EU-Urteil gegen Sicherungsverwahrung in Deutschland.

Grundgesetz, Gesetzesfragen, Wahlen, bundespolitische Ereignisse, Polizei

Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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JUSTIZ:
Schwerverbrecher könnten entlassen werden
Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland wegen Sicherungsverwahrung

BRÜSSEL - Noch wagt sich die Konsequenz dieses Urteils niemand auszumalen: Müssen die deutschen Behörden tatsächlich in einigen Wochen bis zu 70 Schwerverbrecher aus der Sicherungsverwahrung in die Freiheit entlassen? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem der Betroffenen gestern zugebilligt, dass er zu Unrecht rückwirkend in die lebenslange Sicherungsverwahrung gesteckt wurde. Nach Aussagen des Brandenburger Justizministeriums gibt es auch unter den sechs Straftätern in Sicherheitsverwahrung im Land einen Fall nachträglicher Verlängerung...
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... assen.html

Um Himmels Willen, nur das nicht...
:shock:
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Barbarossa
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JUSTIZ
Karlsruhe lehnt Entlassung ab

BERLIN - Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, einen wegen versuchten schweren Menschenhandels verurteilten Verbrecher nach mehr als zehnjähriger Sicherungsverwahrung auf freien Fuß zu setzen. Der Mann hatte 1996 auch wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Förderung der Prostitution eine Haftstrafe erhalten. Gegen die gleichzeitig verhängte Sicherungsverwahrung legte er unter Berufung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag ein. Die Straßburger Richter hatten im Dezember in einem anderen Fall entschieden, eine Sicherungsverwahrung dürfe nicht nachträglich über die zum Zeitpunkt des Urteils geltende Höchstdauer von zehn Jahren ausgeweitet werden. Das Verfassungsgericht lehnte jedoch den Eilantrag ab und entschied, über die Beschwerde müsse im Hauptverfahren entschieden werden. Wegen der Rückfallgefahr und der Schwere der drohenden Taten stehe das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit in diesem Fall vor dem Interesse des Klägers, in Freiheit zu gelangen. Die Fachgerichte hätten nachvollziehbar begründet, dass der Mann erneut straffällig zu werden drohe. rts
Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... id=2109416
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Neu­ord­nung der Si­che­rungs­ver­wah­rung
Ber­lin, 9. Juni 2010

Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Sa­bi­ne Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger hat am Mitt­woch Eck­punk­te für eine Re­form der Si­che­rungs­ver­wah­rung prä­sen­tiert. "Si­cher­heit ent­steht dann, wenn sich der Staat auf die wirk­lich ge­fähr­li­chen Täter kon­zen­triert", sagte die Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin. Kern der Neu­ord­nung sei des­halb, dass die Si­che­rungs­ver­wah­rung künf­tig auf Schwer­ver­bre­cher wie Se­xu­al- und Ge­walt­tä­ter be­schränkt werde. Die von der rot-grü­nen Bun­des­re­gie­rung ein­ge­führ­te nach­träg­li­che Si­che­rungs­ver­wah­rung soll da­ge­gen künf­tig nur noch in ab­so­lu­ten Aus­nah­men­fäl­len an­ge­ord­net wer­den. Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger: "Die nach­träg­li­che Si­che­rungs­ver­wah­rung hat sich - un­ab­hän­gig von immer wie­der zu­ta­ge ge­tre­te­nen Schutz­lü­cken - als wenig pra­xis­taug­lich er­wie­sen."...
weiter lesen: http://www.bmj.bund.de/enid/4da3dd22599 ... g_1py.html

Warum hat sich die Sicherungsverwahrung als nicht praxistauglich erwiesen?
Das wurde hier nicht dargelegt.
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Rechtsstreit
Union beharrt auf Sicherungsverwahrung

Schon 15 als gefährlich geltende Straftäter sind bundesweit auf Basis eines europäischen Gerichtsurteils aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen worden. Vor allem in der Union regt sich Unmut...
weiter lesen: http://www.focus.de/politik/deutschland ... 38095.html
JUSTIZ:
Keine Drehtür zurück ins Gefängnis
Rund 80 Straftäter müssen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden

BERLIN - Rund achtzig Straftäter, die jetzt aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, können nicht gleich wieder inhaftiert werden. Dies ergab nach Angaben des Bundesjustizministeriums ein Treffen der Justiz-Staatssekretäre von Bund und Ländern in Berlin. Alle Betroffenen wurden vor 1998 zu langjährigen Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Damals war die Verwahrung aber noch auf zehn Jahre begrenzt. Diese Frist hat der Bundestag 1998 aufgehoben, auch für die bereits verurteilten Altfälle. Im Dezember hat jedoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Altfälle nur maximal zehn Jahre in Sicherungshaft bleiben müssen, da Strafgesetze nicht rückwirkend verschärft werden dürfen...
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... erden.html
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JUSTIZ:
Geschlossene Heime für Triebtäter
Der Rechtsausschuss-Vorsitzende Sven Petke fordert eine neue Form der Sicherungsverwahrung

POTSDAM - Im Streit um die Neuregelung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Brandenburger Landtag, Sven Petke (CDU), Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) scharf angegriffen. Deren Vorschlag, gefährliche Straftäter nach ihrer Haftentlassung mit elektronischen Fußfesseln zu überwachen, nannte Petke „unpraktikabel“ und „ärgerlich“. Der MAZ sagte Petke: „Die Sicherheit der Menschen ist eines der höchsten Rechtsgüter, die wir haben. Deshalb ist die nachträgliche Sicherheitsverwahrung der völlig falsche Gegenstand, um das liberale Profil der eigenen Partei daran schärfen zu wollen.“...
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... -neue.html
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Barbarossa
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Erneut hat sich Deutschland eine EU-Rüge wegen der Paxis bei der Sicherungsverwahrung einghandelt:
URTEIL:
Schadensersatz für Vergewaltiger
Gericht kritisiert Sicherungsverwahrung

STRASSBURG - Deutschland hat sich wegen seines Umgangs mit Sexualstraftätern erneut eine schallende Ohrfeige vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingefangen. Der heute 58-jährige Kläger war sieben Jahre länger als ursprünglich vorgesehen in Sicherungsverwahrung gehalten worden. Gestern urteilte das Straßburger Gericht: Die Bundesrepublik muss dem mehrfach wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung sowie sexueller Nötigung Verurteilten sogar 31 000 Euro Entschädigung zahlen. Der Mann befindet sich nach einer Krebsdiagnose unter Auflagen seit 2009 auf freiem Fuß. Diese Auflagen müssen nun ebenfalls gestrichen werden (Aktenzeichen EGMR Beschwerde-Nr. 30060/04).
(...)
Dabei betont das Gericht, dass der Gesetzgeber die Öffentlichkeit vor neuen Verbrechen schützen dürfe, vor allem bei einem schweren Sexualdelikt wie Vergewaltigung. Die Konvention lasse aber nicht zu, dass dazu „Maßnahmen ergriffen werden, die selbst gegen die Rechte“ des Täters verstoßen. Eine Sicherungsverwahrung ist also vertretbar, wenn sich diese klar von der Haft unterscheidet und nicht rückwirkend verhängt wird.

Deutschland hat zwar seine Gesetze zur Sicherungsverwahrung inzwischen geändert, umstritten ist jedoch, was mit den Altfällen geschehen soll. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird noch in diesem Jahr erwartet. (Von Detlef Drewes)
weiter lesen: http://geschichte-wissen.de/go/euverurteiltdeutschland

Ein schwieriger Fall, denn gerade in solchen Fällen ist die Gefahr einer Wiederholungstat besonders groß. "Wasserdichte" Urteile und Verfahren sind hier besonders wichtig, wenn man nicht will, daß Bürger zur Selbsthilfe greifen, oder - was es auch gibt - eine teure "rund um die Uhr-Überwachung" solcher Täter durch die Polizei:
Taxi-Verbot für Vergewaltiger

Stuttgart. Hunderte Sexualstraftäter verlassen jährlich die Gefängnisse im Land. Durch Sozialarbeit, strenge Auflagen und Therapien bleiben die meisten von ihnen straffrei. Doch hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht.

Sieben Männer, auf Schritt und Tritt verfolgt von einem Trupp Polizisten: In Freiburg wird für eine Handvoll entlassener Sexualstraftäter die Maxime "maximale Sicherheit" umgesetzt. Die lückenlose Überwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter sorgt nicht nur für Aufsehen - sie bringt auch die Polizei an die Belastungsgrenze. Über 100 Beamte sind im Schichteinsatz, 40 000 Euro kostet das pro Woche. Fachleute und Juristen sehen die Entwicklung mit Unbehagen - weil der Staat für diese wenigen Fälle eine Sicherheit suggeriert, die auf breiter Basis nie umsetzbar wäre. "Alle Augen sind derzeit auf diese wenigen Täter gerichtet", sagt Georg Zwinger, Geschäftsführer des Trägers "Neustart", der in Baden-Württemberg für die Bewährungshilfe zuständig ist. "Von all den anderen spricht niemand."

Kann man Rückfälle von Kinderschändern und Vergewaltigern verhindern? Sind Sexualstraftäter resozialisierbar? Als Chef der Bewährungshilfe im Land weiß Zwinger, dass Rückfälle zur traurigen Realität gehören - wenn sie auch relativ selten sind.
(...)
Gibt es auch hoffnungslose Fälle? Ja, die gibt es, sagt Zwinger. "Aber viel seltener als die Öffentlichkeit glaubt." Für sie kann eine lebenslange Führungsaufsicht angeordnet werden - wenn sie nicht ohnehin unbegrenzt in Sicherungsverwahrung bleiben.
den ganzen Artikel lesen: http://geschichte-wissen.de/go/ueberwac ... gewaltiger
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Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig
Karlsruhe kippt bisherige Regelung / Gefährliche Täter werden nicht sofort freigelassen

KARLSRUHE - Das Bundesverfassungsgericht hat sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung von Straftätern für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter fordern eine umfassende Reform. Bis dahin dürfen als gefährlich geltende Gewalt- und Sexualtäter nach Verbüßung ihrer Strafe nur unter strengen Voraussetzungen eingesperrt bleiben. Für ein neues Gesamtkonzept setzten die Richter eine Frist von zwei Jahren.

Die Entscheidung bedeutet keine sofortige Freilassung für mehrere hundert Verwahrte. „Eine solche Situation würde Gerichte, Verwaltung und Polizei vor kaum lösbare Probleme stellen“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung gestern in Karlsruhe. „Hochgefährliche Straftäter dürfen unter engen Voraussetzungen in Sicherungsverwahrung bleiben.“ Deshalb ordnete das Gericht eine Übergangsregelung an. Die weitere Unterbringung sei aber nur zulässig, wenn „die Gefahr künftiger schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten besteht“. Derzeit befinden sich bundesweit rund 500 Straftäter in Sicherungsverwahrung, weil sie auch nach Verbüßung ihrer regulären Strafe als gefährlich gelten...
weiter lesen: http://geschichte-wissen.de/go/karlsruh ... verwahrung
JUSTIZ:
Ganz anders als im Gefängnis
Verfassungsgericht: Sicherungsverwahrung soll sich deutlich von der Strafhaft unterscheiden

KARLSRUHE - Mit einer so weitreichenden Entscheidung hat niemand gerechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat das gesamte Recht der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Es ist zwar auch in Zukunft möglich, dass hochgefährliche Strafgefangene nach Verbüßung der Strafe hinter Gitter bleiben müssen, doch das Recht der Sicherungsverwahrung muss völlig neu geregelt werden.

Geklagt hatten vier Straftäter, die einst wegen Vergewaltigung oder Mord verurteilt wurden. Ihre langjährigen Haftstrafen haben sie längst abgesessen und befinden sich nun in Sicherungsverwahrung, weil sie noch als gefährlich gelten.
(...)
Der Gesetzgeber hat für die Neuregelung bis zum 31. Mai 2013 Zeit, also rund zwei Jahre. Bis dahin bleiben die normalen Verwahrten in der Regel hinter Gittern. Ausnahmen gelten aber für die sogenannten Altfälle, bundesweit rund 80 Personen, darunter die vier Kläger. Bis zum Jahresende können wohl alle von ihnen die Sicherungsverwahrung verlassen. Entweder sie kommen in Freiheit oder in die Psychiatrie...
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Polit-Onkel
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Die Sicherungsverwahrung erfolgt in den JVAs. Dafür werden Flure von den Inhaftierten abgetrennt, meistens nur durch eine Gittertür. Die Sicherungsverwahrten leben faktisch nur unter "besseren" Haftbedingungen weiter obwohl sie ihre Strafe verbüßt haben.
Warum reformiert man nicht den Strafenkatalog?
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