Gerade in der letzten Zeit wird wieder häufig über den "Kündigungsschutz" in Deutschland debattiert und darüber, ob es hier zu starr ist.
Was mich daran mal interessieren würde:
Was versteht man überhaupt unter dem Kündigungsschutz und wie sieht er konkret für einen Arbeitnehmer aus?
Ich habe in meiner Zeit als Arbeitnehmer in der Baubranche lediglich die Kündigungsfrist kennen gelernt - 14 Tage und schon war man raus...
Kündigungsschutz - was ist das?
Moderator: Barbarossa
- Barbarossa
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Ich bin leider nicht direkt in dieses Thema eingearbeitet. Aber zwei Links habe ich trotzdem zur Hand
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg ... 90951.html
http://www.bmas.de/coremedia/generator/ ... chutz.html
(Die PDF-Datei kann ich leider nicht öffnen)
Freundliche Grüße
Balduin
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg ... 90951.html
http://www.bmas.de/coremedia/generator/ ... chutz.html
(Die PDF-Datei kann ich leider nicht öffnen)
Freundliche Grüße
Balduin
Klassische Juristenantwort:
Das kommt drauf an.
Über den Themenkomplex Kündigungsschutz wurden und werden unzählige Aufsätze und Bücher geschrieben.
Kurz gefasst kann man wohl sagen, dass der Kündigungsschutz das bestehende Kündigungsrecht unter bestimmten Umständen aus bestimmten Gründen in einer bestimmten Weise modifiziert. Es entfaltet sowohl die gewünschte Wirkung, dass der Arbeitnehmer nicht von heute auf morgen ohne Erwerbsmöglichkeit dasteht (wobei Arbeitslosigkeit infolge bestimmter betrieblicher Entscheidungen nicht zum Bereich des Kündigungsschutzes zählt; deshalb werden Werke meist gleich ganz geschlossen, statt einzelne Angestellte zu entlassen), es wirkt aber auch umgekehrt, indem Arbeitgeber im Zweifel von der Einstellung weiterer Arbeitskräfte absehen, ungewollt als Beschäftigungsbremse.
Das kommt drauf an.
Über den Themenkomplex Kündigungsschutz wurden und werden unzählige Aufsätze und Bücher geschrieben.
Kurz gefasst kann man wohl sagen, dass der Kündigungsschutz das bestehende Kündigungsrecht unter bestimmten Umständen aus bestimmten Gründen in einer bestimmten Weise modifiziert. Es entfaltet sowohl die gewünschte Wirkung, dass der Arbeitnehmer nicht von heute auf morgen ohne Erwerbsmöglichkeit dasteht (wobei Arbeitslosigkeit infolge bestimmter betrieblicher Entscheidungen nicht zum Bereich des Kündigungsschutzes zählt; deshalb werden Werke meist gleich ganz geschlossen, statt einzelne Angestellte zu entlassen), es wirkt aber auch umgekehrt, indem Arbeitgeber im Zweifel von der Einstellung weiterer Arbeitskräfte absehen, ungewollt als Beschäftigungsbremse.
sic transit gloria mundi
Diese liberale Litanei wird auch durch dauerwiederholung nicht wahr:elysian hat geschrieben: es wirkt aber auch umgekehrt, indem Arbeitgeber im Zweifel von der Einstellung weiterer Arbeitskräfte absehen, ungewollt als Beschäftigungsbremse.
http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-k ... 00210.html
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