Magazin-Ausgabe: Der Terror der RAF

Kommentare und Meinungen zu epochenübergreifenden Themen

Moderator: Barbarossa

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dieter
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Lieber Beppone,
auch ein Stefan Aust ist für mich nicht maßgeblich, erst wenn sie rechtskräftig deswegen verurteilt worden wären, dann hätten sie auch ihre Zulassung als Rechtsanwalt verloren, das wäre für mich maßgebend. Bei uns gilt immer noch die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. :wink:
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
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dieter
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Lieber Ralph,
das sind alles olle Kamellen,
Dein erster Link ist vom 24.4.1978 von einer Frau Scherer,
Dein zweiter Link vom 17.11.2009 von Herrn Buß
und der dritte Link vom 28.4.2007 von Herrn Sontheimer.
Die Verfahren sind abgeschlossen Herrn Schily und Herrn Ströbele sind immer noch Anwälte waren oder sind Bundestagsabgeordnete, Sröbele sogar als einziger Grüner immer direkt in seinem berliner Wahlkreis gewählt. Für mich als Demokraten und Verteidiger des Rechtsstaates gilt die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils, :wink: daran können auch Journalisten des Spiegels nichts ändern, ob die überhaupt noch bei dem Verlag sind, das ist hier die Frage :?: Ich halte mich an die Prinzipien unseres Rechtsstaates. Ich habe die Zeit mitbekommen, die Schuldigen sind verurteilt worden und das ist gut so und damit sollte Schluß sein. :roll:
Bescheiden wie ich bin, halte ich mich für einen preußichen Protestanten, sozialliberal und ökologisch. :wink: :mrgreen: (Vorsicht,Ironie)
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