von Barbarossa » 15.05.2011, 19:09
segula2 hat geschrieben:...Nur, dass hochdotierte Herrschaften diesen Blödsinn gut bezahlt kriegen!
Das ist natürlich das wirklich schlimme daran. Die von dir genannten völlig überbezahlten Typen entscheiden irgendeinen absoluten praxisfernen Schwachsinn und bekommen das noch bezahlt.
segula2 hat geschrieben:Da käme zum Beispiel auch noch die Möglichkeit ins Spiel, dass dem Hartz IV Empfänger sein Gewinn nicht ausgezahlt wird, weil seine Finanzwelt ja offenliegt - das kriegt die ARGE alles gemeldet -. Sein Einsatz wird einbehalten, weil er ja wusste, dass er nicht spielen darf. Und obendrein ist die ARGE noch berechtigt, dafür ein Ordnungsgeld zwangszukassieren.
Dabei müßte der Staat froh sein, wenn er auf diese Weise einen Empfänger von Sozialleistungen los wird. Nur, daß die Chance eben sehr gering ist.
Ein Problem, daß man allerdings sehen kann ist, daß gerade Arbeitslose - mangels an Beschäftigung - besonders anfällig für Suchverhalten sind: also Alkohol, Spielen, ...
Und wenn das bisschen Geld dann versoffen und verspielt ist, was dann? Man darf niemanden verhungern lassen - also nochmal Geld in die Hand geben? Für diese Fälle müßte man sich schon was einfallen lassen.
Nur kann man ein solches Verhalten aber eben kaum per Gesetz verbieten.
Hier die entsprechenden Meldungen zum Thema:
Mittwoch, 09. März 2011
Diskriminierung oder Schutz?
Kein Lotto für Hartz-IV-Empfänger
Das Kölner Landgericht verbietet mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH, Hartz-IV-Empfängern Spielscheine zu verkaufen. Eine schockierende und skurrile Entscheidung, findet das Unternehmen. Denn wie soll der Verkauf verhindert werden? Es herrscht Ratlosigkeit.
(...)
Konkret werde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts. Bei einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft an. Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit Geschäftssitz auf Malta beantragt worden, der in Deutschland Sportwetten anbietet.
(...)
Wie das vom Gericht verhängte Spielverbot für Langzeitarbeitslose bis dahin allerdings in der Praxis überprüft werden soll, ist unklar. "Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist", sagte Weber. "Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen."
Hintergrund ist nach Angaben der Zeitung der seit 2008 geltende Glücksspielstaatsvertrag nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, der Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen schafft. Hauptziel ist, die Spielsucht zu bekämpfen. Allerdings hat der EU-Gerichtshof 2010 entschieden, dass das darin verankerte Sportwettmonopol für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt ist.
den ganzen Artikel lesen:
http://geschichte-wissen.de/go/keinlottofuerarbeitslose
Das ist interessant: Das war gar keine staatliche Maßnahme, sondern ging auf eine Klage eines anderen privaten Wettanbieters im Ausland zurück, der sich vermutlich einfach mehr Umsatz für sich selbst erhofft. Und was hier oft ungenau interpretiert wird: Betroffen sind laut diesem Artikel nicht nur Hartz-IV-Empfänger, sondern auch alle Geringverdiener.
Bottrop, 06.05.2011, Dennis Kohl
Westlotto
Keine Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger - „diskriminierend“
(...)
Der Inhaber der Lotto-Annahmestelle am Bottroper Hauptbahnhof bringt das Problem damit auf den Punkt. Zwar hatte das Gericht klargestellt, dass die Mitarbeiter der Annahmestellen nicht zu prüfen hätten, ob der Kunde Arbeitslosengeld II beziehe – sollten sie aber konkrete Hinweise darauf haben, müssten sie laut Gesetz die Annahme des Tippscheins daraufhin verweigern.
(...)
Auch Annegret Weber von der Annahmestelle an der Johannesstraße in der Boy und Lothar Weser vom Lottogeschäft an der Hansastraße in der Stadtmitte sind wenig begeistert von dem Urteil des Kölner Landgerichts. Zudem irritiert es sie, dass Hartz-IV-Empfänger einerseits keine Sportwetten abschließen, wohl aber ganz normale Lottoscheine spielen dürften. „Das beißt sich doch“, sagt Annegret Weber. Sie würde sich aber, wie Schäfer und Weser, an das Gesetz halten und keinen Wettschein annehmen, sofern offensichtlich ist, dass es sich bei dem Kunden um einen Bezieher von Arbeitslosengeld II handelt. Um dies festzustellen könnten Teile von Gesprächen schon als Kriterium dienen, die Annahme des Scheins zu verweigern.
(...)
Weber kündigt an, dass Westlotto Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Der juristische Schlagabtausch dürfte dann vor dem Oberlandesgericht in die nächste Runde gehen. Axel Weber: „Das Ganze kann sich dann aber auch noch mehrere Monate hinziehen.“
Der Stein war von einem privaten Sportwetten-Anbieter mit Sitz auf Malta ins Rollen gebracht worden...
den ganzen Artikel lesen:
http://geschichte-wissen.de/go/keinespo ... empfaenger
Damit wäre das tatsächliche Anliegen offensichtlich. Ich weiß jetzt nur nicht, inwiefern es dem privaten Wettanbieter auf Malta es etwas nützt, wenn er die hiesige finanzschwache Bevölkerungsschicht von den Sportwetten ausschaltet.
[quote="segula2"]...Nur, dass hochdotierte Herrschaften diesen Blödsinn gut bezahlt kriegen! :evil: [/quote]
Das ist natürlich das wirklich schlimme daran. Die von dir genannten völlig überbezahlten Typen entscheiden irgendeinen absoluten praxisfernen Schwachsinn und bekommen das noch bezahlt. :lolno:
[quote="segula2"]Da käme zum Beispiel auch noch die Möglichkeit ins Spiel, dass dem Hartz IV Empfänger sein Gewinn nicht ausgezahlt wird, weil seine Finanzwelt ja offenliegt - das kriegt die ARGE alles gemeldet -. Sein Einsatz wird einbehalten, weil er ja wusste, dass er nicht spielen darf. Und obendrein ist die ARGE noch berechtigt, dafür ein Ordnungsgeld zwangszukassieren.[/quote]
Dabei müßte der Staat froh sein, wenn er auf diese Weise einen Empfänger von Sozialleistungen los wird. Nur, daß die Chance eben sehr gering ist.
Ein Problem, daß man allerdings sehen kann ist, daß gerade Arbeitslose - mangels an Beschäftigung - besonders anfällig für Suchverhalten sind: also Alkohol, Spielen, ...
Und wenn das bisschen Geld dann versoffen und verspielt ist, was dann? Man darf niemanden verhungern lassen - also nochmal Geld in die Hand geben? Für diese Fälle müßte man sich schon was einfallen lassen.
Nur kann man ein solches Verhalten aber eben kaum per Gesetz verbieten.
[b]Hier die entsprechenden Meldungen zum Thema:[/b]
[quote]Mittwoch, 09. März 2011
[b]Diskriminierung oder Schutz?[/b]
[size=150]Kein Lotto für Hartz-IV-Empfänger[/size]
Das Kölner Landgericht verbietet mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH, Hartz-IV-Empfängern Spielscheine zu verkaufen. Eine schockierende und skurrile Entscheidung, findet das Unternehmen. Denn wie soll der Verkauf verhindert werden? Es herrscht Ratlosigkeit.
(...)
Konkret werde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts. Bei einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft an. Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit Geschäftssitz auf Malta beantragt worden, der in Deutschland Sportwetten anbietet.
(...)
Wie das vom Gericht verhängte Spielverbot für Langzeitarbeitslose bis dahin allerdings in der Praxis überprüft werden soll, ist unklar. "Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist", sagte Weber. "Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen."
Hintergrund ist nach Angaben der Zeitung der seit 2008 geltende Glücksspielstaatsvertrag nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, der Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen schafft. Hauptziel ist, die Spielsucht zu bekämpfen. Allerdings hat der EU-Gerichtshof 2010 entschieden, dass das darin verankerte Sportwettmonopol für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt ist.[/quote] den ganzen Artikel lesen: http://geschichte-wissen.de/go/keinlottofuerarbeitslose
Das ist interessant: Das war gar keine staatliche Maßnahme, sondern ging auf eine Klage eines anderen privaten Wettanbieters im Ausland zurück, der sich vermutlich einfach mehr Umsatz für sich selbst erhofft. Und was hier oft ungenau interpretiert wird: Betroffen sind laut diesem Artikel nicht nur Hartz-IV-Empfänger, sondern auch alle Geringverdiener.
:evil:
[quote]Bottrop, 06.05.2011, Dennis Kohl
[b]Westlotto[/b]
[size=150]Keine Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger - „diskriminierend“[/size]
(...)
Der Inhaber der Lotto-Annahmestelle am Bottroper Hauptbahnhof bringt das Problem damit auf den Punkt. Zwar hatte das Gericht klargestellt, dass die Mitarbeiter der Annahmestellen nicht zu prüfen hätten, ob der Kunde Arbeitslosengeld II beziehe – sollten sie aber konkrete Hinweise darauf haben, müssten sie laut Gesetz die Annahme des Tippscheins daraufhin verweigern.
(...)
Auch Annegret Weber von der Annahmestelle an der Johannesstraße in der Boy und Lothar Weser vom Lottogeschäft an der Hansastraße in der Stadtmitte sind wenig begeistert von dem Urteil des Kölner Landgerichts. [b]Zudem irritiert es sie, dass Hartz-IV-Empfänger einerseits keine Sportwetten abschließen, wohl aber ganz normale Lottoscheine spielen dürften. „Das beißt sich doch“[/b], sagt Annegret Weber. Sie würde sich aber, wie Schäfer und Weser, an das Gesetz halten und keinen Wettschein annehmen, sofern offensichtlich ist, dass es sich bei dem Kunden um einen Bezieher von Arbeitslosengeld II handelt. Um dies festzustellen könnten Teile von Gesprächen schon als Kriterium dienen, die Annahme des Scheins zu verweigern.
(...)
Weber kündigt an, dass Westlotto Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Der juristische Schlagabtausch dürfte dann vor dem Oberlandesgericht in die nächste Runde gehen. Axel Weber: „Das Ganze kann sich dann aber auch noch mehrere Monate hinziehen.“
[b]Der Stein war von einem privaten Sportwetten-Anbieter mit Sitz auf Malta ins Rollen gebracht worden[/b]...[/quote] den ganzen Artikel lesen: http://geschichte-wissen.de/go/keinesportwettenfuerhartzivempfaenger
Damit wäre das tatsächliche Anliegen offensichtlich. Ich weiß jetzt nur nicht, inwiefern es dem privaten Wettanbieter auf Malta es etwas nützt, wenn er die hiesige finanzschwache Bevölkerungsschicht von den Sportwetten ausschaltet.