Barbarossa hat geschrieben: Da immer mehr Vorwürfe auftauchen habe ich die Themen "FDP Käuflich?" und "Sponsoring-Affäre um Rüttgers" zusammen gelegt und setze noch einen oben drauf:
27.02.2010
Sponsoring-Affäre in der CDU
Auch Tillich im Angebot
Wie ihre NRW-Kollegen vermarkten offenbar auch die sächsischen Christdemokraten in Sponsoring-Verträgen ihren Landeschef. Ab 3900 Euro gibt es "kurze Gespräche" mit Ministerpräsident Tillich...
weiter lesen:
http://www.sueddeutsche.de/politik/329/504541/text/
Ich behaupte jetzt einfach mal: Wenn man genau nachschauen würde, dann würde man ähnliches möglicherweise auch bei Politikern der SPD finden.
Und nun die Frage: Muß man auf Grund dieser Fakten die deutschen Politiker als käuflich bezeichnen?
Man findet auch bei SPD-Politikern Beispiele. Gabriel etwa hat sich für die Abwrackprämie und das VW-Gesetz eingesetzt und zudem für einen Vortrag bei VW immerhin 130.000 Euro erhalten.
Dennoch meine ich, dass man die Frage verneinen muss. Selbstredend gibt es immer wieder Einzelgespräche zwischen Politikern und Vertretern unterschiedlichster Gruppen (garantiert beim Buffet nach z.B. einem Vortrag!). Oder indem man durch Briefe oder emails korrespondiert. (manch einer würd sich wundern, mit wem der Gabriel alles einen vertraulichen Ton pflegt...konkreter werd ich lieber nicht, sonst bekommt mein Schwiegervater noch Probleme). Dass sich Politiker mit anderen unterhalten führt jedoch nicht zwingend zu der Schlussfolgerung, dass ihr Verhalten fremdbestimmt sei. Daran ändert sich grundsätzlich auch nichts, wenn für das Gespräch gezahlt wurde.
Man kann jetzt darüber streiten, ob es besser ist, einen Politker zu einem Vortrag einzuladen, der viel Geld kostet oder zu einem Politiker zu gehen und ihm dann einen kleineren Betrag zu bezahlen, bevor man in beiden Fällen das Einzelgespräch führt...
Umgekehrt kann man fragen, ob denn kostenlose Fremdbestimmung abgenickt werden könnte. Dies würden die meisten wohl verneinen. Also geht es nicht um die Frage des Geldes, sondern um die Fremdbestimmung.
Diese muss, wohlgemerkt, nicht einmal dann gegeben sein, wenn Interessengruppen bei einem Minister vorgesprochen haben und dieser in ihrem Sinne handelt. Schließlich kann insoweit auch aus Einsicht gehandelt worden sein, dass diese Interessen berechtigt sind.