verschiedene Jahreszahlen genannt, die bis zu acht Jahrzehnte auseinander liegen:
1867, 1871, 1918/19, 1932, 1934, 1945 und 1947. Von besonderem Interesse ist das
Kontrollratsgesetz Nr. 46 betreffend die Auflösung Preussens vom 25. Februar 1947,
in dessen Präambel zu lesen ist, dass der Staat Preussen "in Wirklichkeit zu bestehen
aufgehört" habe und in dessen Art. I der Staat Preussen "aufgelöst" wird. Es stellt sich
die Frage nach der rechtlichen Bedeutung dieses Gesetzes. Kann denn ein
Kontrollratsbeschluss ein jahrhundertealtes Staatswesen so einfach auslöschen

erst durch das Gesetz der Alliierten der preussische Staat untergegangen oder war er
bereits vorher aufgelöst worden

untergegangen sein sollte, welchen Status hatte dann Preussen nach dem staatlichen
Untergang bis zum Kontrollratsbeschluss
