von Barbarossa » 15.04.2011, 20:45
Erneut hat sich Deutschland eine EU-Rüge wegen der Paxis bei der Sicherungsverwahrung einghandelt:
URTEIL:
Schadensersatz für Vergewaltiger
Gericht kritisiert Sicherungsverwahrung
STRASSBURG - Deutschland hat sich wegen seines Umgangs mit Sexualstraftätern erneut eine schallende Ohrfeige vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingefangen. Der heute 58-jährige Kläger war sieben Jahre länger als ursprünglich vorgesehen in Sicherungsverwahrung gehalten worden. Gestern urteilte das Straßburger Gericht: Die Bundesrepublik muss dem mehrfach wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung sowie sexueller Nötigung Verurteilten sogar 31 000 Euro Entschädigung zahlen. Der Mann befindet sich nach einer Krebsdiagnose unter Auflagen seit 2009 auf freiem Fuß. Diese Auflagen müssen nun ebenfalls gestrichen werden (Aktenzeichen EGMR Beschwerde-Nr. 30060/04).
(...)
Dabei betont das Gericht, dass der Gesetzgeber die Öffentlichkeit vor neuen Verbrechen schützen dürfe, vor allem bei einem schweren Sexualdelikt wie Vergewaltigung. Die Konvention lasse aber nicht zu, dass dazu „Maßnahmen ergriffen werden, die selbst gegen die Rechte“ des Täters verstoßen. Eine Sicherungsverwahrung ist also vertretbar, wenn sich diese klar von der Haft unterscheidet und nicht rückwirkend verhängt wird.
Deutschland hat zwar seine Gesetze zur Sicherungsverwahrung inzwischen geändert, umstritten ist jedoch, was mit den Altfällen geschehen soll. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird noch in diesem Jahr erwartet. (Von Detlef Drewes)
weiter lesen:
http://geschichte-wissen.de/go/euverurteiltdeutschland
Ein schwieriger Fall, denn gerade in solchen Fällen ist die Gefahr einer Wiederholungstat besonders groß. "Wasserdichte" Urteile und Verfahren sind hier besonders wichtig, wenn man nicht will, daß Bürger zur Selbsthilfe greifen, oder - was es auch gibt - eine teure "rund um die Uhr-Überwachung" solcher Täter durch die Polizei:
Taxi-Verbot für Vergewaltiger
Stuttgart. Hunderte Sexualstraftäter verlassen jährlich die Gefängnisse im Land. Durch Sozialarbeit, strenge Auflagen und Therapien bleiben die meisten von ihnen straffrei. Doch hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht.
Sieben Männer, auf Schritt und Tritt verfolgt von einem Trupp Polizisten: In Freiburg wird für eine Handvoll entlassener Sexualstraftäter die Maxime "maximale Sicherheit" umgesetzt. Die lückenlose Überwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter sorgt nicht nur für Aufsehen - sie bringt auch die Polizei an die Belastungsgrenze. Über 100 Beamte sind im Schichteinsatz, 40 000 Euro kostet das pro Woche. Fachleute und Juristen sehen die Entwicklung mit Unbehagen - weil der Staat für diese wenigen Fälle eine Sicherheit suggeriert, die auf breiter Basis nie umsetzbar wäre. "Alle Augen sind derzeit auf diese wenigen Täter gerichtet", sagt Georg Zwinger, Geschäftsführer des Trägers "Neustart", der in Baden-Württemberg für die Bewährungshilfe zuständig ist. "Von all den anderen spricht niemand."
Kann man Rückfälle von Kinderschändern und Vergewaltigern verhindern? Sind Sexualstraftäter resozialisierbar? Als Chef der Bewährungshilfe im Land weiß Zwinger, dass Rückfälle zur traurigen Realität gehören - wenn sie auch relativ selten sind.
(...)
Gibt es auch hoffnungslose Fälle? Ja, die gibt es, sagt Zwinger. "Aber viel seltener als die Öffentlichkeit glaubt." Für sie kann eine lebenslange Führungsaufsicht angeordnet werden - wenn sie nicht ohnehin unbegrenzt in Sicherungsverwahrung bleiben.
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http://geschichte-wissen.de/go/ueberwac ... gewaltiger
[b]Erneut hat sich Deutschland eine EU-Rüge wegen der Paxis bei der Sicherungsverwahrung einghandelt:[/b]
[quote]URTEIL:
[size=150]Schadensersatz für Vergewaltiger[/size]
[b]Gericht kritisiert Sicherungsverwahrung[/b]
STRASSBURG - Deutschland hat sich wegen seines Umgangs mit Sexualstraftätern erneut eine schallende Ohrfeige vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingefangen. Der heute 58-jährige Kläger war sieben Jahre länger als ursprünglich vorgesehen in Sicherungsverwahrung gehalten worden. Gestern urteilte das Straßburger Gericht: Die Bundesrepublik muss dem mehrfach wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung sowie sexueller Nötigung Verurteilten sogar 31 000 Euro Entschädigung zahlen. Der Mann befindet sich nach einer Krebsdiagnose unter Auflagen seit 2009 auf freiem Fuß. Diese Auflagen müssen nun ebenfalls gestrichen werden (Aktenzeichen EGMR Beschwerde-Nr. 30060/04).
(...)
Dabei betont das Gericht, dass der Gesetzgeber die Öffentlichkeit vor neuen Verbrechen schützen dürfe, vor allem bei einem schweren Sexualdelikt wie Vergewaltigung. Die Konvention lasse aber nicht zu, dass dazu „Maßnahmen ergriffen werden, die selbst gegen die Rechte“ des Täters verstoßen. Eine Sicherungsverwahrung ist also vertretbar, wenn sich diese klar von der Haft unterscheidet und nicht rückwirkend verhängt wird.
Deutschland hat zwar seine Gesetze zur Sicherungsverwahrung inzwischen geändert, umstritten ist jedoch, was mit den Altfällen geschehen soll. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird noch in diesem Jahr erwartet. (Von Detlef Drewes)[/quote] weiter lesen: http://geschichte-wissen.de/go/euverurteiltdeutschland
Ein schwieriger Fall, denn gerade in solchen Fällen ist die Gefahr einer Wiederholungstat besonders groß. "Wasserdichte" Urteile und Verfahren sind hier besonders wichtig, wenn man nicht will, daß Bürger zur Selbsthilfe greifen, oder - was es auch gibt - eine teure "rund um die Uhr-Überwachung" solcher Täter durch die Polizei:
[quote][size=150]Taxi-Verbot für Vergewaltiger[/size]
Stuttgart. Hunderte Sexualstraftäter verlassen jährlich die Gefängnisse im Land. Durch Sozialarbeit, strenge Auflagen und Therapien bleiben die meisten von ihnen straffrei. Doch hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht.
Sieben Männer, auf Schritt und Tritt verfolgt von einem Trupp Polizisten: In Freiburg wird für eine Handvoll entlassener Sexualstraftäter die Maxime "maximale Sicherheit" umgesetzt. Die lückenlose Überwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter sorgt nicht nur für Aufsehen - sie bringt auch die Polizei an die Belastungsgrenze. Über 100 Beamte sind im Schichteinsatz, 40 000 Euro kostet das pro Woche. Fachleute und Juristen sehen die Entwicklung mit Unbehagen - weil der Staat für diese wenigen Fälle eine Sicherheit suggeriert, die auf breiter Basis nie umsetzbar wäre. "Alle Augen sind derzeit auf diese wenigen Täter gerichtet", sagt Georg Zwinger, Geschäftsführer des Trägers "Neustart", der in Baden-Württemberg für die Bewährungshilfe zuständig ist. "Von all den anderen spricht niemand."
Kann man Rückfälle von Kinderschändern und Vergewaltigern verhindern? Sind Sexualstraftäter resozialisierbar? Als Chef der Bewährungshilfe im Land weiß Zwinger, dass Rückfälle zur traurigen Realität gehören - wenn sie auch relativ selten sind.
(...)
Gibt es auch hoffnungslose Fälle? Ja, die gibt es, sagt Zwinger. "Aber viel seltener als die Öffentlichkeit glaubt." Für sie kann eine lebenslange Führungsaufsicht angeordnet werden - wenn sie nicht ohnehin unbegrenzt in Sicherungsverwahrung bleiben.[/quote] den ganzen Artikel lesen: http://geschichte-wissen.de/go/ueberwachungvergewaltiger