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Christliche Gewerkschaft nicht tariffähig
Landesarbeitsgericht bestätigt erste Instanz, lässt aber Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht zu
POTSDAM - Die Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) gelten weiterhin als nicht tariffähig. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat gestern eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom Juni bestätigt. Von der Entscheidung sind dem Gericht zufolge rund 280 000 Zeitarbeiter betroffen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt das Urteil. „Bei der CGZP handelt es sich nicht um eine Gewerkschaft, sondern um eine Vereinigung, die Dumpinglöhne befördert“, so DGB-Vorstand Claus Matecki. Die Billigkonkurrenz habe gedroht, das Tarifsystems völlig zu unterhöhlen, sagte Gerd Herzberg, Vizechef der Gewerkschaft Verdi. Gemeinsam mit dem Berliner Senat hatte Verdi das Verfahren gegen die Christliche Gewerkschaft in Gang gebracht...
Christliche Gewerkschaft nicht tariffähig
Moderator: Barbarossa
- Barbarossa
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Hm, dieses Urteil folgt scheinbar einer strittigen Rechtsauffassung.
Leider fehlt ein link zum Urteil, sodass ich nicht sagen kann, welche anderen Gründe im Urteil zusätzlich ausgeführt wurden und ob diese die Entscheidung auch tragen.
Liegen außer der Durchsetzungsfähigkeit sonst keine hindernden Gründe vor, wird die Christliche Gewerkschaft vor dem BAG mit einiger Wahrscheinlichkeit Erfolg haben.
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http://www.lexexakt.de/glossar/koalitionarb.html
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http://www.lexexakt.de/glossar/gewerkschaft.html
Das betrifft wohl den Punkt der Arbeitskampfbereitschaft. Dieses Kriterium wird von der herrschenden Meinung nicht anerkannt. Vielmehr ist von der Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 GG auch eine Vereinigung geschützt, die einen Tarifvertrag nicht kampfweise durchsetzen kann. Es genügt, dass diese Durchsetzungskraft angestrebt wird [BAG 17.2.1998 NZA 1998, 754f.].Das Gericht hatte unter anderem bemängelt, die CGZP sei gegenüber den Unternehmen nicht durchsetzungsfähig.
Leider fehlt ein link zum Urteil, sodass ich nicht sagen kann, welche anderen Gründe im Urteil zusätzlich ausgeführt wurden und ob diese die Entscheidung auch tragen.
Liegen außer der Durchsetzungsfähigkeit sonst keine hindernden Gründe vor, wird die Christliche Gewerkschaft vor dem BAG mit einiger Wahrscheinlichkeit Erfolg haben.
sic transit gloria mundi
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