Re: Diskussion: Gerichtsurteil zu religiöser Beschneidung
Verfasst: 15.07.2012, 12:52
Das kann ich machen. Sie erscheinen dann alle über meinem Beitrag.
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Immer noch besser, als am 8.Tag nach der Geburt, wie es bei den Juden vorgeschrieben ist.Ralph hat geschrieben:Die Einwilligungsfähigkeit richtet sich nicht nach dem Alter, sonder nach der tatsächlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Zitat: Der Einwilligende muss imstande sein, Wesen, Bedeutung und Tragweite des fraglichen Eingriffs voll zu erfassen und seinen Willen danach zu bestimmen.
Das ganze ist umstritten, herrschende Meinung ist wohl, dass es auf das Alter nicht ankommt - insbesondere nicht darauf, dass die Person zivilrechtlich voll geschäftsfähig ist (irgendwie auch klar, hier gehts ja nichts um irgendetwas vermögensrelevantes).
Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass man sich aber am Alter für die Religionsmündigkeit orientieren wird (also 14)
Hat mich nicht weiter gebracht.Renegat hat geschrieben:Hat gestern jemand die Diskussion bei Anne Will zum Thema verfolgt?
Mich interessiert, ob die euch weitergebracht hat.
Lieber Barbarossa,Barbarossa hat geschrieben:Ich hab mir die Wiederholung angesehen.
Der Jurist, der da saß, den habe ich schon in einer anderen Disussion gesehen. Er macht eine starke Kampagne.
Weitergebracht hat es mich schon, vor allem was die religiösen Anschauungen angeht. Aber es ist ein sehr schwieriges Thema, weil die Disussion auf zwei völlig verschiedenen Ebenen geführt wird:
- Die traditionell-religiöse, die auch das Argument vorbringt, sie sei viel älter und hätte damit eine Art von "Erstgeborenenrecht".
und
- Die rechtliche, die zurecht für sich das Recht für sich beansprucht, allgemeingültig und damit höherwertig zu sein.
Barbarossa hat geschrieben:- Die traditionell-religiöse, die auch das Argument vorbringt, sie sei viel älter und hätte damit eine Art von "Erstgeborenenrecht".
und
- Die rechtliche, die zurecht für sich das Recht für sich beansprucht, allgemeingültig und damit höherwertig zu sein.
Puh, Barbarossa euer Portal hängt heute ganz fürchterlich. Mir ist gerade ein langer Erwiderungsbeitrag auf deinen Artikel im Orkus verschwunden.Renegat hat geschrieben:Es geht um die Abwägung von zwei oder drei Grundrechten, das hatten wir aber schon.
Religionsfreiheit, Elternrecht gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Weitergebracht hat mich das Statement des niedersächsischen Hartmannbundes am Donnerstag, der seinen Mitgliedern empfiehlt, die Zirkumsision weiter durchzuführen oder auch die operative Korrektur von z.B. Segelohren bei Kindern abzulehnen.
Das ist mir schon klar. Interessant ist dabei aber, daß es diese Form der Argumentation tatsächlich gibt, so daß solche historischen Betrachtungen auch Einfluß auf die Politik nehmen könnten.dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,Barbarossa hat geschrieben:Ich hab mir die Wiederholung angesehen.
Der Jurist, der da saß, den habe ich schon in einer anderen Disussion gesehen. Er macht eine starke Kampagne.
Weitergebracht hat es mich schon, vor allem was die religiösen Anschauungen angeht. Aber es ist ein sehr schwieriges Thema, weil die Disussion auf zwei völlig verschiedenen Ebenen geführt wird:
- Die traditionell-religiöse, die auch das Argument vorbringt, sie sei viel älter und hätte damit eine Art von "Erstgeborenenrecht".
und
- Die rechtliche, die zurecht für sich das Recht für sich beansprucht, allgemeingültig und damit höherwertig zu sein.
es kann kein Erstgeborenrecht geben, sondern in unserem land ist das Grundgesetz und die Strafgesetze anzuwenden.
Das ist ärgerlich und ich merke jetzt zunehmend selbst, daß es ziemlich lange dauert, bis es überaupt zu laden beginnt. Ich hab Ralph schon bescheid gegeben.Renegat hat geschrieben:Puh, Barbarossa euer Portal hängt heute ganz fürchterlich. Mir ist gerade ein langer Erwiderungsbeitrag auf deinen Artikel im Orkus verschwunden.
Zur Zeit der "Väter des GG" (1949) gab es auch noch nicht die heutige Fassung der Kinderschutzgesetze. Es gibt z. Z. tatsächlich einen Trend, der die Individual- und Kinderrechte eher immer stärker berücksichtigt, als noch vor 60 Jahren.Renegat hat geschrieben:...in dem Artikel stellst du deine Meinung dar, wie die Abwägung aussehen sollte. Das Kölner LG hat sie so ähnlich in diesem Einzelfall vorgenommen. Ein anderes Gericht könnte anders abwägen, das wäre genauso legitim.
Das ist mir zu fundamentalatheistisch und so können das die Mütter und Väter des GG nicht gemeint haben. Das GG ist nicht im luftleeren Raum entstanden und schützt die Religionsausübung und das Elternrecht als traditionelle Werte. Diese Werte können und müssen sich wandeln aber nicht durch Strafen und Verbote.
In dieser Fassung gibt es das Gesetz seit 2002. Wohin der Trend geht, ist damit klar.Dazu ist anzumerken, dass es in einer Gesellschaft ständig zu Veränderungen auch bei den Werten kommt. So meinte noch vor 40 oder 50 Jahren die Mehrheit der Bevölkerung, ein kleiner Klaps auf den Po hätte noch niemandem geschadet. Heute macht man sich strafbar, wenn man ein Kind schlägt (siehe: § 1631 (2) BGB*).
(...)
*§ 1631 BGB (2): "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."
Der Trend und das Gespräch sind ja auch in Ordnung, nur müssen Gerichte und Politik versuchen, die Balance zu behalten, was durchsetzbar ist und was nicht. Der kleine Klaps auf den Popo wird selbst heute nicht angezeigt und bestraft werden, wenn das Kind ansonsten liebevoll umsorgt wird.Barbarossa hat geschrieben:*§ 1631 BGB (2): "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."
In dieser Fassung gibt es das Gesetz seit 2002. Wohin der Trend geht, ist damit klar.
Ich könnte mir vorstellen, dass einige aufgeklärte, moslemische Eltern durch die Diskussion die Durchführung der Beschneidung überdenken und damit ist viel mehr gewonnen als mit Verboten.Barbarossa hat geschrieben:Uralte Rituale darauf zu prüfen, ob sie noch zeitgemäß sind, ist aus meiner Sicht nicht nur zulässig, sondern sie müssen sogar daraufhin überprüft werden - und wenn notwendig, auch mit Verboten belegt werden.
Das wäre natürlich am besten.Renegat hat geschrieben:Ich könnte mir vorstellen, dass einige aufgeklärte, moslemische Eltern durch die Diskussion die Durchführung der Beschneidung überdenken und damit ist viel mehr gewonnen als mit Verboten.
Und in diese Richtung wird ein politisches Signal kommen, da bin ich mir ziemlich sicher.
hier: weiterlesenWachsende Unterstützung für Beschneidungsgesetz
Berlin (dpa) - Nach dem Proteststurm von Juden und Muslimen machen sich immer mehr führende Politiker für eine Legalisierung religiöser Beschneidungen stark.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) warb für ein entsprechendes Gesetz, und CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe stellte bereits für Donnerstag eine Resolution des Bundestags in Aussicht, die dort auf eine breite Mehrheit hoffen darf. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) fand Zeitungsberichten zufolge ebenfalls klare Worte zum umstrittenen Kölner Urteil.
"Bild"-Zeitung und "Financial Times Deutschland" (Dienstag) zitierten die Kanzlerin unter Berufung auf CDU-Mitglieder mit den Worten: "Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation."...
Ja, man kann diese schwierige Abwägung nicht den einzelnen Gerichten oder Ärzten überlassen, sowas ist Aufgabe der Politik. Ich denke, es wird auf eine Legalisierung hinauslaufen und hoffe, dass die Formulierung sehr klar ist, damit die weibliche Genitalverstümmelung weiter strafbar ist und damit auch besser verfolgt werden kann.Barbarossa hat geschrieben:hier: weiterlesenWachsende Unterstützung für Beschneidungsgesetz
Berlin (dpa) - Nach dem Proteststurm von Juden und Muslimen machen sich immer mehr führende Politiker für eine Legalisierung religiöser Beschneidungen stark.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) warb für ein entsprechendes Gesetz, und CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe stellte bereits für Donnerstag eine Resolution des Bundestags in Aussicht, die dort auf eine breite Mehrheit hoffen darf. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) fand Zeitungsberichten zufolge ebenfalls klare Worte zum umstrittenen Kölner Urteil.
"Bild"-Zeitung und "Financial Times Deutschland" (Dienstag) zitierten die Kanzlerin unter Berufung auf CDU-Mitglieder mit den Worten: "Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation."...
Da sind wir einer Meinung. Es muß eine gesetzliche Regelung her, damit Rechtssicherheit auch in dieser Frage herrscht.Renegat hat geschrieben:Ja, man kann diese schwierige Abwägung nicht den einzelnen Gerichten oder Ärzten überlassen, sowas ist Aufgabe der Politik. Ich denke, es wird auf eine Legalisierung hinauslaufen und hoffe, dass die Formulierung sehr klar ist, damit die weibliche Genitalverstümmelung weiter strafbar ist und damit auch besser verfolgt werden kann.
Vergiss es. Die Beschneidung gehört zum Islam wie das 5-Gebete-pro-Tag-Gebot. In der Sunna ist die Beschneidung geregelt.Renegat hat geschrieben:Ich könnte mir vorstellen, dass einige aufgeklärte, moslemische Eltern durch die Diskussion die Durchführung der Beschneidung überdenken und damit ist viel mehr gewonnen als mit Verboten
Fundamental gläubige, traditionsbewußte Eltern nicht. Es gibt aber ´ne Menge Leute, die das anders sehen und praktizieren, denk mal an gemischtgläubige Eltern. Solche Dinge brauchen ihre Zeit und keine Strafen und Verbote.Peppone hat geschrieben:Vergiss es. Die Beschneidung gehört zum Islam wie das 5-Gebete-pro-Tag-Gebot. In der Sunna ist die Beschneidung geregelt.Renegat hat geschrieben:Ich könnte mir vorstellen, dass einige aufgeklärte, moslemische Eltern durch die Diskussion die Durchführung der Beschneidung überdenken und damit ist viel mehr gewonnen als mit Verboten
Beppe
hier: weiterlesenElternpflichten vs. Kinderrechte
Was uns das Beschneidungs-Urteil lehrt
Erwachsene sind die bestimmende Macht über Minderjährige. Aber wo sind die Grenzen dessen, was sie verfügen dürfen? Auch darum geht es in der Debatte um das Beschneidungs-Urteil...