So kann eine Bemerkung - eigentlich eher nebenbei hingeworfen - eine ziemliche Diskussion auslösen und zum Nachdenken anregen. So auch bei mir.Marianne E. hat geschrieben:Barbarossa schreibt u.a.Welchen Grund gibt es, jemanden umzubringen?Wie gesagt, alles kein Grund, jemanden gleich umzubringen.
Aber da gibt es schon einige Möglichkeiten, die auch rechtsstaatlich legitimiert sind.
- Da gibt es zum einen die Notwehr in Verhältnismäßigkeit. Wurde schon angesprochen:
Wenn der Angreifer einem sichtbar nach dem Leben trachtet, bleibt man straffrei, wenn der Angreifer bei der Notwehr stirbt.
Krieg ist aber etwas anderes. Da geht es um das gezielte Töten von Soldaten einer feindlichen Armee.
- Zum Zweiten gibt es den sog. ,,Finalen Rettungsschuss''.
Sicherheitskräfte dürfen Geiselnehmer während der Tat erschießen, wenn sich die Geiseln in akuter Lebensgefahr befinden und eine andere Befreiung der Geiseln nicht möglich ist.
- Und es gibt auch den sog. ,,Tyrannenmord'', der straffrei bleiben kann, wenn dadurch eine brutale Diktatur beendet wird und ein Regierungswechsel stattfindet.
Das Beispiel Hitlerattentat wurde bereits angesprochen. Hätte das Attentat funktioniert und Hitler wäre dabei umgekommen, hätte eine nachfolgende Regierung die Attentäter Stauffenberg & Co. sicher nicht dafür bestraft. Das wurde irgendwann im Fernsehen auch als rechtsstaatlich legitim bezeichnet.
Das sind so die Möglichkeiten, die mir einfallen. Auf Lübcke trifft keine davon zu.