Bombardier hat nicht ganz Unrecht. Wenn die Betriebsvereinbarung schlicht endet, gilt in der Tat der Flächentarifvertrag.
Es sei denn, der Arbeitnehmer hat mit Bombardier individuelle Abreden hinsichtlich der betroffenen Bestimmungen getroffen. Dann geht die Individualabrede vor, sofern sie für den Arbeitnehmer die günstigere Regelung ist.
Das Unternehmen ist juristisch, zumindest auf den ersten Blick, nicht verpflichtet, die Betriebsvereinbarung zu verlängern.
Allerdings ist Arbeitsrecht ein kompliziertes Feld, welches gesetzlich relativ wenig durchdrungen und stark von der Rechtsprechung des BAG geprägt ist. Ohne nähere Kenntnisse der relevanten Umstände, kann man sich hierzu nur mit größter Vorsicht äußern.
Es erscheint aber befremdlich, dass im Ergebnis zwei Stunden länger gearbeitet werden soll, ohne dass der Lohn ausgeglichen wird, gerade WEIL die Betriebsvereinbarung ZUR STANDORTSICHERUNG(!!!) auslief.
Wenn ein Stundenlohn vereinbart wurde, dann läge der Lohn trotz Standortsicherungszweck immer noch deutlich über dem Tariflohn.
Eine Erklärung könnte allenfalls darin liegen, dass hier nicht nach Arbeitszeit, sondern nach anderen Kriterien bezahlt wird.
Aber auch bei Entlohnung nach Stückzahl müsste der Lohn infolge der Mehrarbeit steigen.
Das ist alles sehr merkwürdig.
Bombardier hat nicht ganz Unrecht. Wenn die Betriebsvereinbarung schlicht endet, gilt in der Tat der Flächentarifvertrag.
Es sei denn, der Arbeitnehmer hat mit Bombardier individuelle Abreden hinsichtlich der betroffenen Bestimmungen getroffen. Dann geht die Individualabrede vor, sofern sie für den Arbeitnehmer die günstigere Regelung ist.
Das Unternehmen ist juristisch, zumindest auf den ersten Blick, nicht verpflichtet, die Betriebsvereinbarung zu verlängern.
Allerdings ist Arbeitsrecht ein kompliziertes Feld, welches gesetzlich relativ wenig durchdrungen und stark von der Rechtsprechung des BAG geprägt ist. Ohne nähere Kenntnisse der relevanten Umstände, kann man sich hierzu nur mit größter Vorsicht äußern.
Es erscheint aber befremdlich, dass im Ergebnis zwei Stunden länger gearbeitet werden soll, ohne dass der Lohn ausgeglichen wird, gerade WEIL die Betriebsvereinbarung ZUR STANDORTSICHERUNG(!!!) auslief.
Wenn ein Stundenlohn vereinbart wurde, dann läge der Lohn trotz Standortsicherungszweck immer noch deutlich über dem Tariflohn.
Eine Erklärung könnte allenfalls darin liegen, dass hier nicht nach Arbeitszeit, sondern nach anderen Kriterien bezahlt wird.
Aber auch bei Entlohnung nach Stückzahl müsste der Lohn infolge der Mehrarbeit steigen.
Das ist alles sehr merkwürdig. :?