endlich anständige Staatswesen zu ermöglichen. Aber das und die damit zusammenhängenden Migrationsfragen gehören hier jetzt nicht her.