Beim Investurstreit ging es um die Einsetzung der Bischöfe in ihr Amt. Strittig war das Verfahren der Investitur seit Papst Gregor VII. und seiner Schrift "Dictatus Papae" allerdings nur zwischen Kaiser und Papst, da die Reichsfürsten dies Recht nie beanspruchten.
Der Kaier leitete seinen Anspruch auf Investitur aus einem sakralen Selbstverständnis her, das er als Kaiser, Beschützer der Christenheit und Priester (qua Amt) wahrnahm. Diesen Anspruch bestritt seit Einsetzen der Kirchenreform das Papsttum und verkündete, dass allein die Kirche bzw. dem Papst die Investitur zustehe.
Das weitere ist ja bekannt: Papst und Kaiser bannten sich gegenseitig, bis es schließlich 1122 zum Wormser Konkordat kam: Allein dem Papst stand künftig die Einsetzung der Bischöfe in ihr geistliches Amt zu (Spiritualien), während dem Kaiser die Belehnung mit den weltlichen Hoheitsrechten zustand.
Trotz dieses Kompromisses hatte das Kaisertum eine empfindliche Schlappe erlitten. Etwas ganz Entscheidendes verlor der Kaiser zudem: Den sakralen Aspekt des Kaisertums, der ihm neben der weltlichen auch eine geistliche Würde als "Oberpriester" verlieh. Das war ein ursprüngliches und sehr zentrales Charakteristikum des Heiligen Römischen Reichs, das seit dem Investiturstreit nun entfiel.
Der Investiturstreit und seine Folgen
Moderator: Barbarossa
- Barbarossa
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Stimmt. Dieses Recht des Königs/Kaisers, als Oberhaupt einer Reichskirche ganz selbstverständlich auch die Bischöfe einzusetzen, ging noch auf eine sehr alte Abmachung zurück, die zwischen dem Frankenkönig Chlodwig und dem damaligen Papst geschlossen wurde. Dafür dass Chlodwig sich katholisch taufen ließ, blieb er geistliches Oberhaupt in seinem Reich.
Auch im vorchristlichen Götterglauben waren die Merowinger zugleich geistliche Führer gewesen und führten ihre persönliche Herkunft auf eine göttliche Abstammung zurück. Auch nach dem Übertritt zum Christentum wollten sie diesen Status natürlich nicht aufgeben. Dadurch entstand im Reich eine relativ selbständige Reichskirche.
Und genau daran rüttelten nun die Päpste und siegten im Grunde mit dem Wormser Konkordat, was auch das Ende der Reichskirche bedeutete.
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Auch im vorchristlichen Götterglauben waren die Merowinger zugleich geistliche Führer gewesen und führten ihre persönliche Herkunft auf eine göttliche Abstammung zurück. Auch nach dem Übertritt zum Christentum wollten sie diesen Status natürlich nicht aufgeben. Dadurch entstand im Reich eine relativ selbständige Reichskirche.
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Da von den sieben Kurfürsten, welche den König wählen durften, drei Erzbischöfe waren (Mainz, Köln und Trier) kam den Papstum auch bei weltlichen Anlässen ein große Bedeutung zu. Sie brauchten also nur einen weltlichen Fürsten, um die Meinung des Papstes durchzusetzen.
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
Das Reichskirchensystem - übrigens ein moderner Begriff - war eine in Europa einmalige Angelegenheit. Es gab weder in Frankreich, Spanien, Italien oder anderswo einen Staat, in dem geistliche Fürsten als autonome Landesherren ein Territorium beherrschten. Sicher hatten Bischöfe oder Äbte auch anderswo ausgedehnten Landbesitz, doch waren das keine Fürstentümer mit staatlicher Souveränität.Barbarossa hat geschrieben:Stimmt. Dieses Recht des Königs/Kaisers, als Oberhaupt einer Reichskirche ganz selbstverständlich auch die Bischöfe einzusetzen, ging noch auf eine sehr alte Abmachung zurück, die zwischen dem Frankenkönig Chlodwig und dem damaligen Papst geschlossen wurde. Dafür dass Chlodwig sich katholisch taufen ließ, blieb er geistliches Oberhaupt in seinem Reich.
Diese geistlichen Fürsten - Reichsäbte und Reichsbíschöfe - zu Stützen des Kaisertums zu machen, war eine neue Idee der ottonischen Herrscher und nach ihnen der salischen Kaiser. Das hatte immense Vorteile, da in den geistlichen Landesherrschaften keine mächtigen Dynastien entstehen konnten, die das Kaisertum beeinträchtigen oder gar gefährden konnten. Die Fürstbischöfe und Fürstäbte hingegen fanden im Kaisertum einen mächtigen Verbündeten, der sie vor den Begehrlichkeiten weltlicher Fürsten schützen konnte. Erst der Investiturstreit und das Wormser Konkordat stellten dieses System infrage, da die Bischöfe künftig nicht mehr vom Kaiser eingesetzt wurden und er insofern keine Macht auf sie ausüben konnte.
Dennoch bestanden die geistlichen Fürstentümer bis zum Ende des Reichs fort und kamen erst durch die von Napoleon ausgelöste Säkularisation zu Fall. Das Sprichwort „Unterm Krummstab ist gut leben“ entstand, weil in den geistlichen Territorien die bäuerlichen Untertanen in der Regel mehr Rechtssicherheit und bessere Lebensbedingungen hatten.
Für uns heute allerdings eine befremdliche Vorstellung. Oder kannst du dir vorstellen, dass der Erzbischof von Köln Ministerpräsident eines kirchlich regierten Bundeslandes ist?dieter hat geschrieben:Lieber Dietrich,
so hat auch das geistliche Fürstentum seine Vorteile.
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