Lieber Renegat,Renegat hat geschrieben:Ja, richtig, das haben wir heute. Dazu kommt noch (Schein)-Selbstständigkeit, Aufsplittung von regulären Arbeitsverhältnissen in Minijobs, Zeitarbeit und und und. Nur war das so geplant damals?dieter hat geschrieben:Lieber Renegat,Renegat hat geschrieben:Babylon, Barbarossa, Dieter, seit ich mich gestern zur Agenda 2010 geäußert habe, denke ich darüber nach, ob das so stimmt.
Vielleicht können wir stichwortartig die Fakten sammeln, was sich damit wirklich geändert hat.
Denn dieser oft zitierte Punkt, dass der unverschuldet arbeitslos gewordene so gestellt ist, als hätte er nie gearbeitet, kann so nicht stimmen.
Es gab schon immer die Unterscheidung von Arbeitslosengeld = %-Satz vom letzten Einkommen und Arbeitslosenhilfe. Bei letzterer wurden Ersparnisse, Unterhaltspflichtige usw. herangezogen. Die AL-Hilfe bewegte sich im Sozialhilfebereich, wurde nur vom Arbeitsamt verwaltet. Durch die Hartz IV-Reform wurden alle Arbeitsfähigen unter der Zuständigkeit des BA zusammengefaßt und das ALG-II wird nach den gleichen Grundsätzen für alle berechnet, die nicht ALG I berechtigt sind. ALG I entspricht dem alten Arbeitslosengeld. ALG II in etwa der alten Arbeitslosenhilfe. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslos ... schland%29
Da sind die Unterschiede also gar nicht so groß, was sich geändert hat, sind die Arbeitsbedingungen, auch rechtlich. Da würde ich gern die einzelnen Maßnahmen sammeln.
der Arbeitnehmer muß jede Arbeit annehmen, die ihm angeboten wird, die befristeten Arbeitsverhältnisse können immer wieder verlängert werden, es kann aufgestockt werden, wenn der Arbeitgeber nicht genug zahlt. Das sind drei von möglichen Grundsätzen, die nun gelten.
Oder hat sich das derart ausufernd entwickelt, als die Unternehmen merkten, dass sich damit wunderbar Lohnkosten = schlechte Kosten auf BWL-Seite sparen lassen?
die Unternehmer haben ihre Möglichkeiten brutal ausgenutzt. Konnte sich Schröder so nicht vorstellen.