von Barbarossa » 19.02.2009, 17:16
Soviel ich weiß, wurde ja nun noch keine Enteignung beschlossen, sondern es wurde zunächst ein Gesetz erlassen, das den Weg für eine Enteignung frei macht. Laut Grundgesetz muß auch ein dringendes öffentliches Interesse begründet werden, also um einen größeren Schaden für die Gesellschaft abzuwenden.
Interessant wäre nun zu untersuchen, in wie weit eine solche Maßnahme überhaupt geeignet ist, eine Bank, wie die HRE langfristig zu retten, bei der auch Aktionäre enteignet werden müßten.
Und vor allem: wie würden die Aktionäre tatsächlich enteignet?
Mit Abfindung oder ohne?
Soviel ich weiß, wurde ja nun noch keine Enteignung beschlossen, sondern es wurde zunächst ein Gesetz erlassen, das den Weg für eine Enteignung frei macht. Laut Grundgesetz muß auch ein dringendes öffentliches Interesse begründet werden, also um einen größeren Schaden für die Gesellschaft abzuwenden.
Interessant wäre nun zu untersuchen, in wie weit eine solche Maßnahme überhaupt geeignet ist, eine Bank, wie die HRE langfristig zu retten, bei der auch Aktionäre enteignet werden müßten.
Und vor allem: wie würden die Aktionäre tatsächlich enteignet?
Mit Abfindung oder ohne?