hier: QuelleREGIONALVERKEHR:
Angriffe auf die Seele
Kundenbetreuer brauchen eine dicke Haut – aber im Allgemeinen mögen sie ihren Beruf
POTSDAM - „Mal sehen, was ich heute erlebe“, sagt sich Thomas Förster, bevor er zur Arbeit fährt. Es ist keine Furcht, die bei dem Gedanken mitschwingt, es ist Neugier. Der Tag kann so oder so werden. Förster ist Schaffner bei der Regionalbahn oder – wie es offiziell heißt – Kundenbetreuer im Nahverkehr. Er wohnt in der Nähe von Oranienburg (Oberhavel), sein Arbeitstag beginnt in Berlin-Südkreuz. Oft liegt die Stadt noch tief im Schlaf, wenn er unterwegs ist zu seinem Zug. Morgenmuffel sind falsch bei der Bahn, Muffel überhaupt. Es reicht, wenn die Kunden mufflig sind – oder sogar aggressiv. „Aber 95 Prozent der Fahrgäste sind top in Ordnung“, sagt Thomas Förster. Und über die Kundenbetreuer gibt es auch nicht ständig Beschwerden. Wahrscheinlich sind auch sie zu 95 Prozent top in Ordnung...
Hier die (eigentlich) korrekte Vorgehensweise:
hier: QuelleIm VBB-Tarifgebiet ohne Ticket im Zug – was tun?
Zu Diskussionen zwischen Bahnpersonal und Fahrgästen kommt es besonders oft, wenn der Kunde ohne Ticket unterwegs ist. Dies ist zu beachten:
* Ist der Kunde bei Einstieg in Triebwagen ohne Kundenbetreuer (RE 6, RB 13, RB 20, RB 22, RB 54; RB 55) noch nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises, hat der Kunde diesen Fahrschein unmittelbar nach Betreten des Zuges am Automaten zu lösen. Als Zahlungsmittel werden Bargeld und Geldkarte akzeptiert.
* In Zügen mit Kundenbetreuer (alle anderen Linien, außer die unter dem ersten Punkt genannten) ist der Kauf von VBB-Fahrausweisen generell möglich, wenn der Kunde sich unaufgefordert beim Kundenbetreuer meldet. Der Kunde erhält den Fahrschein zum Normalpreis nur, wenn keine stationäre Vertriebstechnik vorhanden ist oder diese gestört ist. Ist dies nicht der Fall, wird der Fahrschein zum Bordpreis verkauft, d.h. Normalpreis + 2,50 Euro. Beispiel: Berlin ABC 2,80 Euro + 2,50 Euro = 5,30 Euro. Als Zahlungsmittel werden Bargeld und Kreditkarten akzeptiert.
* Wenn der Fahrgast bei der Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen kann, muss er ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von mindestens 40 Euro zahlen.
* Davon abweichende Regelungen bestehen bei der Anwendung des DB-Tarifs (Fahrt geht über die Grenzen von Berlin und Brandenburg hinaus): Bordpreis entspricht dem Normalpreis + 10 Prozent jedoch mindestens 2 Euro. stl
Leider liest man immer wieder gegenteiliges und sehr negatives:
hier: weiterlesen24.10.2008
Kind aus Zug geworfen:
Polizei ermittelt gegen Schaffnerin
Sie schmiss ein zwölfjähriges Mädchen aus dem Zug - nun drohen der suspendierten Schaffnerin strafrechtliche Konsequenzen: Die Bundespolizei prüft, ob eine Straftat vorliegt. Ein angeblicher Augenzeuge wurde unterdessen als Trittbrettfahrer enttarnt...
hier: weiterlesen12. November 2008
München
Wieder Kind aus Zug geworfen
Zum vierten Mal innerhalb kürzester Zeit musste ein Kind einen Zug verlassen, weil es anscheinend Probleme mit der Fahrkarte gegeben hatte. In München durfte eine Zwölfjährige nicht nach Hause fahren, sondern fand sich allein bei Dunkelheit auf einem leeren Bahnhof wieder...
hier: weiterlesenDonnerstag, 28.01.2010
Bahn
Mädchen bei eisiger Kälte aus dem Zug geworfen
In Brandenburg ist eine 16-jährige Schülerin am Dienstagabend bei eisigen Temperaturen aus einem Regionalzug geworfen worden. Dem Mädchen fehlten zwei Euro für eine Fahrkarte...
Googelt man ein wenig, findet man auch noch mehr Fälle. Also schwarz Fahren ist natürlich nicht in Ordnung, aber ein wenig Verhältnismäßigkeit beim Vorgehen dagegen, ist auch auch hier angebracht.