Bundesverfassungsgericht urteilt über Sitzblockaden

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Barbarossa
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Sitzen ist Gewalt
Das Bundesverfassungsgericht kriminalisiert Sitzblockaden. Das darf im Sinne der Versammlungsfreiheit nicht das letzte Wort bleiben

Seit Jahren verurteilen deutsche Strafgerichte Sitzblockierende regelmäßig wegen Nötigung. Das ist Teil einer Einschüchterungspraxis, die neben dem Strafrecht auch mit horrenden Kostenerstattungsklagen für Polizeieinsätze aufwartet. Die Strafgerichte berufen sich für die Verurteilungen auf Paragraf 240 des Strafgesetzbuches, der die rechtswidrige Nötigung „mit Gewalt“ dann verbietet, wenn die Täter verwerflich handeln.

Auch das Bundesverfassungsgericht urteilte am Dienstag über einen Fall friedlicher Resistenz: Der Beschwerdeführer hatte 2004 auf einer Zufahrt zu einem US-Stützpunkt gegen den Irak-Krieg protestiert. An diesem Krieg hatte die Schröder-Regierung sich offiziell nicht, inoffiziell aber durch die Gewährung von Überflugs- und Stationierungsrechten für die USA, sowie durch den eigenen Einsatz von AWACS über der Türkei eben doch beteiligt. Der friedliche Protest führte zu einer Verurteilung wegen Nötigung durch das Landgericht Frankfurt...
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