Darf man als Deutscher Kritik an der Politik Israels üben?

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Orianne
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Renegat hat geschrieben:Vielleicht ist D durch Nazizeit und Holocaust "geschichtsgeschädigt" und der Blick auf die aktuelle Situation ist verschwommen. Das führt dann zu seltsamen Aufrechnungen und Verbündungen.
Ich sehe das auch so, aber die Politiker von jetzt sind (fast) alle nach dieser Zeit geboren. Ich persönlich sehe diese Schuld als gesühnt an, und jeder freie Mensch hat das Recht sich über diese Nation zu äussern.

Dein letzter Punkt Renegat finde ich gut, aber ob das in den Lehrplänen von Deutschland steht, das kann ich leider nicht sagen, ich kann aber sagen, dass ich vorsichtig sein muss beim Napoleonismus (bezeichne ich immer so) und beim Sonderbundskrieg* später.


*Nach den kant. Verfassungsreformen 1830-31 zu Beginn der Regeneration besassen elf Kantone neu eine liberal-repräsentative Verfassung. In den folgenden Verfassungskämpfen rückte die Revision des Bundesvertrags von 1815 in den Vordergrund. Der Konflikt zwischen Liberal-Radikalen und Konservativen führte zu zwei ersten Sonderbündnissen, wobei die konfessionellen Gegensätze vorerst keine Rolle spielten: Im März 1832 gründeten sieben liberal-radikale Kantone das überkonfessionelle Siebnerkonkordat, worauf sechs konservative Kantone im November den ebenfalls überkonfessionellen Sarnerbund schufen, den die Tagsatzung jedoch bereits im Aug. 1833 auflöste, da er gegen die Bestimmungen des Bundesvertrags verstiess. Als die sieben kath.-konservativen Kt. Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis 1845 ein Separatbündnis schlossen, das sie als Schutzvereinigung, v.a. zur Wahrung der kath. Religion und der Kantonssouveränität, verstanden, sahen die Liberalen darin nichts anderes als einen S., eine Bezeichnung, die sich in der Folge durchsetzte. Die Krise eskalierte und mündete 1847 in einen Bürgerkrieg. Die Liberalen gewannen den Krieg dank mehr und modernerer Waffen und besseren Offizieren (General Henri Dufour).

Der kurze Sonderbundskrieg kostete weniger Opfer als der 2. Freischarenzug von 1845. Die neuesten Untersuchungen gehen bei einer Kriegsdauer von 25 Tagen von 60 Toten und 386 Verwundeten bei den Tagsatzungstruppen gegenüber 33 Toten und 124 Verwundeten beim S., also insgesamt von 93 gefallenen und 510 verwundeten Soldaten aus. Nach dem Krieg überwälzte die Tagsatzung die angefallenen Kosten auf die ehem. Sonderbundskantone und die neutralen Kantone. Sie errechnete Gesamtkosten von 6,18 Mio. Fr., von denen 1852 die ausstehenden 2,2 Mio. Fr. erlassen wurden.

Die Führer des S.s, von denen sich die meisten ins Ausland abgesetzt hatten, wurden des Landesverrats angeklagt. Dennoch gelang es dem Untersuchungsgericht nicht, dem Kriegsrat oder einzelnen seiner Mitglieder schlüssig zu beweisen, dass sie - abgesehen von Geld- und Waffenlieferungen - eine ausländ. Intervention geplant hatten. 1855 wurde der Prozess letztinstanzlich eingestellt, ohne dass in jedem Fall ein eigentl. Ermittlungsverfahren durchgeführt worden war.

Die Tagsatzungsmehrheit schickte in die besiegten Kantone eidg. Repräsentanten, die für neue Regierungen und die Ausweisung der Jesuiten zu sorgen hatten. Bis auf Schwyz setzten die Liberal-Radikalen per Diktat in jedem ehem. Sonderbundskanton eine ihnen genehme Regierung ein. Ab Febr. 1848 machte sich eine Revisionskommission der Tagsatzung an das liberal-radikale Programm einer Bundesrevision. Eine Mehrheit der Kantone nahm während der Monate Juli und August in Volksabstimmungen die neue Bundesverfassung an, was in den Augen der Tagsatzungsmehrheit genügte, um den Bundesvertrag von 1815 aufzulösen, während die Katholisch-Konservativen Einstimmigkeit für eine Revision voraussetzten und deshalb die Einführung der neuen Verfassung als revolutionären Schritt betrachteten. Da der Bundesvertrag keine Revisionsklausel enthielt, ist diese Frage bis heute umstritten.

Quellen von R. Rocca und eigene Aufzeichnungen
Grant stood by me when I was crazy, and I stood by him when he was drunk, and now we stand by each other.

General William Tecumseh Sherman
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