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Rentenkürzung für DDR-Funktionäre gebilligt
Bundesverfassungsgericht akzeptiert Abbau von überhöhten Ansprüchen ehemaliger DDR-Minister
KARLSRUHE - Die Rentenbegrenzung für hohe DDR-Funktionäre verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Im dritten Anlauf billigte das Bundesverfassungsgericht nun ein entsprechendes Gesetz...
Das ist schon richtig so.