Folter – immer verboten oder darf es Ausnahmen geben?

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Re: Folter

von Orianne » 28.06.2014, 13:03

Ich bin absolut gegen die Folter, leider wir sie ja in vielen Ländern immer noch angewendet. Die Frage ist, wo fängt Folter an? Es gibt Verhörmethoden die einen Lügner innerhalb von 10 Minuten überführen können, ohne das physische Gewalt ausgeübt wird, aber psychische Folter, die den Lügner entlarvte? In Paris gibt es Polizeistationen da werden Verhaftete zuerst einmal verprügelt, man will dem Delinquenten so raten, dass er sich ja nie mehr erwischen lassen soll, ist das eine gute Methode?
Es gibt auch Gefängnisse in Frankreich, da wird immer noch geprügelt, aber es interessiert sich im Land niemand dafür, im Gegenteil, genau vor 100 Jahren wurde in Paris die letzte öffentliche Hinrichtung vollzogen, es war wie ein Jahrmarktsspektakel, hier ist ein Artikel im Spiegel:

http://www.spiegel.de/einestages/guillo ... 74544.html

Re: Folter

von Balduin » 22.09.2011, 11:59

Naja, Polizisten dürfen festhalten, fixieren... Warum sollte das nicht gehen?
Das Interview kommt mir ein wenig spanisch vor. Was stimmt jetzt? Die Aussage, man glaube einem Mörder mehr, als den Polizisten, haut ja schon rein. Aber es muss etwas passiert sein, Gerichte sind nicht dumm!

Re: Folter

von Barbarossa » 21.09.2011, 21:59

Folgende Aussage im Artikel ist interessant. Das habe ich auch noch nicht gewußt:
Wenn ein betrunkener Autofahrer sich gegen eine Blutprobe wehrt, darf die Polizei gegen ihn unmittelbaren Zwang anwenden. Sie darf ihm Schmerzen zufügen, seinen Widerstand brechen.
Das kann aber auch irgendwie nicht sein.

Ansonsten wäre zum vorliegenden Fall noch zu sagen, wenn das wirklich so abgelaufen ist, wie im Interview gesagt, dann scheint der Foltervorwurf zu unrecht gemacht worden zu sein.

Re: Folter

von Balduin » 21.09.2011, 12:33

Fall Gäfgen
„Wir wurden als Barbaren dargestellt“
Der Polizist Ortwin Ennigkeit über sein Verhör des Kindermörders Magnus Gäfgen und die anschließende Folter-Debatte. In seinem Buch will er zeigen, wie aus der Befragung eines Entführers in kürzester Zeit ein phantastisches Foltermärchen gemacht wurde.

http://www.faz.net/artikel/C30190/fall- ... 88461.html

Re: Folter

von Barbarossa » 19.08.2011, 02:41

Ich meinte ja auch die USA. Sowas könnte man hier auch einführen.

Na ja - ich glaube, es darum, daß die Sicherungsverwahrung, dem normalen Strafvollzug zu ähnlich gewesen ist und außerdem eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahreung generell nicht statthaft ist. Vor allem Letzteres leutchtet mir auch nicht ein, denn es kann durchaus ja ein späteres Gutachten ergeben, daß ein Schwerverbrecher eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Und dann... ^^

Re: Folter

von Balduin » 18.08.2011, 11:18

Mit der US-Justiz bin ich nicht bewandert, aber in Deutschland bin ich mir sicher.

§54 StGB I S. 1: Ist eine der EInzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslage Freiheitsstrafe erkannt.

--- Interne Revision, 10.12.2017 ---

Re: Folter

von Barbarossa » 18.08.2011, 02:49

In den USA auch nicht mehr?
Verstehe ich eigentlich nicht...

Re: Folter

von Balduin » 17.08.2011, 21:08

Es gibt keine mehrfache lebenslange Strafe mehr^^

Re: Folter

von Barbarossa » 17.08.2011, 20:27

Selbst wenn er nur bluffen wollte, so ist auch die Androhung von Folter nicht akzeptabel.
Was ich als akzeptabel ansehen würde, wäre die Inaussichtstellung einer längeren Haftstrafe. Bei solchen schweren Straftaten, wie der vorliegenden (mit Todesfolge), halte ich auch eine Haftstrafe von z. B. 2x lebenslänglich - wie in den USA durchaus üblich - auf jeden Fall für angebracht. Damit könnte man dann auch drohen.

Re: Folter

von Balduin » 17.08.2011, 09:29

--- Interne Revision, 10.12.2017 ---

Re: Folter

von Barbarossa » 17.08.2011, 08:15

rfon hat geschrieben:--- Interne Revision, 10.12.2017 ---
Ja und bereits die Androhung von von körperlichen Schmerzen ist bereits eine Form von Psychoterror.
Sicher, in solch einer Situation entsteht schon eine Streßsituation - auch bei den Polizisten. Aber auch ein Verbrecher hat eben noch Rechte, die nicht verletzt werden dürfen.

Re: Folter

von Balduin » 11.08.2011, 09:36

--- Interne Revision, 10.12.2017 ---

Re: Folter

von Barbarossa » 10.08.2011, 21:30

rfon hat geschrieben:--- Interne Revision, 10.12.2017 ---
Erwartest du das? Kann das wirklich ein Außensetehender erwarten? Emotional - im ersten Augenblick - kann vielleicht eine gewisse Sympathie für den Polizisten aufkommen. Das will ich gar nicht abstreiten.
Ich meine, die Eltern eines Kindes werden vermutlich schon eine gewisse Sympathie für eine solche Handlung empfinden. Das ist ganz natürlich. Aber sonst?
Genau, wie ein Arzt, der seinem Patienten die Todesnachricht überbringen muß, weil er an seine Grenzen stößt, muß ein Polizist ebenso einen gewissen Abstand zu den Menschen bewahren, die er schützen soll. Kann er das nicht, hat er den Beruf verfehlt.
Das gleiche gilt auch für den Arzt. Auch er muß möglicherweise Geräte abschalten können, die den Körper seines Patienten am "Leben" erhalten. Und - ganz wichtig für die Betrachtung - stoßen wir inzwischen auch in der Medizin an ethische Grenzen. Es kommt schon sehr bald die Zeit, wo medizinisch mehr machbar ist, als wir ethisch zulassen möchten. Ich erinnere da vor allem an die Gentechnologie.
Das Gegenbeispiel der Medizin einfach mal, um das ganze Problem zu verdeutlichen. Es gibt einen Unterschied zwischen "können" (weil es eben theoretisch machbar ist) und (aus ethischen oder eben rechtsstaatlichen Gründen) "dürfen".
:wink:

Übrigens bringt mich das jetzt gerade zum Nachdenken. Eigentlich bin ich schon immer ein Befürworter des plebizitären Elements in der Demokratie gewesen. Aber dieses Beispiel zeigt auch, daß Menschen eigentlich zuerst einmal eine bestimmte Haltung einnehmen, weil sie eben emotional gerührt sind. Erst wenn man sie zum Nachdenken bringt, kann man sie zu einer rationalen Haltung bringen, die dann u. U. sogar genau gegenteilig sein kann.
Das ist ein schwieriges Problem - gerade in einer Demokratie glaube ich...
:eh:

Re: Folter

von Balduin » 10.08.2011, 12:05

--- Interne Revision, 10.12.2017 ---

Re: Folter

von Barbarossa » 05.08.2011, 16:56

flybye88 hat geschrieben:...Als Dt. stämmige Engländer finde ich es ein Unding das der Brit. "Official Secrets Act of 1948" ein Gültigkeitsdauer von 50 Jahr nach Dienstaustritt gewährt die ehml. Bedienste über auch sehr grobes Unrecht (Folter usw..) zum schweigen verpflichtet unter Androhung von 16+ Jahr Freiheitsstraffe bis am Lebensende, oder kurz davor. (Alzheimers!?)
Da hast du recht. Das kann natürlich gar nicht sein. Der Staat - damit also auch die Beamten - haben zwar ein "Gewaltmonopol". Das endet aber da, wo über die Festnahme eines mutmaßlichen Straftäters hinaus Rechte verletzt werden. Ein Polizeibeamter darf immer nur soviel Gewalt anwenden, wie es zur Festnahme unbedingt notwendig ist. Er darf auch erst die Dienstwaffe ziehen, wenn er selbst angegriffen wird und Folter bei einem Verhör (auch die Androhung von Folter) verbietet sich ganz. Ein "Schimanski"-Typ würde nicht mal einen Tag seines Dienstes beenden, ohne selbst ins Gefängnis zu kommen. Auch wenn er im "Tatort"-Film cool rüber kommt.

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