Zitat in voller Länge:
»Die Erwerbung brandenburgischer Gebiete außerhalb der kurmärkischen Kernlande – in Ostpreußen wie auch am Niederrhein – war von hoher politischer Komplexität, lässt sich jedoch im Kern auf das weibliche Erbe der Anna von Preußen, Gemahlin des Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg, zurückführen.
Das herzogliche Ostpreußen fiel an Brandenburg über das Erbe ihres Vaters, Herzog Albrecht Friedrich von Preußen, während die niederrheinischen Territorien – insbesondere Kleve, Mark und Ravensberg – über die Linie ihrer Mutter, Maria Eleonora von Jülich-Kleve-Berg, in den Besitz der brandenburgischen Hohenzollern gelangten.
Im Folgenden wird der Zusammenhang dieser Erbverhältnisse und der daraus resultierenden politischen Entwicklungen näher dargestellt.
Der Vertrag von Xanten vom 12. November 1614 beendete den sogenannten Jülich-Klevischen Erbfolgestreit, eine komplexe Auseinandersetzung um das Erbe der 1609 ausgestorbenen Herzöge von Jülich-Kleve-Berg. Dieser Streit hatte das Potential, ein gesamteuropäisches Konfliktfeld zu werden, da er konfessionelle, dynastische und machtpolitische Interessen vieler Mächte berührte.
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1. Ausgangslage
Das Herzogtum Jülich-Kleve-Berg, das auch die Grafschaften Mark und Ravensberg umfasste, war ein bedeutendes Territorium am Niederrhein, strategisch zwischen den spanischen Niederlanden, den Generalstaaten und dem Heiligen Römischen Reich gelegen.
Als der letzte Herzog, Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg, 1609 kinderlos starb, hinterließ er keine klar geregelte Nachfolge. Dies führte zu konkurrierenden Erbansprüchen, insbesondere zwischen zwei Fürstenhäusern:
• Haus Brandenburg (Hohenzollern): vertreten durch Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg, dessen Gemahlin Anna von Preußen eine Nichte des verstorbenen Herzogs war.
• Haus Pfalz-Neuburg (Wittelsbacher Linie): vertreten durch Herzog Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg, dessen Sohn Wolfgang Wilhelm gleichfalls über weibliche Linien Anspruch erhob.
Beide Häuser stützten ihre Ansprüche auf die weibliche Erbfolge, die jedoch im Reichsrecht uneinheitlich gehandhabt wurde.
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2. Europäische Dimension
Der Streit eskalierte schnell zu einer internationalen Krise, da die großen Mächte sich auf die eine oder andere Seite schlugen:
• Protestantische Mächte (besonders England und die Generalstaaten der Niederlande) unterstützten den Kurfürsten von Brandenburg, der evangelisch war.
• Katholische Mächte (vor allem Spanien und das katholische Lager des Kaisers) neigten zur Unterstützung von Pfalz-Neuburg, der allerdings erst im Verlauf des Konflikts 1613 selbst zum Katholizismus übertrat – ein entscheidender Schritt, der seine Position gegenüber Habsburg stärkte.
Die Situation wurde dadurch verschärft, dass die Gebiete an der Grenze zwischen den spanischen Niederlanden und dem protestantischen Norden lagen, also an einer der empfindlichsten Nahtstellen der europäischen Konfessionspolitik vor dem Dreißigjährigen Krieg.
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3. Verlauf des Konflikts
Nach 1609 kam es zur gemeinsamen Besetzung der Herzogtümer durch brandenburgische und pfalz-neuburgische Truppen („Doppelregierung“). Doch die Spannungen nahmen rasch zu, als die beiden Seiten sich militärisch abzusichern begannen.
Zugleich mischten sich auswärtige Mächte aktiv ein:
• Die Generalstaaten entsandten Truppen unter Moritz von Oranien, um protestantische Positionen zu sichern.
• Die spanischen Habsburger besetzten aus Furcht vor einem protestantischen Einfluss die Festung Jülich (1610), was das Konfliktpotenzial erheblich steigerte.
Ein offener Krieg zwischen den Großmächten konnte jedoch noch verhindert werden – auch, weil beide Seiten sich überlastet sahen und größere Mächte wie Frankreich und der Kaiser mäßigend wirkten.
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4. Der Vertrag von Xanten (1614)
Die Verhandlungen fanden unter Vermittlung der niederländischen Generalstaaten und Englands statt und führten am 12. November 1614 zum Vertrag von Xanten.
Vertragspartner:
• Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg
• Herzog Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg
unter Mitwirkung von England, den Generalstaaten und Spanien als Vermittlern bzw. Garantiemächten.
Inhalt:
Die Länder des Erbes wurden geteilt, um einen Ausgleich zwischen beiden Ansprüchen zu schaffen:
• An Brandenburg fiel die Grafschaft Mark, die Grafschaft Ravensberg und das Herzogtum Kleve (im nördlichen Teil des Erbes).
• An Pfalz-Neuburg fielen das Herzogtum Jülich und das Herzogtum Berg (im südlichen Teil).
Damit wurde das Territorium faktisch in einen protestantisch-nördlichen und einen katholisch-südlichen Teil gespalten.
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5. Bedeutung und Folgen
• Der Vertrag verhinderte vorerst einen großen europäischen Krieg, der das Reich schon vor dem Dreißigjährigen Krieg hätte erschüttern können.
• Die Zersplitterung des Territoriums blieb jedoch bestehen und führte zu langanhaltenden administrativen und konfessionellen Spannungen.
• Für Brandenburg-Preußen war der Vertrag ein entscheidender Schritt in seiner territorialen Expansion nach Westen – die Erwerbung von Kleve, Mark und Ravensberg bildete einen wichtigen Grundstein für den späteren brandenburgisch-preußischen Territorialstaat.
• Für Pfalz-Neuburg bedeutete der Gewinn von Jülich und Berg zugleich eine erhebliche Aufwertung, besonders da Herzog Wolfgang Wilhelm sich den spanisch-habsburgischen Interessen annäherte.«
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12. November 1614 - Vertrag von Xanten und die Entstehung Brandenburg-Preußens
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Im folgenden Beitrag werden die dynastischen Details noch einmal abgehandelt. Es wird durchaus verzwickt, aber so sind Zugewinne der Mark Brandenburg sowohl auf das Herzogtum Preußen als auch auf Besitzungen ganz im Westen des Reiches entstanden.
Textzitat in voller Länge:
»25. März 1609
Brandenburgischer Niederrhein noch vor dem Dreißigjährigen Krieg
Brandenburgs Expansion über die Kernprovinzen der spätmittelalterlich- frühneuzeitlichen Gebiete hinaus, war das glückliche Ergebnis einer folgenreichen Heirat gewesen.
Wir holen heute weit aus, denn es erscheint uns wichtig, um die dynastische Heiratspolitik als das wesentliche Mittel des Machtzugewinns bis weit in die Neuzeit hinein zu erläutern.
Der Aufstieg der Hohenzollern zu bedeutenden Territorialfürsten ist in wesentlichen Teilen ihrer Geschichte bestimmt gewesen von bedeutsamen Gebietszuwächsen, die über Heirat in den dynastischen Zugriff geriet, und nicht durch kriegerische Expansion.
Den Anfang nahm das Grafengeschlecht der Zollern, benannt nach ihrer Stammburg, im albschwäbischen Raum beim heutigen Hechingen.
Durch zahlreiche Erbteilungen war es fast zur Bedeutungslosigkeit geschrumpft. Später wurde sogar die Reichsunmittelbarkeit, mindestens aber der Reichsfürstenstand in Frage gestellt. Über Heirat zur Zeit Kaiser Friedrich Barbarossas verpflanzte sich der Hauptzweig ins Fränkische, wo die Zollern fortan formal zwar nur Burggrafen zu Nürnberg waren, über ihre geerbten Allodialgüter, die als Brautgabe kamen, allerlei kaiserliche Privilegien, sowie guter Haushaltung den wachsenden Wohlstand für Zukäufe weiterer Landschaften nutzten und so Mitte des Spätmittelalters in Franken die mit weitem Abstand bedeutendsten Territorialbesitzer waren, ohne dass große Teile dieses Territoriums Reichslehen gewesen wären. Diese Gebiete waren damit nicht zwangsläufig souverän, aber es ermöglichte den freizügigen Gebrauch, Weitergabe, Teilung, Verkauf, Belehnung ohne die kaiserliche Kanzlei langwierig konsultieren und bezahlen zu müssen. Aus dieser einmaligen Stellung heraus, obwohl seinerzeit noch keine Reichsfürsten von Rang, wurden Sie wiederholt zum Zünglein an der Waage, wenn es wieder einmal darum ging dem Reich einen neuen König zu geben. Als Burggrafen waren sie selbst keine Kurfürsten, traten jedoch durch ihre dominante Rolle in einer der wichtigsten Regionen des Reichs, wiederholt als „Königsmacher“ zutage, so bei Rudolf von Habsburg, bei Ludwig IV. und am prominentesten und folgenreichsten, bei Sigismund von Luxemburg.
Über die Verbindung zu Sigismund kam die Belehnung der Zollern oder Hohenzollern mit der Mark Brandenburg. Sie taten sich als Landfremde einige Generationen schwer und die ersten brandenburgischen Markgrafen aus diesem Geschlecht sind auch alle in Heilsbronn, in der fränkischen Grablege beigesetzt und nicht auf märkischen Grund.
Die dritte Generation hat sich schließlich als Märker gefühlt und als Märker agiert, der Reichspolitik des Rücken gekehrt, und um die inneren Belange Brandenburgs gekümmert.
Am Vorabend des Dreißigjährigen Krieges sollte es erneut zu einer einflussreichen Heiratsverbindung kommen. Es erweitert den Blick jetzt in Regionen, die bislang nie auch nur am Horizont brandenburgischer Politik gewesen wäre.
Der Tod Johann Wilhelms und die Erbfolge seiner vier Schwestern
Als Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg am 25. März 1609 starb, erlosch die männliche Linie des Hauses La Marck-Jülich-Kleve-Berg. Der Herzog war seit längerer Zeit geistig krank und hinterließ keine Nachkommen. Damit fiel die Frage der Erbfolge auf seine Schwestern, die Töchter seines Vaters Wilhelm V. („der Reiche“) von Jülich-Kleve-Berg zurück.
Sie waren in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts politisch bedeutend verheiratet worden. Ihre Ehen verbanden das niederrheinische Herzogshaus mit mehreren der einflussreichsten Dynastien des Reiches, wodurch eine komplizierte Erbkonstellation entstand, in der mehrere Fürstenhäuser Ansprüche geltend machen konnten. Die Geschichte Europas zeigt, dass Streitigkeiten um eine Erbe solche Bedeutung selten ohne kriegerischer Auseinandersetzungen gelöst wurden. Die konfessionell geladene Atmosphäre Anfang des 17. Jahrhunderts machten einen Konflikt nur noch wahrscheinlicher.
Bevor wir auf den Ausgang schauen, müssen wir ausreichend detailliert auf die Erbinnen eingehen und den daraus entstehenden Akteuren.
Die Reihenfolge der Schwestern – von der ältesten zur jüngsten:
Maria Eleonora von Jülich-Kleve-Berg
Die älteste Schwester des verstorbenen Herzogs Johann Wilhelm war Maria Eleonora (1550–1608).
Sie heiratete Albrecht Friedrich, den Herzog von Preußen aus der fränkischen Linie der Hohenzollern. Das Herzogtum Preußen war zu dieser Zeit kein Reichslehen, sondern ein Lehen der polnischen Krone, das 1525 aus dem säkularisierten Ordensstaat hervorgegangen war.
Aus dieser Ehe und der eigene Verbindung zum Niederrhein, entstand die entscheidende doppelte Erbanwartschaft für das Haus Brandenburg:
Erstens begründete Maria Eleonora als Erstgeborene den vorrangigen Anspruch auf das Erbe ihres Bruders am Niederrhein. Da Johann Wilhelm kinderlos starb, betrachtete Brandenburg die Nachkommen der ältesten Schwester als die rechtmäßigen Gesamterben der Vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg.
Zweitens sicherte die Verbindung den Erbgang im Herzogtum Preußen selbst. Albrecht Friedrich litt seit den 1570er Jahren an schwerer geistiger Krankheit und war dauerhaft regierungsunfähig. Deshalb führten seit dieser Zeit Verwandte aus dem Hause Hohenzollern die Regierung des Landes als Statthalter.
Maria Eleonora und Albrecht Friedrich hatten mehrere Töchter, von denen die älteste Anna von Preußen (1576–1625) war. Diese heiratete 1594 Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg auf Initiative ihrer Mutter. In ihrer Person vereinigten sich somit die Ansprüche auf den Niederrhein (als Erbin ihrer Mutter Maria Eleonora) und auf das Herzogtum Preußen (als direkte Erbin ihres Vaters Albrecht Friedrich).
Es entstand eine dynastische Verbindung von erheblicher politischer Tragweite.
In der verkürzten Darstellung wird Johann Sigismund häufig als der Erbe des das Herzogtums Preußen genannt. Juristisch ist diese Formulierung jedoch ungenau.
Als Herzog Albrecht Friedrich 1618 starb, fiel das Erbrecht allein an seine Tochter Anna von Preußen. Sie war nach der geltenden Erbfolgeordnung die legitime Erbin des Herzogtums. Johann Sigismund verfügte nur in ihrem Namen als ihr Ehemann und Vormund und übte die landesherrlichen Rechte seiner erbenden Gemahlin aus. Er regierte das Herzogtum kraft seiner Stellung als Gemahl der Erbin.
Hinzu kam ein weiterer rechtlicher Umstand: Das Herzogtum Preußen war ein Lehen der polnischen Krone. Der neue Landesherr musste daher dem König von Polen den Lehenseid leisten. Diese Belehnung erfolgte 1618 für Johann Sigismund, wodurch in der äußeren Darstellung der Eindruck entstand, er selbst sei der Erbe gewesen.
Der endgültige dynastische Übergang zur brandenburgischen Linie der Hohenzollern vollzog sich jedoch erst mit dem gemeinsamen Sohn des Paares, Georg Wilhelm. Nach dem Tod Johann Sigismunds im Jahr 1619 wurde Georg Wilhelm Kurfürst von Brandenburg und zugleich Herzog von Preußen. Erst mit ihm vereinigten sich beide Territorien dauerhaft in einer Personalunion.
Durch jene Heirat mit Anna von Preußen und ihren Erbansprüchen auf das väterliche Preußen und die mütterlichen Ansprüche auf die Gebiete am Niederrhein, erklärt sich, weshalb das Haus Brandenburg innerhalb nur weniger Jahre sowohl im Westen als auch im Osten eine signifikante territoriale Erweiterung erfuhr, auf die der mittelalterliche Verwaltungsapparat überhaupt nicht vorbereitet war.
Schauen wir uns, so langwierig es erscheinen mag, die weiteren Schwestern der Maria Eleonora, jener Mutter der Anna von Preußen:
Anna von Jülich-Kleve-Berg (1552–1632).
Sie heiratete Philipp Ludwig, den Pfalzgrafen von Neuburg aus der wittelsbachischen Linie Pfalz-Neuburg.
Aus dieser Ehe ging Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg (1578–1653) hervor. Dieser trat nach dem Tod Johann Wilhelms als Hauptkonkurrent Brandenburgs auf und beanspruchte ebenfalls über die seine Mutter das gesamte Erbe seines kinderlos verstorbenen Onkels.
Ihr Anspruch galt genealogisch als gleichrangig mit dem der Linie Maria Eleonoras (brandenburgisch-preußische Ansprüche).
Der Konflikt zwischen Johann Sigismund von Brandenburg und Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg entwickelte sich schließlich zum eigentlichen Kern des Jülich-Klevischen Erbfolgestreits.
Die Eskalation:
Unmittelbar nach dem Tod Johann Wilhelms 1609 verständigten sich Brandenburg und Pfalz-Neuburg im Dortmunder Rezess zunächst auf eine gemeinsame Verwaltung der Länder. Als sogenannte „Possidierende Fürsten“ besetzten sie das Territorium gemeinsam gegen den kaiserlichen Anspruch die Herzogtümer und Grafschaften als heimgefallene Reichslehen, trotz eines Privileg Kaiser Karls V., einzuziehen.
Die Zusammenarbeit zerbrach bald an der konfessionellen Polarisierung Europas. Um internationale Bündnispartner zu gewinnen, vollzogen beide Thronprätendenten kurz vor der Entscheidung spektakuläre Konfessionswechsel:
Johann Sigismund von Brandenburg trat 1613 zum Calvinismus über, was ihm die Unterstützung der calvinistischen Generalstaaten der Niederlande sicherte.
Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg trat 1614 zum Katholizismus über und heiratete Magdalene von Bayern. Damit gewann er die militärische Rückendeckung der Katholischen Liga und der spanischen Habsburger.
Diese religiöse Weichenstellung machte den Erbfolgestreit zu einem hochexplosiven europäischen Politikum am Vorabend des Dreißigjährigen Krieges.
Gehen wir weiter zu den nächsten erbberechtigten Schwestern, weil es noch nicht kompliziert genug bisher war:
Magdalena von Jülich-Kleve-Berg (1553–1633).
Sie wurde mit Johann I. von Pfalz-Zweibrücken verheiratet, ebenfalls einem Mitglied der verzweigten, mitunter untereinander verfeindeten wittelsbachischen Dynastie.
Auch aus dieser Verbindung gingen mehrere Kinder hervor. Dadurch hätte grundsätzlich auch die Linie Pfalz-Zweibrücken Ansprüche auf das gesamte Erbe erheben können.
Tatsächlich erhob Pfalz-Zweibrücken zunächst auch Ansprüche auf das Erbe der Vereinigten Herzogtümer, da das kaiserliche Privileg Karls V. von 1546 die weibliche Erbfolge ausdrücklich zuließ.
Allerdings ergaben sich mehrere Faktoren, die eine eigenständige Durchsetzung dieser Ansprüche erschwerten.
Erstens gehörte auch Pfalz-Zweibrücken zum Haus Wittelsbach, ebenso wie Pfalz-Neuburg. Innerhalb Teilen der weit verzweigten wittelsbachischen Dynastie bestand ein Interesse, die Kräfte nicht weiter gegenseitig zu schwächen. Da mit Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg bereits ein Wittelsbacher, noch dazu zum Katholizismus zurückgekehrter, als einer der Hauptanwärter auftrat, konzentrierte sich die Unterstützung innerhalb des katholischen Zweigs weitgehend auf diese Linie.
Zweitens verfügte Pfalz-Neuburg über eine deutlich stärkere politische Position im Reich. Wolfgang Wilhelm konnte seine Ansprüche energisch verfolgen und suchte aktiv internationale Bündnisse. Für die Linie Zweibrücken war es prinzipiell schwieriger, ihre Ansprüche in gleicher Intensität militärisch zu verfolgen.
Drittens spielte auch die konfessionelle Situation eine Rolle. Die verschiedenen wittelsbachischen Linien waren konfessionell unterschiedlich orientiert, und der Erbfolgestreit fiel in eine Zeit wachsender konfessioneller Spannungen unmittelbar vor dem Dreißigjährigen Krieg. Eine geschlossene Unterstützung für einen einzigen wittelsbachischen Anwärter konnte daher innerhalb der Familie als strategisch sinnvoll erscheinen.
Aus diesen Gründen trat die Linie Pfalz-Zweibrücken im Verlauf des Konflikts politisch zunehmend in den Hintergrund.
Sibylla von Jülich-Kleve-Berg
Die jüngste Schwester war Sibylla (1557–1628).
Sie heiratete Karl von Österreich, einen Sohn des römisch-deutschen Kaisers Ferdinand I. und damit einen Angehörigen des Hauses Habsburg. Karl war Markgraf von Burgau.
Auch aus dieser Ehe entstanden Nachkommen. Diese hätten grundsätzlich ebenfalls Ansprüche auf das Erbe erheben können.
Das Haus Habsburg verfolgte jedoch eine andere politische Strategie. Die Kaiser betrachteten die Herzogtümer Jülich, Kleve und Berg als Reichslehen. Nach der Auffassung des Kaisers konnte ein solches Lehen im Falle eines erbenlosen Todes grundsätzlich an das Reich zurückfallen, bis er über eine neue Belehnung entschied.
Aus dieser Sicht versuchte der Kaiser zunächst, die Länder unter kaiserliche Verwaltung zu stellen. Tatsächlich ließ er durch Erzherzog Leopold von Österreich die wichtige Festung Jülich besetzen. Dieses Vorgehen zielte weniger darauf ab, die Ansprüche der Burgauer Linie durchzusetzen, sondern vielmehr darauf, die kaiserliche Lehenshoheit praktisch geltend zu machen.
Zugleich musste das Haus Habsburg berücksichtigen, dass die niederrheinischen Territorien in unmittelbarer Nähe zu den Spanischen Niederlanden lagen und damit in die komplizierte europäische Machtpolitik jener Zeit hineinwirkten. Ein offenes dynastisches Vorgehen hätte leicht eine größere militärische Eskalation ausgelöst.
Die habsburgische Politik blieb deshalb eher darauf gerichtet, die Entscheidung über die Lehensvergabe in kaiserlicher Hand zu behalten, statt die Ansprüche der Burgauer Linie aktiv militärisch durchzusetzen.
Die rechtliche Grundlage der Erbansprüche
Kommen wir überhaupt zur rechtlichen Frage. Die entscheidende Grundlage der gesamten Erbfrage bildete ein Privileg Kaiser Karls V. aus dem Jahr 1546.
Dieses Privileg erlaubte ausdrücklich, dass die Herzogtümer Jülich, Kleve und Berg sowie die Grafschaften Mark und Ravensberg auch über weibliche Linien vererbt werden konnten, was im Reich zwar nicht die völlige Ausnahme war, aber nur durch kaiserliche Gnade möglich war.
Damit waren die Nachkommen der vier Schwestern grundsätzlich erbfolgeberechtigt. Allerdings war nicht eindeutig geregelt, ob eine einzelne Linie das gesamte Erbe erhalten sollte oder ob mehrere Linien gleichberechtigt beteiligt waren. Genau diese Unsicherheit führte nach 1609 zu dem langwierigen Konflikt.
Warum sich der Konflikt schließlich auf zwei Linien konzentrierte
Obwohl vier Schwesterlinien existierten, entwickelte sich der Erbfolgestreit faktisch zu einem Konflikt zwischen zwei Hauptanwärtern:
• Johann Sigismund von Brandenburg, der die Rechte seiner Gemahlin Anna von Preußen, Enkelin der ältesten Schwester Maria Eleonora, vertrat
• Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, Sohn der zweitältesten Schwester Anna
Dafür lassen sich mehrere Gründe erkennen, die wir weiter oben auch bereits in Teilen darlegten, doch verfeinern wir die Betrachtung noch etwas.
Erstens stammten beide Linien von den beiden ältesten Töchtern Wilhelms V. ab und konnten damit genealogisch den nächstliegenden Anspruch geltend machen.
Zweitens verfügten Brandenburg und Pfalz-Neuburg über die politischen, diplomatischen und militärischen Mittel, ihre Ansprüche tatsächlich durchzusetzen.
Drittens traten die übrigen Linien im Verlauf der Auseinandersetzung politisch zunehmend zurück. Die Linie Pfalz-Zweibrücken unterstützte letztlich die wittelsbachische Linie Pfalz-Neuburg, während die habsburgische Politik vor allem auf die Wahrung der kaiserlichen Lehensrechte zielte.
Die Entscheidung: Der Vertrag von Xanten 1614
Der Konflikt führte in den folgenden Jahren zu militärischen Spannungen und internationaler Einmischung. Schließlich kam es 1614 zum Vertrag von Xanten, der eine territoriale Aufteilung festlegte. Der Vertrag verhinderte den Ausbruch eines großen europäischen Krieges, losgetreten im Westen. Dass er vier Jahre später im Südosten des Reichs, in Prag, schließlich doch losbrach, ist eine Jahrtausendtragödie.
Im Vertrag wurde geregelt das die Verteilung folgendermaßen erfolgt:
Brandenburg
• das Herzogtum Kleve
• die Grafschaft Mark
• die Grafschaft Ravensberg
• die kleine Herrschaft Ravenstein
Pfalz-Neuburg
• das Herzogtum Jülich
• das Herzogtum Berg
Diese Lösung galt ursprünglich als provisorisch, blieb jedoch in der Praxis bestehen.
Zu erwähnen sei, dass nach dem Aussterben der Linie Pfalz-Neuburg unter dem preußischen König Friedrich-Wilhelm I. abermals Ansprüche auf Jülich-Berg gemacht wurden, die nicht wesentlich einfacher gestrickt waren.
Kurz zusammengefasst:
Aus der Sicht der brandenburgischen Politik ergab sich in dieser Zeit eine bemerkenswerte Entwicklung.
Durch die Ehe Johann Sigismunds mit Anna von Preußen, der Tochter Maria Eleonoras, war das Haus Brandenburg-Hohenzollern:
• im Westen Erbanwärter auf Teile des niederrheinischen Länderkomplexes Jülich-Kleve-Berg
• im Osten über Anna von Preußen erbberechtigt im Herzogtum Preußen
Innerhalb weniger Jahre verwirklichten sich beide Entwicklungen:
• 1614 erhielt Brandenburg im Vertrag von Xanten die Territorien Kleve, Mark und Ravensberg.
• 1618 fiel nach dem Tod Albrecht Friedrichs das Erbrecht an Preußen an Anna von Preußen, während Johann Sigismund die Regierung ausübte.
• 1619 vereinigte ihr Sohn Georg Wilhelm schließlich Brandenburg und Preußen dauerhaft in einer Person.
Damit gewann Brandenburg innerhalb nur eines Jahrzehnts bedeutende neue Gebiete an zwei völlig entgegengesetzten Enden des Reichsraumes. Diese territoriale, heiratsbedingte Ausdehnung – vom Niederrhein bis ins Baltikum – bestimmte fortan die Prägung des späteren brandenburgisch-preußischen Staates bis 1918.«
Quelle: https://www.facebook.com/share/18K2Ubb5tC/
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Textzitat in voller Länge:
»25. März 1609
Brandenburgischer Niederrhein noch vor dem Dreißigjährigen Krieg
Brandenburgs Expansion über die Kernprovinzen der spätmittelalterlich- frühneuzeitlichen Gebiete hinaus, war das glückliche Ergebnis einer folgenreichen Heirat gewesen.
Wir holen heute weit aus, denn es erscheint uns wichtig, um die dynastische Heiratspolitik als das wesentliche Mittel des Machtzugewinns bis weit in die Neuzeit hinein zu erläutern.
Der Aufstieg der Hohenzollern zu bedeutenden Territorialfürsten ist in wesentlichen Teilen ihrer Geschichte bestimmt gewesen von bedeutsamen Gebietszuwächsen, die über Heirat in den dynastischen Zugriff geriet, und nicht durch kriegerische Expansion.
Den Anfang nahm das Grafengeschlecht der Zollern, benannt nach ihrer Stammburg, im albschwäbischen Raum beim heutigen Hechingen.
Durch zahlreiche Erbteilungen war es fast zur Bedeutungslosigkeit geschrumpft. Später wurde sogar die Reichsunmittelbarkeit, mindestens aber der Reichsfürstenstand in Frage gestellt. Über Heirat zur Zeit Kaiser Friedrich Barbarossas verpflanzte sich der Hauptzweig ins Fränkische, wo die Zollern fortan formal zwar nur Burggrafen zu Nürnberg waren, über ihre geerbten Allodialgüter, die als Brautgabe kamen, allerlei kaiserliche Privilegien, sowie guter Haushaltung den wachsenden Wohlstand für Zukäufe weiterer Landschaften nutzten und so Mitte des Spätmittelalters in Franken die mit weitem Abstand bedeutendsten Territorialbesitzer waren, ohne dass große Teile dieses Territoriums Reichslehen gewesen wären. Diese Gebiete waren damit nicht zwangsläufig souverän, aber es ermöglichte den freizügigen Gebrauch, Weitergabe, Teilung, Verkauf, Belehnung ohne die kaiserliche Kanzlei langwierig konsultieren und bezahlen zu müssen. Aus dieser einmaligen Stellung heraus, obwohl seinerzeit noch keine Reichsfürsten von Rang, wurden Sie wiederholt zum Zünglein an der Waage, wenn es wieder einmal darum ging dem Reich einen neuen König zu geben. Als Burggrafen waren sie selbst keine Kurfürsten, traten jedoch durch ihre dominante Rolle in einer der wichtigsten Regionen des Reichs, wiederholt als „Königsmacher“ zutage, so bei Rudolf von Habsburg, bei Ludwig IV. und am prominentesten und folgenreichsten, bei Sigismund von Luxemburg.
Über die Verbindung zu Sigismund kam die Belehnung der Zollern oder Hohenzollern mit der Mark Brandenburg. Sie taten sich als Landfremde einige Generationen schwer und die ersten brandenburgischen Markgrafen aus diesem Geschlecht sind auch alle in Heilsbronn, in der fränkischen Grablege beigesetzt und nicht auf märkischen Grund.
Die dritte Generation hat sich schließlich als Märker gefühlt und als Märker agiert, der Reichspolitik des Rücken gekehrt, und um die inneren Belange Brandenburgs gekümmert.
Am Vorabend des Dreißigjährigen Krieges sollte es erneut zu einer einflussreichen Heiratsverbindung kommen. Es erweitert den Blick jetzt in Regionen, die bislang nie auch nur am Horizont brandenburgischer Politik gewesen wäre.
Der Tod Johann Wilhelms und die Erbfolge seiner vier Schwestern
Als Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg am 25. März 1609 starb, erlosch die männliche Linie des Hauses La Marck-Jülich-Kleve-Berg. Der Herzog war seit längerer Zeit geistig krank und hinterließ keine Nachkommen. Damit fiel die Frage der Erbfolge auf seine Schwestern, die Töchter seines Vaters Wilhelm V. („der Reiche“) von Jülich-Kleve-Berg zurück.
Sie waren in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts politisch bedeutend verheiratet worden. Ihre Ehen verbanden das niederrheinische Herzogshaus mit mehreren der einflussreichsten Dynastien des Reiches, wodurch eine komplizierte Erbkonstellation entstand, in der mehrere Fürstenhäuser Ansprüche geltend machen konnten. Die Geschichte Europas zeigt, dass Streitigkeiten um eine Erbe solche Bedeutung selten ohne kriegerischer Auseinandersetzungen gelöst wurden. Die konfessionell geladene Atmosphäre Anfang des 17. Jahrhunderts machten einen Konflikt nur noch wahrscheinlicher.
Bevor wir auf den Ausgang schauen, müssen wir ausreichend detailliert auf die Erbinnen eingehen und den daraus entstehenden Akteuren.
Die Reihenfolge der Schwestern – von der ältesten zur jüngsten:
Maria Eleonora von Jülich-Kleve-Berg
Die älteste Schwester des verstorbenen Herzogs Johann Wilhelm war Maria Eleonora (1550–1608).
Sie heiratete Albrecht Friedrich, den Herzog von Preußen aus der fränkischen Linie der Hohenzollern. Das Herzogtum Preußen war zu dieser Zeit kein Reichslehen, sondern ein Lehen der polnischen Krone, das 1525 aus dem säkularisierten Ordensstaat hervorgegangen war.
Aus dieser Ehe und der eigene Verbindung zum Niederrhein, entstand die entscheidende doppelte Erbanwartschaft für das Haus Brandenburg:
Erstens begründete Maria Eleonora als Erstgeborene den vorrangigen Anspruch auf das Erbe ihres Bruders am Niederrhein. Da Johann Wilhelm kinderlos starb, betrachtete Brandenburg die Nachkommen der ältesten Schwester als die rechtmäßigen Gesamterben der Vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg.
Zweitens sicherte die Verbindung den Erbgang im Herzogtum Preußen selbst. Albrecht Friedrich litt seit den 1570er Jahren an schwerer geistiger Krankheit und war dauerhaft regierungsunfähig. Deshalb führten seit dieser Zeit Verwandte aus dem Hause Hohenzollern die Regierung des Landes als Statthalter.
Maria Eleonora und Albrecht Friedrich hatten mehrere Töchter, von denen die älteste Anna von Preußen (1576–1625) war. Diese heiratete 1594 Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg auf Initiative ihrer Mutter. In ihrer Person vereinigten sich somit die Ansprüche auf den Niederrhein (als Erbin ihrer Mutter Maria Eleonora) und auf das Herzogtum Preußen (als direkte Erbin ihres Vaters Albrecht Friedrich).
Es entstand eine dynastische Verbindung von erheblicher politischer Tragweite.
In der verkürzten Darstellung wird Johann Sigismund häufig als der Erbe des das Herzogtums Preußen genannt. Juristisch ist diese Formulierung jedoch ungenau.
Als Herzog Albrecht Friedrich 1618 starb, fiel das Erbrecht allein an seine Tochter Anna von Preußen. Sie war nach der geltenden Erbfolgeordnung die legitime Erbin des Herzogtums. Johann Sigismund verfügte nur in ihrem Namen als ihr Ehemann und Vormund und übte die landesherrlichen Rechte seiner erbenden Gemahlin aus. Er regierte das Herzogtum kraft seiner Stellung als Gemahl der Erbin.
Hinzu kam ein weiterer rechtlicher Umstand: Das Herzogtum Preußen war ein Lehen der polnischen Krone. Der neue Landesherr musste daher dem König von Polen den Lehenseid leisten. Diese Belehnung erfolgte 1618 für Johann Sigismund, wodurch in der äußeren Darstellung der Eindruck entstand, er selbst sei der Erbe gewesen.
Der endgültige dynastische Übergang zur brandenburgischen Linie der Hohenzollern vollzog sich jedoch erst mit dem gemeinsamen Sohn des Paares, Georg Wilhelm. Nach dem Tod Johann Sigismunds im Jahr 1619 wurde Georg Wilhelm Kurfürst von Brandenburg und zugleich Herzog von Preußen. Erst mit ihm vereinigten sich beide Territorien dauerhaft in einer Personalunion.
Durch jene Heirat mit Anna von Preußen und ihren Erbansprüchen auf das väterliche Preußen und die mütterlichen Ansprüche auf die Gebiete am Niederrhein, erklärt sich, weshalb das Haus Brandenburg innerhalb nur weniger Jahre sowohl im Westen als auch im Osten eine signifikante territoriale Erweiterung erfuhr, auf die der mittelalterliche Verwaltungsapparat überhaupt nicht vorbereitet war.
Schauen wir uns, so langwierig es erscheinen mag, die weiteren Schwestern der Maria Eleonora, jener Mutter der Anna von Preußen:
Anna von Jülich-Kleve-Berg (1552–1632).
Sie heiratete Philipp Ludwig, den Pfalzgrafen von Neuburg aus der wittelsbachischen Linie Pfalz-Neuburg.
Aus dieser Ehe ging Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg (1578–1653) hervor. Dieser trat nach dem Tod Johann Wilhelms als Hauptkonkurrent Brandenburgs auf und beanspruchte ebenfalls über die seine Mutter das gesamte Erbe seines kinderlos verstorbenen Onkels.
Ihr Anspruch galt genealogisch als gleichrangig mit dem der Linie Maria Eleonoras (brandenburgisch-preußische Ansprüche).
Der Konflikt zwischen Johann Sigismund von Brandenburg und Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg entwickelte sich schließlich zum eigentlichen Kern des Jülich-Klevischen Erbfolgestreits.
Die Eskalation:
Unmittelbar nach dem Tod Johann Wilhelms 1609 verständigten sich Brandenburg und Pfalz-Neuburg im Dortmunder Rezess zunächst auf eine gemeinsame Verwaltung der Länder. Als sogenannte „Possidierende Fürsten“ besetzten sie das Territorium gemeinsam gegen den kaiserlichen Anspruch die Herzogtümer und Grafschaften als heimgefallene Reichslehen, trotz eines Privileg Kaiser Karls V., einzuziehen.
Die Zusammenarbeit zerbrach bald an der konfessionellen Polarisierung Europas. Um internationale Bündnispartner zu gewinnen, vollzogen beide Thronprätendenten kurz vor der Entscheidung spektakuläre Konfessionswechsel:
Johann Sigismund von Brandenburg trat 1613 zum Calvinismus über, was ihm die Unterstützung der calvinistischen Generalstaaten der Niederlande sicherte.
Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg trat 1614 zum Katholizismus über und heiratete Magdalene von Bayern. Damit gewann er die militärische Rückendeckung der Katholischen Liga und der spanischen Habsburger.
Diese religiöse Weichenstellung machte den Erbfolgestreit zu einem hochexplosiven europäischen Politikum am Vorabend des Dreißigjährigen Krieges.
Gehen wir weiter zu den nächsten erbberechtigten Schwestern, weil es noch nicht kompliziert genug bisher war:
Magdalena von Jülich-Kleve-Berg (1553–1633).
Sie wurde mit Johann I. von Pfalz-Zweibrücken verheiratet, ebenfalls einem Mitglied der verzweigten, mitunter untereinander verfeindeten wittelsbachischen Dynastie.
Auch aus dieser Verbindung gingen mehrere Kinder hervor. Dadurch hätte grundsätzlich auch die Linie Pfalz-Zweibrücken Ansprüche auf das gesamte Erbe erheben können.
Tatsächlich erhob Pfalz-Zweibrücken zunächst auch Ansprüche auf das Erbe der Vereinigten Herzogtümer, da das kaiserliche Privileg Karls V. von 1546 die weibliche Erbfolge ausdrücklich zuließ.
Allerdings ergaben sich mehrere Faktoren, die eine eigenständige Durchsetzung dieser Ansprüche erschwerten.
Erstens gehörte auch Pfalz-Zweibrücken zum Haus Wittelsbach, ebenso wie Pfalz-Neuburg. Innerhalb Teilen der weit verzweigten wittelsbachischen Dynastie bestand ein Interesse, die Kräfte nicht weiter gegenseitig zu schwächen. Da mit Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg bereits ein Wittelsbacher, noch dazu zum Katholizismus zurückgekehrter, als einer der Hauptanwärter auftrat, konzentrierte sich die Unterstützung innerhalb des katholischen Zweigs weitgehend auf diese Linie.
Zweitens verfügte Pfalz-Neuburg über eine deutlich stärkere politische Position im Reich. Wolfgang Wilhelm konnte seine Ansprüche energisch verfolgen und suchte aktiv internationale Bündnisse. Für die Linie Zweibrücken war es prinzipiell schwieriger, ihre Ansprüche in gleicher Intensität militärisch zu verfolgen.
Drittens spielte auch die konfessionelle Situation eine Rolle. Die verschiedenen wittelsbachischen Linien waren konfessionell unterschiedlich orientiert, und der Erbfolgestreit fiel in eine Zeit wachsender konfessioneller Spannungen unmittelbar vor dem Dreißigjährigen Krieg. Eine geschlossene Unterstützung für einen einzigen wittelsbachischen Anwärter konnte daher innerhalb der Familie als strategisch sinnvoll erscheinen.
Aus diesen Gründen trat die Linie Pfalz-Zweibrücken im Verlauf des Konflikts politisch zunehmend in den Hintergrund.
Sibylla von Jülich-Kleve-Berg
Die jüngste Schwester war Sibylla (1557–1628).
Sie heiratete Karl von Österreich, einen Sohn des römisch-deutschen Kaisers Ferdinand I. und damit einen Angehörigen des Hauses Habsburg. Karl war Markgraf von Burgau.
Auch aus dieser Ehe entstanden Nachkommen. Diese hätten grundsätzlich ebenfalls Ansprüche auf das Erbe erheben können.
Das Haus Habsburg verfolgte jedoch eine andere politische Strategie. Die Kaiser betrachteten die Herzogtümer Jülich, Kleve und Berg als Reichslehen. Nach der Auffassung des Kaisers konnte ein solches Lehen im Falle eines erbenlosen Todes grundsätzlich an das Reich zurückfallen, bis er über eine neue Belehnung entschied.
Aus dieser Sicht versuchte der Kaiser zunächst, die Länder unter kaiserliche Verwaltung zu stellen. Tatsächlich ließ er durch Erzherzog Leopold von Österreich die wichtige Festung Jülich besetzen. Dieses Vorgehen zielte weniger darauf ab, die Ansprüche der Burgauer Linie durchzusetzen, sondern vielmehr darauf, die kaiserliche Lehenshoheit praktisch geltend zu machen.
Zugleich musste das Haus Habsburg berücksichtigen, dass die niederrheinischen Territorien in unmittelbarer Nähe zu den Spanischen Niederlanden lagen und damit in die komplizierte europäische Machtpolitik jener Zeit hineinwirkten. Ein offenes dynastisches Vorgehen hätte leicht eine größere militärische Eskalation ausgelöst.
Die habsburgische Politik blieb deshalb eher darauf gerichtet, die Entscheidung über die Lehensvergabe in kaiserlicher Hand zu behalten, statt die Ansprüche der Burgauer Linie aktiv militärisch durchzusetzen.
Die rechtliche Grundlage der Erbansprüche
Kommen wir überhaupt zur rechtlichen Frage. Die entscheidende Grundlage der gesamten Erbfrage bildete ein Privileg Kaiser Karls V. aus dem Jahr 1546.
Dieses Privileg erlaubte ausdrücklich, dass die Herzogtümer Jülich, Kleve und Berg sowie die Grafschaften Mark und Ravensberg auch über weibliche Linien vererbt werden konnten, was im Reich zwar nicht die völlige Ausnahme war, aber nur durch kaiserliche Gnade möglich war.
Damit waren die Nachkommen der vier Schwestern grundsätzlich erbfolgeberechtigt. Allerdings war nicht eindeutig geregelt, ob eine einzelne Linie das gesamte Erbe erhalten sollte oder ob mehrere Linien gleichberechtigt beteiligt waren. Genau diese Unsicherheit führte nach 1609 zu dem langwierigen Konflikt.
Warum sich der Konflikt schließlich auf zwei Linien konzentrierte
Obwohl vier Schwesterlinien existierten, entwickelte sich der Erbfolgestreit faktisch zu einem Konflikt zwischen zwei Hauptanwärtern:
• Johann Sigismund von Brandenburg, der die Rechte seiner Gemahlin Anna von Preußen, Enkelin der ältesten Schwester Maria Eleonora, vertrat
• Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, Sohn der zweitältesten Schwester Anna
Dafür lassen sich mehrere Gründe erkennen, die wir weiter oben auch bereits in Teilen darlegten, doch verfeinern wir die Betrachtung noch etwas.
Erstens stammten beide Linien von den beiden ältesten Töchtern Wilhelms V. ab und konnten damit genealogisch den nächstliegenden Anspruch geltend machen.
Zweitens verfügten Brandenburg und Pfalz-Neuburg über die politischen, diplomatischen und militärischen Mittel, ihre Ansprüche tatsächlich durchzusetzen.
Drittens traten die übrigen Linien im Verlauf der Auseinandersetzung politisch zunehmend zurück. Die Linie Pfalz-Zweibrücken unterstützte letztlich die wittelsbachische Linie Pfalz-Neuburg, während die habsburgische Politik vor allem auf die Wahrung der kaiserlichen Lehensrechte zielte.
Die Entscheidung: Der Vertrag von Xanten 1614
Der Konflikt führte in den folgenden Jahren zu militärischen Spannungen und internationaler Einmischung. Schließlich kam es 1614 zum Vertrag von Xanten, der eine territoriale Aufteilung festlegte. Der Vertrag verhinderte den Ausbruch eines großen europäischen Krieges, losgetreten im Westen. Dass er vier Jahre später im Südosten des Reichs, in Prag, schließlich doch losbrach, ist eine Jahrtausendtragödie.
Im Vertrag wurde geregelt das die Verteilung folgendermaßen erfolgt:
Brandenburg
• das Herzogtum Kleve
• die Grafschaft Mark
• die Grafschaft Ravensberg
• die kleine Herrschaft Ravenstein
Pfalz-Neuburg
• das Herzogtum Jülich
• das Herzogtum Berg
Diese Lösung galt ursprünglich als provisorisch, blieb jedoch in der Praxis bestehen.
Zu erwähnen sei, dass nach dem Aussterben der Linie Pfalz-Neuburg unter dem preußischen König Friedrich-Wilhelm I. abermals Ansprüche auf Jülich-Berg gemacht wurden, die nicht wesentlich einfacher gestrickt waren.
Kurz zusammengefasst:
Aus der Sicht der brandenburgischen Politik ergab sich in dieser Zeit eine bemerkenswerte Entwicklung.
Durch die Ehe Johann Sigismunds mit Anna von Preußen, der Tochter Maria Eleonoras, war das Haus Brandenburg-Hohenzollern:
• im Westen Erbanwärter auf Teile des niederrheinischen Länderkomplexes Jülich-Kleve-Berg
• im Osten über Anna von Preußen erbberechtigt im Herzogtum Preußen
Innerhalb weniger Jahre verwirklichten sich beide Entwicklungen:
• 1614 erhielt Brandenburg im Vertrag von Xanten die Territorien Kleve, Mark und Ravensberg.
• 1618 fiel nach dem Tod Albrecht Friedrichs das Erbrecht an Preußen an Anna von Preußen, während Johann Sigismund die Regierung ausübte.
• 1619 vereinigte ihr Sohn Georg Wilhelm schließlich Brandenburg und Preußen dauerhaft in einer Person.
Damit gewann Brandenburg innerhalb nur eines Jahrzehnts bedeutende neue Gebiete an zwei völlig entgegengesetzten Enden des Reichsraumes. Diese territoriale, heiratsbedingte Ausdehnung – vom Niederrhein bis ins Baltikum – bestimmte fortan die Prägung des späteren brandenburgisch-preußischen Staates bis 1918.«
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- Barbarossa
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Albrecht von Preußen (lebte 1490 bis 1568)
Textzitat in voller Länge:
»20. März 1568
Der Gründer des ersten protestantischen Staatswesens Europas stirbt
Am 20. März 1568 starb Herzog Albrecht von Preußen auf der Burg Tapiau im Herzogtum Preußen im Alter von 77 Jahren an der Pest. Nur sechzehn Stunden später erlag auch seine zweite Gemahlin, Anna Maria von Braunschweig-Lüneburg, derselben Krankheit. Albrecht war der Mann, der durch die Säkularisation des Deutschen Ordensstaates und die Einführung der Reformation den Grundstein für das Herzogtum Preußen und damit für die Entstehung des späteren brandenburgisch-preußischen Königtums legte.
Frühes Leben und Aufstieg im Deutschen Orden
Albrecht wurde am 17. Mai 1490 im fränkischen Ansbach als dritter Sohn des Markgrafen Friedrich V. von Brandenburg-Ansbach und der polnischen Prinzessin Sophia Jagiellonica geboren. Als nachgeborener Prinz war er nicht für die weltliche Erbfolge in der fränkischen Linie der Hohenzollern vorgesehen. Er wurde entsprechend für eine geistliche Laufbahn bestimmt.
1508 trat er im Alter von 18 Jahren in den Deutschen Orden ein – eine Entscheidung, die durch Verhandlungen und die strategische Hoffnung des Ordens auf familiären Einfluss in den preußischen Ordensbesitzungen erleichtert wurde. Seine Karriere im Orden verlief ungewöhnlich rasch: Bereits 1511, im Alter von nur 21 Jahren, wurde er zum jüngsten Hochmeister in der Geschichte des Ordens gewählt. Trotz seines ungewöhnlich jungen Alters entschied man sich für ihn, weil Albrecht über seine Mutter enge verwandtschaftliche Beziehungen zum polnischen Königshaus besaß – König Sigismund I. von Polen war seine Onkel. Man erhoffte sich hierdurch eine Milderung der lehnsrechtlichen Spannungen mit Polen und eine Stärkung der politischen Position des Ordens.
Historischer Kontext: Der Deutsche Orden und die preußische Frage
Der Deutsche Orden beherrschte seit dem 13. Jahrhundert das Gebiet des späteren Herzogtums Preußen und weitere große Teile des Baltikums. Seit der verheerenden Niederlage bei Tannenberg 1410, dem preußischen Bürgerkrieg und dem Zweiten Thorner Frieden von 1466, war der übriggebliebene Ordensstaat jedoch vollständig lehnsabhängig vom König von Polen. Der westliche Teil Preußens (das spätere Königlich-Preußen mit den Städten Danzig, Thorn und Elbing) war territorial direkt an Polen gefallen. Der verbliebene östliche Teil war stark entvölkert durch jahrhundertelange Kriege, litt unter hohen Tributzahlungen an die polnische Krone und war wirtschaftlich am Boden.
Finanziell war der Orden am Ende des 15. Jahrhunderts hoch verschuldet. Die einstigen Einnahmequellen aus den Kreuzzügen gegen Litauen und Schenkungen waren weggefallen. Die Ritterklöster waren verarmt, viele Burgen und Ländereien verpfändet. Korruption und interne Machtkämpfe zwischen den einzelnen Balleien schwächten darüberhinaus die Verwaltung. Militärisch war der Orden nicht mehr konkurrenzfähig: Die klerikalen Rittertruppen waren zahlenmäßig klein, schlecht ausgerüstet und mehr denn je auf teure Söldner angewiesen. Der Kreuzzugsgedanke, der den Orden einst geeint und dank des regelmäßigen Zuzugs aus dem europäischen Rittertum mächtig gemacht hatte, war seit der Christianisierung Litauens vergangen.
Albrecht sah seine zentrale Aufgabe als Hochmeister darin, die volle Souveränität des Ordensstaates wiederherzustellen. Entsprechend verweigerte er zunächst den Lehenseid gegenüber seinem Onkel, dem polnischen König Sigismund I. Stattdessen baute er diplomatische Bündnisse, unter anderem mit Kaiser Maximilian I. und dem russischen Großfürsten Wassili III. Er verstärkte die Ordensarmee durch Söldner und versuchte damit die lehnsrechtliche Abhängigkeit militärisch zu brechen.
Im Jahr 1519 eskalierte der Konflikt zum sogenannten Reiterkrieg (auch Preußischer Krieg 1519–1521). Albrecht führte die Truppen persönlich ins Feld. Der Krieg begann mit Überfällen auf polnisches Gebiet. Polnisch-litauische Truppen antworteten mit gleichartigen Gegenoffensiven und so wurden ganze Landstriche beiderseits verheert. Wichtige Belagerungen (u. a. von Danzig und anderen Festungen) und Schlachten forderten hohe Verluste auf beiden Seiten. Albrecht konnte dabei keine entscheidenden Siege erringen. Der Krieg endete 1521 mit einem vierjährigen Waffenstillstand, der durch Vermittlung des späteren Kaisers Karl V. zustande kam. Der Orden musste abermals hohe Reparationen zahlen, war militärisch schwächer als zuvor und finanziell nun endgültig ruiniert. Albrecht erkannte, dass eine Souveränität durch Waffengewalt militärische unmöglich war und wandte sich nun einer noch radikaleren Lösung zu.
Die Reformation und die Säkularisation des Ordensstaates
Ab 1522 wandte sich Albrecht der Lehre Martin Luthers zu. Auf Luthers Rat hin legte er 1525 das Hochmeisteramt nieder und säkularisierte den geistlichen Ordensstaat. Am 8. April 1525 schloss er den Vertrag von Krakau mit König Sigismund I. und huldigte seinem königlichen Onkel. Er erhielt das vormalige Ordensland als erbliches, weltliches Herzogtum Preußen zu Lehen.
Das Herzogtum Preußen wurde damit der erste protestantische Staat. Die Klöster und Kirchengüter wurden eingezogen, die verbliebenen Ordensritter entschädigt oder vertrieben.
Reformation, Bildung, Verwaltung, Finanz- und Bevölkerungspolitik
Als Herzog Albrecht I. führte er die Reformation systematisch und konsequent ein. Bereits im April 1525 erklärte er die lutherische Lehre zur offiziellen Staatsreligion. Er erließ eine umfassende Kirchenordnung, die die Abschaffung katholischer Riten, die Einführung von Predigt und Sakramenten nach lutherischem Vorbild sowie regelmäßige Visitationen zur Kontrolle der Pfarrer vorsah. Er erlaubte und förderte die Priesterehe und säkularisierte das gesamte Kirchengut. Die ehemaligen Klöster und geistlichen Ländereien aller Art wurden in herzogliche Domänen umgewandelt; ihre Einkünfte flossen direkt in die herzogliche Kasse.
Mit diesen Enteignungsmaßnahmen der katholischen Kirche beseitigte er die chronischen Finanzprobleme des ehemaligen Ordensstaates: Albrecht standen nun die Erträge aus rund einem Drittel des Landes zur Verfügung. Er führte eine moderne Kammerverwaltung ein und erhob regelmäßige Steuern mit Zustimmung der Landstände. Hierdurch stabilisierte sich die herzogliche Finanzlage nachhaltig.
Zur Erhöhung der sehr geringen Bevölkerungsdichte, das Land war wie bereits erwähnt durch jahrhundertelange Kriege und Seuchen stark entvölkert, förderte Albrecht eine gezielte Kolonisations- und Siedlungspolitik. Er lud Bauern und Handwerker aus dem Reich ein – vor allem aus Brandenburg, Pommern und Mecklenburg, aber auch Niederländer (zur Entwässerung von Mooren und Sümpfen) sowie Schotten als Kaufleute und Handwerker. Siedlern wurden attraktive Privilegien gewährt: mehrere Jahre Steuerfreiheit, kostenlose Landzuteilung, Holz für den Hausbau und rechtliche Erleichterungen. Dadurch entstanden zahlreiche neue Dörfer und Höfe, und die Bevölkerung stieg bis zum Ende seiner Regierungszeit spürbar an.
1544 gründete er die Albertus-Universität in Königsberg, die erste protestantische Universität im baltischen Raum. Sie wurde rasch zum Zentrum lutherischer Theologie, Rechtswissenschaft und Medizin. Albrecht selbst verfasste mehrere geistliche Lieder, die in die preußischen Gesangbücher aufgenommen wurden.
Die Verwaltung modernisierte er durch Stärkung der Landstände: Der Landtag, bestehend aus Adel, Städten und lutherischer Geistlichkeit, erhielt Mitbestimmungsrechte bei Steuern und Gesetzen. Dies schuf eine für die Zeit moderne und stabile landständische Verfassung.
Ehen und Nachfahren
Albrecht war zweimal verheiratet. Seine erste Frau war Dorothea von Dänemark (Tochter König Friedrichs I. von Dänemark), die er 1526 heiratete und die 1547 starb. Aus dieser Ehe gingen Töchter hervor. 1550 heiratete er in zweiter Ehe Anna Maria von Braunschweig-Lüneburg. Aus dieser Ehe stammte 1564 der einzige männliche Nachkomme: Albrecht Friedrich, der ihm 1568 als Herzog folgte. Albrecht Friedrich litt unter zunehmenden schweren psychischen Störungen und konnte die Regentschaft nicht ausüben, die stattdessen ein fränkischer Verwandter für ihn vornahm. Er hatte keine männlichen Erben. Die männliche Linie der fränkisch-preußischen Hohenzollern erlosch daher 1618 mit seinem Tod nach nur zwei Generationen
Verbindung zu den brandenburgischen Hohenzollern
Entscheidend für die Zukunft Preußens war die energische Politik von Marie Eleonore von Jülich-Kleve-Berg (1550–1608), der zweiten Gemahlin Albrechts Friedrichs und Mutter von Anna von Preußen. Als Tochter des Herzogs Wilhelm V. von Jülich-Kleve-Berg und politisch hoch ambitionierte Fürstin wirkte sie als treibende Kraft hinter den brandenburgischen Ambitionen. Sie arrangierte maßgeblich die Heirat ihrer Tochter Anna mit Kurprinz Johann Sigismund von Brandenburg im Jahr 1594 und sicherte damit die brandenburgische Erbfolge in Preußen.
Als Albrecht Friedrich 1618 starb, fiel das Herzogtum Preußen an seine Tochter Anna und damit an die brandenburgische Linie der Hohenzollern. Über seine Gattin Marie Eleonore kamen zudem die reichen niederrheinischen Territorien ihres kinderlos verstorbenen Bruders, Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg (gestorben 1609): die Herzogtümer Jülich, Kleve und Berg sowie die Grafschaften Mark und Ravensberg.
Diese doppelte Erbschaft, das Herzogtum Preußen im Osten und die niederrheinischen Gebiete im Westen, legte den Grundstein für den Aufstieg Brandenburgs nach dem Dreißigjährigen Krieg und das Königreich Preußen (ab 1701). Ohne Albrechts Verzweiflungstat von 1525 und die zielstrebige Heiratspolitik seiner Schwiegertochter Marie Eleonore, hätte diese Entwicklung nicht stattgefunden.«
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mit freundlicher Genehmigung von 𝔇𝔦𝔢 𝔐𝔞𝔯𝔨 𝔅𝔯𝔞𝔫𝔡𝔢𝔫𝔟𝔲𝔯𝔤
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»20. März 1568
Der Gründer des ersten protestantischen Staatswesens Europas stirbt
Am 20. März 1568 starb Herzog Albrecht von Preußen auf der Burg Tapiau im Herzogtum Preußen im Alter von 77 Jahren an der Pest. Nur sechzehn Stunden später erlag auch seine zweite Gemahlin, Anna Maria von Braunschweig-Lüneburg, derselben Krankheit. Albrecht war der Mann, der durch die Säkularisation des Deutschen Ordensstaates und die Einführung der Reformation den Grundstein für das Herzogtum Preußen und damit für die Entstehung des späteren brandenburgisch-preußischen Königtums legte.
Frühes Leben und Aufstieg im Deutschen Orden
Albrecht wurde am 17. Mai 1490 im fränkischen Ansbach als dritter Sohn des Markgrafen Friedrich V. von Brandenburg-Ansbach und der polnischen Prinzessin Sophia Jagiellonica geboren. Als nachgeborener Prinz war er nicht für die weltliche Erbfolge in der fränkischen Linie der Hohenzollern vorgesehen. Er wurde entsprechend für eine geistliche Laufbahn bestimmt.
1508 trat er im Alter von 18 Jahren in den Deutschen Orden ein – eine Entscheidung, die durch Verhandlungen und die strategische Hoffnung des Ordens auf familiären Einfluss in den preußischen Ordensbesitzungen erleichtert wurde. Seine Karriere im Orden verlief ungewöhnlich rasch: Bereits 1511, im Alter von nur 21 Jahren, wurde er zum jüngsten Hochmeister in der Geschichte des Ordens gewählt. Trotz seines ungewöhnlich jungen Alters entschied man sich für ihn, weil Albrecht über seine Mutter enge verwandtschaftliche Beziehungen zum polnischen Königshaus besaß – König Sigismund I. von Polen war seine Onkel. Man erhoffte sich hierdurch eine Milderung der lehnsrechtlichen Spannungen mit Polen und eine Stärkung der politischen Position des Ordens.
Historischer Kontext: Der Deutsche Orden und die preußische Frage
Der Deutsche Orden beherrschte seit dem 13. Jahrhundert das Gebiet des späteren Herzogtums Preußen und weitere große Teile des Baltikums. Seit der verheerenden Niederlage bei Tannenberg 1410, dem preußischen Bürgerkrieg und dem Zweiten Thorner Frieden von 1466, war der übriggebliebene Ordensstaat jedoch vollständig lehnsabhängig vom König von Polen. Der westliche Teil Preußens (das spätere Königlich-Preußen mit den Städten Danzig, Thorn und Elbing) war territorial direkt an Polen gefallen. Der verbliebene östliche Teil war stark entvölkert durch jahrhundertelange Kriege, litt unter hohen Tributzahlungen an die polnische Krone und war wirtschaftlich am Boden.
Finanziell war der Orden am Ende des 15. Jahrhunderts hoch verschuldet. Die einstigen Einnahmequellen aus den Kreuzzügen gegen Litauen und Schenkungen waren weggefallen. Die Ritterklöster waren verarmt, viele Burgen und Ländereien verpfändet. Korruption und interne Machtkämpfe zwischen den einzelnen Balleien schwächten darüberhinaus die Verwaltung. Militärisch war der Orden nicht mehr konkurrenzfähig: Die klerikalen Rittertruppen waren zahlenmäßig klein, schlecht ausgerüstet und mehr denn je auf teure Söldner angewiesen. Der Kreuzzugsgedanke, der den Orden einst geeint und dank des regelmäßigen Zuzugs aus dem europäischen Rittertum mächtig gemacht hatte, war seit der Christianisierung Litauens vergangen.
Albrecht sah seine zentrale Aufgabe als Hochmeister darin, die volle Souveränität des Ordensstaates wiederherzustellen. Entsprechend verweigerte er zunächst den Lehenseid gegenüber seinem Onkel, dem polnischen König Sigismund I. Stattdessen baute er diplomatische Bündnisse, unter anderem mit Kaiser Maximilian I. und dem russischen Großfürsten Wassili III. Er verstärkte die Ordensarmee durch Söldner und versuchte damit die lehnsrechtliche Abhängigkeit militärisch zu brechen.
Im Jahr 1519 eskalierte der Konflikt zum sogenannten Reiterkrieg (auch Preußischer Krieg 1519–1521). Albrecht führte die Truppen persönlich ins Feld. Der Krieg begann mit Überfällen auf polnisches Gebiet. Polnisch-litauische Truppen antworteten mit gleichartigen Gegenoffensiven und so wurden ganze Landstriche beiderseits verheert. Wichtige Belagerungen (u. a. von Danzig und anderen Festungen) und Schlachten forderten hohe Verluste auf beiden Seiten. Albrecht konnte dabei keine entscheidenden Siege erringen. Der Krieg endete 1521 mit einem vierjährigen Waffenstillstand, der durch Vermittlung des späteren Kaisers Karl V. zustande kam. Der Orden musste abermals hohe Reparationen zahlen, war militärisch schwächer als zuvor und finanziell nun endgültig ruiniert. Albrecht erkannte, dass eine Souveränität durch Waffengewalt militärische unmöglich war und wandte sich nun einer noch radikaleren Lösung zu.
Die Reformation und die Säkularisation des Ordensstaates
Ab 1522 wandte sich Albrecht der Lehre Martin Luthers zu. Auf Luthers Rat hin legte er 1525 das Hochmeisteramt nieder und säkularisierte den geistlichen Ordensstaat. Am 8. April 1525 schloss er den Vertrag von Krakau mit König Sigismund I. und huldigte seinem königlichen Onkel. Er erhielt das vormalige Ordensland als erbliches, weltliches Herzogtum Preußen zu Lehen.
Das Herzogtum Preußen wurde damit der erste protestantische Staat. Die Klöster und Kirchengüter wurden eingezogen, die verbliebenen Ordensritter entschädigt oder vertrieben.
Reformation, Bildung, Verwaltung, Finanz- und Bevölkerungspolitik
Als Herzog Albrecht I. führte er die Reformation systematisch und konsequent ein. Bereits im April 1525 erklärte er die lutherische Lehre zur offiziellen Staatsreligion. Er erließ eine umfassende Kirchenordnung, die die Abschaffung katholischer Riten, die Einführung von Predigt und Sakramenten nach lutherischem Vorbild sowie regelmäßige Visitationen zur Kontrolle der Pfarrer vorsah. Er erlaubte und förderte die Priesterehe und säkularisierte das gesamte Kirchengut. Die ehemaligen Klöster und geistlichen Ländereien aller Art wurden in herzogliche Domänen umgewandelt; ihre Einkünfte flossen direkt in die herzogliche Kasse.
Mit diesen Enteignungsmaßnahmen der katholischen Kirche beseitigte er die chronischen Finanzprobleme des ehemaligen Ordensstaates: Albrecht standen nun die Erträge aus rund einem Drittel des Landes zur Verfügung. Er führte eine moderne Kammerverwaltung ein und erhob regelmäßige Steuern mit Zustimmung der Landstände. Hierdurch stabilisierte sich die herzogliche Finanzlage nachhaltig.
Zur Erhöhung der sehr geringen Bevölkerungsdichte, das Land war wie bereits erwähnt durch jahrhundertelange Kriege und Seuchen stark entvölkert, förderte Albrecht eine gezielte Kolonisations- und Siedlungspolitik. Er lud Bauern und Handwerker aus dem Reich ein – vor allem aus Brandenburg, Pommern und Mecklenburg, aber auch Niederländer (zur Entwässerung von Mooren und Sümpfen) sowie Schotten als Kaufleute und Handwerker. Siedlern wurden attraktive Privilegien gewährt: mehrere Jahre Steuerfreiheit, kostenlose Landzuteilung, Holz für den Hausbau und rechtliche Erleichterungen. Dadurch entstanden zahlreiche neue Dörfer und Höfe, und die Bevölkerung stieg bis zum Ende seiner Regierungszeit spürbar an.
1544 gründete er die Albertus-Universität in Königsberg, die erste protestantische Universität im baltischen Raum. Sie wurde rasch zum Zentrum lutherischer Theologie, Rechtswissenschaft und Medizin. Albrecht selbst verfasste mehrere geistliche Lieder, die in die preußischen Gesangbücher aufgenommen wurden.
Die Verwaltung modernisierte er durch Stärkung der Landstände: Der Landtag, bestehend aus Adel, Städten und lutherischer Geistlichkeit, erhielt Mitbestimmungsrechte bei Steuern und Gesetzen. Dies schuf eine für die Zeit moderne und stabile landständische Verfassung.
Ehen und Nachfahren
Albrecht war zweimal verheiratet. Seine erste Frau war Dorothea von Dänemark (Tochter König Friedrichs I. von Dänemark), die er 1526 heiratete und die 1547 starb. Aus dieser Ehe gingen Töchter hervor. 1550 heiratete er in zweiter Ehe Anna Maria von Braunschweig-Lüneburg. Aus dieser Ehe stammte 1564 der einzige männliche Nachkomme: Albrecht Friedrich, der ihm 1568 als Herzog folgte. Albrecht Friedrich litt unter zunehmenden schweren psychischen Störungen und konnte die Regentschaft nicht ausüben, die stattdessen ein fränkischer Verwandter für ihn vornahm. Er hatte keine männlichen Erben. Die männliche Linie der fränkisch-preußischen Hohenzollern erlosch daher 1618 mit seinem Tod nach nur zwei Generationen
Verbindung zu den brandenburgischen Hohenzollern
Entscheidend für die Zukunft Preußens war die energische Politik von Marie Eleonore von Jülich-Kleve-Berg (1550–1608), der zweiten Gemahlin Albrechts Friedrichs und Mutter von Anna von Preußen. Als Tochter des Herzogs Wilhelm V. von Jülich-Kleve-Berg und politisch hoch ambitionierte Fürstin wirkte sie als treibende Kraft hinter den brandenburgischen Ambitionen. Sie arrangierte maßgeblich die Heirat ihrer Tochter Anna mit Kurprinz Johann Sigismund von Brandenburg im Jahr 1594 und sicherte damit die brandenburgische Erbfolge in Preußen.
Als Albrecht Friedrich 1618 starb, fiel das Herzogtum Preußen an seine Tochter Anna und damit an die brandenburgische Linie der Hohenzollern. Über seine Gattin Marie Eleonore kamen zudem die reichen niederrheinischen Territorien ihres kinderlos verstorbenen Bruders, Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg (gestorben 1609): die Herzogtümer Jülich, Kleve und Berg sowie die Grafschaften Mark und Ravensberg.
Diese doppelte Erbschaft, das Herzogtum Preußen im Osten und die niederrheinischen Gebiete im Westen, legte den Grundstein für den Aufstieg Brandenburgs nach dem Dreißigjährigen Krieg und das Königreich Preußen (ab 1701). Ohne Albrechts Verzweiflungstat von 1525 und die zielstrebige Heiratspolitik seiner Schwiegertochter Marie Eleonore, hätte diese Entwicklung nicht stattgefunden.«
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