von Barbarossa » 04.02.2019, 22:29
Der Brandenburger Landtag hat am 31. Januar 2019 ein Gesetz beschlossen, nach dem die Kandidatenlisten der Parteien gleich viele männliche und weibliche Kandidaten enthalten sollen.
Zu diesem Zweck sollen die Parteien zunächst zwei getrennte Kandidatenlisten erstellen – eine für die männlichen und eine für die weiblichen Kandidaten – und diese anschließend quasi im Reißverschlussverfahren zusammenlegen. Wer an erster Stelle steht, entscheidet die jeweilige Partei.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf kam von der oppositionellen Fraktion der Grünen im Landtag und wurde leicht abgeändert von der Rot-Dunkelroten Landesregierung aufgegriffen. Dieses Gesetz soll im Juni des nächsten Jahres inkraft treten – also noch nicht zur Landtagswahl am 1. September 2019.
Eine Ausnahme soll es geben: Reine Männer- bzw. Frauenparteien soll es geben dürfen.
Das Gesetz gilt auch nur für die Landeslisten. Als Direktkandidaten können pro Wahlkreis wie bisher jeweils ein Mann oder eine Frau antreten, wodurch die letztendliche Zusammensetzung des Landtages dann doch nicht 50 : 50 sein muss.
Quellen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 50985.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 51237.html
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Ge ... per-Gesetz
Ich habe dazu noch einen Artikel mit Kommentar und weiteren Informationen verfasst:
https://blog-politik.de/paritaetsgesetz ... emokratie/
Der Brandenburger Landtag hat am 31. Januar 2019 ein Gesetz beschlossen, nach dem die Kandidatenlisten der Parteien gleich viele männliche und weibliche Kandidaten enthalten sollen.
Zu diesem Zweck sollen die Parteien zunächst zwei getrennte Kandidatenlisten erstellen – eine für die männlichen und eine für die weiblichen Kandidaten – und diese anschließend quasi im Reißverschlussverfahren zusammenlegen. Wer an erster Stelle steht, entscheidet die jeweilige Partei.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf kam von der oppositionellen Fraktion der Grünen im Landtag und wurde leicht abgeändert von der Rot-Dunkelroten Landesregierung aufgegriffen. Dieses Gesetz soll im Juni des nächsten Jahres inkraft treten – also noch nicht zur Landtagswahl am 1. September 2019.
Eine Ausnahme soll es geben: Reine Männer- bzw. Frauenparteien soll es geben dürfen.
Das Gesetz gilt auch nur für die Landeslisten. Als Direktkandidaten können pro Wahlkreis wie bisher jeweils ein Mann oder eine Frau antreten, wodurch die letztendliche Zusammensetzung des Landtages dann doch nicht 50 : 50 sein muss.
Quellen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/brandenburg-parlament-beschliesst-gleichstellungsgesetz-fuer-landtagswahlen-a-1250985.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/paritaetsgesetz-mehr-frauen-in-die-parlamente-a-1251237.html
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Geteiltes-Echo-auf-Brandenburgs-Paritaetsgesetz-und-der-Quote-fuer-Landtagswahlen-per-Gesetz
Ich habe dazu noch einen Artikel mit Kommentar und weiteren Informationen verfasst:
https://blog-politik.de/paritaetsgesetz-in-brandenburg-beschlossen-gefahr-fuer-die-demokratie/