Bürgerbegehren in Cottbus für unzulässig erklärt

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Barbarossa
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Begehren mit Beigeschmack
Cottbuser Stadtverordnete halten Votum von gut 9000 Bürgern für unzulässig

COTTBUS - Viele Stadtverordnete lobten am Mittwochabend zwar das große Engagement der Bürger für die Verkehrsprobleme ihrer Stadt, aber im Gegenzug erklärten sie das Bürgerbegehren der Initiative „Pro Tram Cottbus“ für den Erhalt und den weiteren Ausbau der Cottbuser Straßenbahn für unzulässig. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte damit der in der Vorwoche herausgegebenen Empfehlung des Rechtsamtes der Stadt, das Votum von immerhin 9437 Bürgern wegen formeller juristischer Fehler bei der Bürgerbefragung abzulehnen.

„Das ist keine politische, sondern eine rechtliche Entscheidung“, sagte Oberbürgermeister Frank Szymanski (SPD)...
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