Ich greife mir mal einen Punkt heraus:
Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit. Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen.
Faktisch wird hier ein universelles allgemeines Eigentum postuliert, dass sich dann an den Werken des Individuums fortsetzt und den Rechtsgrundlage für den Anspruch darstellt, das individuelle Werk zu kollektivieren.
Legt man diese Sicht zugrunde, ist das Werk also entweder nur eine Ansammlung vorausgesetzter Gegenstände des allgemeinen Eigentums oder aber das Eigentum der Allgemeinheit überlagert das Eigentum an den in der Tat rein individuellen Elementen.
Zwar sollen die Individuen für ihre Leistung entlohnt werden, indem ihnen gewisse Verwertungsrechte zugestanden werden, aber das, was Eigentum essentiell ausmacht, die weitgehende Verfügungsgewalt über etwas, bestünde für das individuelle Eigentum praktisch nicht mehr.
Einfacher formuliert: nicht wer schafft, soll den Preis bestimmen, sondern die Gemeinschaft dem Einzelnen einen Lohn für die Arbeit zuteilen.
Meine Kritik würde hier an verschiedenen Punkten ansetzen:
1. Es gibt kein universelles Eigentum der Gemeinschaft. Und wenn man der Meinung ist, dass es ein solches Eigentum gäbe, dann müsste dies schon überzeugend begründet werden. Daran fehlt es hier.
Einfach zu behaupten, am Anfang wäre nur die Natur gewesen und die hätte allen gehört und daraus ließe sich dann jede weitere Entwicklung und Erfindung und so weiter ableiten, ist offensichtlich nicht ausreichend.
2. Es ist reichlich anmaßend, die individuelle Leistung gering zu achten (man nehme als Beispiel nur Bachs großartige Werke!) und ihnen nicht umfassend das Recht einräumen zu wollen, von diesen Anstrengungen dann auch umfangreich zu profitieren. Wieso sollten Schaffende sich von Dritten sagen lassen müssen, wieviel sie an ihrer Leistung verdienen dürfen?
3. Für die Annahme eines allgemeinen Eigentums (nebenbei gefragt: wer gehört eigentlich zu dieser Allgemeinheit und wer nicht? Auch Nordkoreaner oder Iraner? Haben die dann Ansprüche auf die Pläne und Unterlagen für Waffentechnologie?) könnte die Überlegung sprechen, dass bereits jetzt ab einem bestimmten Zeitpunkt ein Ende von Urheberrechten akzeptiert wird. Allerdings holt sich die Allgemeinheit m.E. dabei nichts "zurück"! (auch Bach hat sich durch andere anregen lassen, aber was er übernahm, übernahm er von einem anderen Individuum und nicht von der Allgemeinheit! Das trifft dann auch wieder für jenes andere Individuum zu) Jedenfalls aber fehlt eine überzeugende Begründung, warum diese Regelung nicht ausreichend sein solle.
4. Nichtkommerzielle Verwendung von Werken ist bereits jetzt in vielen Fällen unproblematisch und die Verwendung veröffentlicher Werke ebenfalls möglich, solange man die fremde Leistung klar herausstellt (wie heißt es doch? "Ehre, wem Ehre gebührt!").
Eine "Verbesserung" würde durch eine entsprechende Änderung also vor allem für Fälle in Betracht kommen, in denen jemand fremde Leistung für eigene wirtschaftliche Zwecke nutzbar machen will.
Das so mal auf die Schnelle.
p.s. fällt mir grade ein:
vergleicht doch mal die Rechtslage mit jener, die bei körperlichen Gegenständen gilt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/950.html
Wenn jemand sich eines anderen Farbkasten und Papier schnappt und er malt darauf ein Kunstwerk, dann erwirbt der Maler auch das Eigentum am Papier. (Wert d. Materials z.B. 5 Euro; Bildwert z.B. 132 Euro)